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   BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85   

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BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85 (https://dejure.org/1986,246)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1986 - 4 AZR 718/85 (https://dejure.org/1986,246)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 (https://dejure.org/1986,246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellte im Kriminalpolizeidienst - Eingruppierung - Kriminalpolizeilicher Erkennungsdienst - Daktyloskopischer Sachverständiger - Daktyloskopie

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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Soweit diese verschiedenen Gutachten unterschiedliche Anforderungen (etwa nach geforderter Verantwortung, Schwierigkeit und Bedeutung) stellen, können sie bei tatsächlicher Trennbarkeit, die offenbar vorliegt, nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Alsdann ist jeweils zu überprüfen, ob auch die weiteren qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Dabei wird es zu beachten haben, daß die Tarifvertragsparteien mit "gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen" gegenüber den "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" der niedrigeren Vergütungsgruppen eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und Breite nach verlangen (vgl. auch dazu die bereits genannten Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Außerdem fordern die Tarifvertragsparteien die Erbringung selbständiger Leistungen, wobei von der entsprechenden Legaldefinition dieses Begriffes durch die Tarifvertragsparteien auszugehen ist (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    In seinen Urteilen vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat hierzu zunächst ausgeführt, daß wegen der Verwendung des Wortes "besonders" durch die Tarifvertragsparteien hier eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung aus der Summe der Anforderungen der VergGr.

    Dabei wird, wie der Senat ebenfalls in den zuvor genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, bei beiden qualifizierenden Anforderungen jeweils ein unterschiedliches Maß der Heraushebung verlangt, nämlich wegen des hier von den Tarifvertragsparteien verwendeten Wortes "besondere" bei der Schwierigkeit der Aufgabenstellung eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung bei der Bedeutung.

    Wie der Senat weiter in den genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, betrifft die Schwierigkeit der Tätigkeit das geforderte fachliche Können bzw. die geforderte fachliche Erfahrung, wobei sich im Einzelfall die Erfüllung dieses Qualifizierungsmerkmals etwa aus der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben kann, aber auch aus außergewöhnlicher Erfahrung oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation wie beispielsweise außergewöhnlichen Spezialkenntnissen.

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Zwar hat der erkennende Senat auch als Revisionsgericht in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Alsdann ist jeweils zu überprüfen, ob auch die weiteren qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Dabei wird es zu beachten haben, daß die Tarifvertragsparteien mit "gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen" gegenüber den "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" der niedrigeren Vergütungsgruppen eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und Breite nach verlangen (vgl. auch dazu die bereits genannten Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Außerdem fordern die Tarifvertragsparteien die Erbringung selbständiger Leistungen, wobei von der entsprechenden Legaldefinition dieses Begriffes durch die Tarifvertragsparteien auszugehen ist (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    In seinen Urteilen vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat hierzu zunächst ausgeführt, daß wegen der Verwendung des Wortes "besonders" durch die Tarifvertragsparteien hier eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung aus der Summe der Anforderungen der VergGr.

    Dabei wird, wie der Senat ebenfalls in den zuvor genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, bei beiden qualifizierenden Anforderungen jeweils ein unterschiedliches Maß der Heraushebung verlangt, nämlich wegen des hier von den Tarifvertragsparteien verwendeten Wortes "besondere" bei der Schwierigkeit der Aufgabenstellung eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung bei der Bedeutung.

    Wie der Senat weiter in den genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, betrifft die Schwierigkeit der Tätigkeit das geforderte fachliche Können bzw. die geforderte fachliche Erfahrung, wobei sich im Einzelfall die Erfüllung dieses Qualifizierungsmerkmals etwa aus der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben kann, aber auch aus außergewöhnlicher Erfahrung oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation wie beispielsweise außergewöhnlichen Spezialkenntnissen.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Zwar hat der erkennende Senat auch als Revisionsgericht in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Alsdann ist jeweils zu überprüfen, ob auch die weiteren qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    In seinen Urteilen vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat hierzu zunächst ausgeführt, daß wegen der Verwendung des Wortes "besonders" durch die Tarifvertragsparteien hier eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung aus der Summe der Anforderungen der VergGr.

