Rechtsprechung
BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85 |
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BAT § 22, Anlage 1a; BGB § 242; ZPO § 144 § 402
Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Angestellte im Kriminalpolizeidienst - Eingruppierung - Kriminalpolizeilicher Erkennungsdienst - Daktyloskopischer Sachverständiger - Daktyloskopie
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (23)
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).Soweit diese verschiedenen Gutachten unterschiedliche Anforderungen (etwa nach geforderter Verantwortung, Schwierigkeit und Bedeutung) stellen, können sie bei tatsächlicher Trennbarkeit, die offenbar vorliegt, nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
Alsdann ist jeweils zu überprüfen, ob auch die weiteren qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
Dabei wird es zu beachten haben, daß die Tarifvertragsparteien mit "gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen" gegenüber den "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" der niedrigeren Vergütungsgruppen eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und Breite nach verlangen (vgl. auch dazu die bereits genannten Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
Außerdem fordern die Tarifvertragsparteien die Erbringung selbständiger Leistungen, wobei von der entsprechenden Legaldefinition dieses Begriffes durch die Tarifvertragsparteien auszugehen ist (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
In seinen Urteilen vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat hierzu zunächst ausgeführt, daß wegen der Verwendung des Wortes "besonders" durch die Tarifvertragsparteien hier eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung aus der Summe der Anforderungen der VergGr.
Dabei wird, wie der Senat ebenfalls in den zuvor genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, bei beiden qualifizierenden Anforderungen jeweils ein unterschiedliches Maß der Heraushebung verlangt, nämlich wegen des hier von den Tarifvertragsparteien verwendeten Wortes "besondere" bei der Schwierigkeit der Aufgabenstellung eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung bei der Bedeutung.
Wie der Senat weiter in den genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, betrifft die Schwierigkeit der Tätigkeit das geforderte fachliche Können bzw. die geforderte fachliche Erfahrung, wobei sich im Einzelfall die Erfüllung dieses Qualifizierungsmerkmals etwa aus der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben kann, aber auch aus außergewöhnlicher Erfahrung oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation wie beispielsweise außergewöhnlichen Spezialkenntnissen.
- BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84
Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher …
Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).Zwar hat der erkennende Senat auch als Revisionsgericht in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).
Alsdann ist jeweils zu überprüfen, ob auch die weiteren qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
Dabei wird es zu beachten haben, daß die Tarifvertragsparteien mit "gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen" gegenüber den "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" der niedrigeren Vergütungsgruppen eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und Breite nach verlangen (vgl. auch dazu die bereits genannten Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
Außerdem fordern die Tarifvertragsparteien die Erbringung selbständiger Leistungen, wobei von der entsprechenden Legaldefinition dieses Begriffes durch die Tarifvertragsparteien auszugehen ist (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
In seinen Urteilen vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat hierzu zunächst ausgeführt, daß wegen der Verwendung des Wortes "besonders" durch die Tarifvertragsparteien hier eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung aus der Summe der Anforderungen der VergGr.
Dabei wird, wie der Senat ebenfalls in den zuvor genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, bei beiden qualifizierenden Anforderungen jeweils ein unterschiedliches Maß der Heraushebung verlangt, nämlich wegen des hier von den Tarifvertragsparteien verwendeten Wortes "besondere" bei der Schwierigkeit der Aufgabenstellung eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung bei der Bedeutung.
Wie der Senat weiter in den genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, betrifft die Schwierigkeit der Tätigkeit das geforderte fachliche Können bzw. die geforderte fachliche Erfahrung, wobei sich im Einzelfall die Erfüllung dieses Qualifizierungsmerkmals etwa aus der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben kann, aber auch aus außergewöhnlicher Erfahrung oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation wie beispielsweise außergewöhnlichen Spezialkenntnissen.
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).Zwar hat der erkennende Senat auch als Revisionsgericht in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).
Alsdann ist jeweils zu überprüfen, ob auch die weiteren qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
In seinen Urteilen vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat hierzu zunächst ausgeführt, daß wegen der Verwendung des Wortes "besonders" durch die Tarifvertragsparteien hier eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung aus der Summe der Anforderungen der VergGr.
Dabei wird, wie der Senat ebenfalls in den zuvor genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, bei beiden qualifizierenden Anforderungen jeweils ein unterschiedliches Maß der Heraushebung verlangt, nämlich wegen des hier von den Tarifvertragsparteien verwendeten Wortes "besondere" bei der Schwierigkeit der Aufgabenstellung eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung bei der Bedeutung.
Wie der Senat weiter in den genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, betrifft die Schwierigkeit der Tätigkeit das geforderte fachliche Können bzw. die geforderte fachliche Erfahrung, wobei sich im Einzelfall die Erfüllung dieses Qualifizierungsmerkmals etwa aus der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben kann, aber auch aus außergewöhnlicher Erfahrung oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation wie beispielsweise außergewöhnlichen Spezialkenntnissen.
In Eingruppierungsprozessen ist nämlich die Berufung darauf, wie vergleichbare Angestellte bei anderen Dienststellen oder Verwaltungen vergütet werden, nicht möglich (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
- BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84
Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis
Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Einmal kommt ihnen nämlich nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion zu (vgl. die Urteile des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 - AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).Zudem gehört der Polizeidienst trotz seiner speziellen Aufgaben zu den ältesten und ursprünglichsten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, weswegen der erkennende Senat auch bei der Bearbeitung sonstiger polizeilicher und vergleichbarer Aufgaben wie etwa denen des Verfassungsschutzes die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst herangezogen hat (vgl. die Urteile des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 36, 392, 397 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere …
Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Gültigkeit der Erlasse oder Richtlinien einzelvertraglich mit dem Kläger vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung). - BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale
Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Gegenüber den diesbezüglichen bisherigen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts wendet die Revision zutreffend ein, daß die Beurteilung von Rechtsfragen, auch solchen des Tarifrechts, nicht Sachverständigen überlassen werden darf (vgl. das Urteil des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85
Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision - …
Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Gültigkeit der Erlasse oder Richtlinien einzelvertraglich mit dem Kläger vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung). - BGH, 11.06.1952 - 3 StR 229/52
Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Insoweit ist auch berücksichtigungsfähig, was der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11. Juni 1952 - 3 StR 229/52 - LM Nr. 9 zu § 261 StPO ) zur Bedeutung daktyloskopischer Gutachten und der Tätigkeit entsprechender Sachverständiger im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung näher ausgeführt hat, soweit das die Tätigkeit des Klägers betrifft. - BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65
Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich - …
Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Soweit diese verschiedenen Gutachten unterschiedliche Anforderungen (etwa nach geforderter Verantwortung, Schwierigkeit und Bedeutung) stellen, können sie bei tatsächlicher Trennbarkeit, die offenbar vorliegt, nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats). - BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70
Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte - …
Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Einmal kommt ihnen nämlich nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion zu (vgl. die Urteile des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 - AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76
Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung - …
- BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 280/71
Sonstiger Angestellter - Technischer Angestellter - Technische Ausbildung - …
- BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen …
- BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76
Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen - …
- BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche …
- BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 461/78
Güteprüfer für Leder - Ausrüstungsartikel aus Leder - Verteidigungsverwaltung - …
- BAG, 03.06.1981 - 4 AZR 1118/78
Technische Angestellte - Technische Ausbildung - Technische Fachkenntnisse - …
- BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79
Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende …
- BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79
Fachkenntnisse
- BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81
Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller …
- BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82
Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum
- BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der …
- BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa …
- BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und
Nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ist aber nur die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen.Der Senat hat nämlich in Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt
Der Senat ist auch in der Entscheidung vom 12. November 1986 (- 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT) im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines daktyloskopischen Sachverständigen nur deshalb zu dem Ergebnis gelangt, daß diese Tätigkeit in mehrere Arbeitsvorgänge zu unterteilen sei, weil jener Kläger neben der Erstellung daktyloskopischer Gutachten auch Daktyloskopen ausbildete und im Bereich des allgemeinen erkennungsdienstlichen Bereitschafts- und Tatortdienstes tätig war. - BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte
Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
- BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von …
Dabei können tatsächlich trennbare Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Sie übersieht dabei, daß nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975;… ebenso Neumann, aaO) nur die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen ist.
- BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in …
Etwas anderes würde nach der Senatsrechtsprechung nur zu gelten haben, wenn die einzelnen fachtechnischen Stellungnahmen oder einzelne Gruppen dieser fachtechnischen Stellungnahmen unterschiedliche Anforderungen stellen würden und daher eine unterschiedliche tarifliche Bewertung in Betracht käme und überdies über die Aufteilung auf zwei Arbeitnehmerinnen wegen der Anzahl der zu erstellenden fachtechnischen Stellungnahmen hinaus eine tatsächliche Trennung innerhalb der Aufgabenstellung möglich wäre (vgl. Urteile des Senats vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94
Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst
Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/95 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ist aber nur die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen. - BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95
Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst
Nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ist aber nur die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen. - LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 2262/96
Eingruppierung in die Vergütungsgruppen des Tarifvertrages
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 29.09.2000 - 3 Sa 39/99
Eingruppierungsfeststellungsklage einer Museumsrestauratorin zur Eingruppierung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 970/93
Eingruppierung eines Schulassistenten
Auch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale berücksichtigen derartige Fachkenntnisse (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1982 - 4 AZN 406/82 - AP Nr. 24 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; Senatsurteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Der Senat hat die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale beispielsweise auf einen Lebensmittelkontrolleur (Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und auf einen Angestellten im kriminalpolizeilichen Erkennungsdienst mit Aufgaben eines daktyloskopischen Sachverständigen (Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP, aaO) angewandt.
- BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93
Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe
- BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst
- BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche …
- BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
Eingruppierung eines Lebensmittelkontrolleurs - Richtige Eingruppierung eines …
- BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus
- BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 18/02
Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung
- LAG Schleswig-Holstein, 11.03.1998 - 2 Sa 529/97
Eingruppierung eines Leiters des Standesamts
- BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93
Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst
- LAG Hessen, 28.11.1995 - 9 Sa 297/95
Einordnung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Tiefbauamt in richtige tarifliche …
- BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 140/92
Eingruppierung eines Kontenklärers - Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe …
- LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94
Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast
- BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Eingruppierung eines Auswerters russischsprachiger Flugfunkverkehre
- LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2086/94
Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr
- BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule
- BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 935/93
Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin
- BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 775/87
Eingruppierung: Medientechniker im Klinikbereich, Fehlende tarifliche Merkmale
- LAG Hessen, 05.09.1995 - 9 Sa 586/95
Eingruppierung einer staatlich anerkannten Sozialarbeiterin; Sozialarbeiterin in …
- LAG Hessen, 05.09.1995 - 9 Sa 1827/94
Eingruppierung der Sozialarbeit in sozial-psychiatrischer Beratungsstelle; …
- BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89
Eingruppierung: Chemisch-technische Assistentin an einer medizinischen Hochschule
- BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 244/90
Eingruppierung: Sachbearbeiter bei einem statistischen Landesamt
- LAG Hessen, 03.06.1997 - 9 Sa 1611/96
Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe; …
- LAG Hessen, 28.01.1994 - 9 Sa 445/93
- LAG Hamm, 16.10.2003 - 11 Sa 645/02
Eingruppierung einer autistische Behinderte in einem Behindertenheim betreuenden …
- BAG, 01.03.1989 - 4 AZR 576/88
Eingruppierung von Dolmetscher und Übersetzer unter Anwendung des …
- BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94
Beurteilung der Tätigkeit eines Futtermittelprüfers zur Festlegung seiner …
- BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
Verpflichtung zur Vergütung und Zahlung rückständiger Beträge bei Einstufung in …
- BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 126/92
Eingruppierung eines Sportlehrers in Psychiatrischer Klinik
- BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 189/95
Eingruppierung: Pharmazieingenieurin in Krankenhausapotheke
- BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 690/87
- BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 184/91
Eingruppierung eines mit Spurensuche und Sicherung betrauten Textiltechnikers …
- BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
Eingruppierung eines Arbeitserziehers - Anspruch auf Vergütung aus der VergGruppe …
- BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
Gewährung von Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren …
- BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 185/91
Eingruppierung eines mit Spurensuche und Sicherung betrauten Textiltechnikers …
- LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 468/96
- LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
Eingruppierung einer Erzieherin im Vorschulteil einer Schule, wenn blinde und …
- LAG Hessen, 20.02.1996 - 9 Sa 612/95
Eingruppierung: Sachbearbeiterin für die Bearbeitung der Fehlbelegungsabgabe bei …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 Sa 2291/10
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit einer Zusatzausbildung als …
- LAG Niedersachsen, 29.10.2002 - 13 Sa 680/02
Eingruppierung eines Angestellten der Stationierungsstreitkräfte
- BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 888/93
Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des …
- LAG Bremen, 23.02.2000 - 2 Sa 109/99
Eingruppierung nach dem Begriff des Arbeitsvorganges in der Definition der …
- LAG Hessen, 31.03.1998 - 9 Sa 2005/97
Eingruppierungsfestellungsklage einer Diplom-Sozialarbeiterin mit staatlicher …
- LAG Hamburg, 31.08.1995 - H 7 Sa 27/94
Tarifliche Eingruppierung eines Amtsvormunds bzw. Amtspflegers
- BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 886/93
Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Begriff des …
- LAG Hessen, 11.11.1997 - 9 Sa 611/97
Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe; …
- LAG Hessen, 20.02.1996 - 9 Sa 1135/95
Eingruppierung: Verwaltungs-Fachangestellter
- BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren …
- LAG Schleswig-Holstein, 03.10.1988 - 4 Sa 418/88
Gewährung von zusätzlichem Urlaubsgeld an Stammarbeiter nach dem …
- BAG, 09.08.1988 - 4 AZN 362/88
- BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 178/95
- LAG Hessen, 09.04.1999 - 13 Sa 1086/98
Anspruch auf Eingruppierung nach der Vergütungsordnung (Bund/Länder) zum …
- LAG Niedersachsen, 05.07.1994 - 13 TaBV 23/94
Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung eines …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.02.1996 - 2 Sa 508/95
Eingruppierungsklage eines Diplom-Ingenieurs für Vermessungstechnik im …