    Dabei wird, wie der Senat ebenfalls in den zuvor genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, bei beiden qualifizierenden Anforderungen jeweils ein unterschiedliches Maß der Heraushebung verlangt, nämlich wegen des hier von den Tarifvertragsparteien verwendeten Wortes "besondere" bei der Schwierigkeit der Aufgabenstellung eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung bei der Bedeutung.

    Wie der Senat weiter in den genannten Urteilen (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - (alle zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, betrifft die Schwierigkeit der Tätigkeit das geforderte fachliche Können bzw. die geforderte fachliche Erfahrung, wobei sich im Einzelfall die Erfüllung dieses Qualifizierungsmerkmals etwa aus der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben kann, aber auch aus außergewöhnlicher Erfahrung oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation wie beispielsweise außergewöhnlichen Spezialkenntnissen.

    In Eingruppierungsprozessen ist nämlich die Berufung darauf, wie vergleichbare Angestellte bei anderen Dienststellen oder Verwaltungen vergütet werden, nicht möglich (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
    Einmal kommt ihnen nämlich nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion zu (vgl. die Urteile des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 - AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Zudem gehört der Polizeidienst trotz seiner speziellen Aufgaben zu den ältesten und ursprünglichsten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, weswegen der erkennende Senat auch bei der Bearbeitung sonstiger polizeilicher und vergleichbarer Aufgaben wie etwa denen des Verfassungsschutzes die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst herangezogen hat (vgl. die Urteile des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 36, 392, 397 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

    Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Gültigkeit der Erlasse oder Richtlinien einzelvertraglich mit dem Kläger vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
    Gegenüber den diesbezüglichen bisherigen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts wendet die Revision zutreffend ein, daß die Beurteilung von Rechtsfragen, auch solchen des Tarifrechts, nicht Sachverständigen überlassen werden darf (vgl. das Urteil des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Gültigkeit der Erlasse oder Richtlinien einzelvertraglich mit dem Kläger vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BGH, 11.06.1952 - 3 StR 229/52
    Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
    Insoweit ist auch berücksichtigungsfähig, was der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11. Juni 1952 - 3 StR 229/52 - LM Nr. 9 zu § 261 StPO ) zur Bedeutung daktyloskopischer Gutachten und der Tätigkeit entsprechender Sachverständiger im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung näher ausgeführt hat, soweit das die Tätigkeit des Klägers betrifft.
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
    Soweit diese verschiedenen Gutachten unterschiedliche Anforderungen (etwa nach geforderter Verantwortung, Schwierigkeit und Bedeutung) stellen, können sie bei tatsächlicher Trennbarkeit, die offenbar vorliegt, nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

    Auszug aus BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
    Einmal kommt ihnen nämlich nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion zu (vgl. die Urteile des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 - AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 280/71

    Sonstiger Angestellter - Technischer Angestellter - Technische Ausbildung -

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 461/78

    Güteprüfer für Leder - Ausrüstungsartikel aus Leder - Verteidigungsverwaltung -

  • BAG, 03.06.1981 - 4 AZR 1118/78

    Technische Angestellte - Technische Ausbildung - Technische Fachkenntnisse -

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85

    Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ist aber nur die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen.

    Der Senat hat nämlich in Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Der Senat ist auch in der Entscheidung vom 12. November 1986 (- 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT) im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines daktyloskopischen Sachverständigen nur deshalb zu dem Ergebnis gelangt, daß diese Tätigkeit in mehrere Arbeitsvorgänge zu unterteilen sei, weil jener Kläger neben der Erstellung daktyloskopischer Gutachten auch Daktyloskopen ausbildete und im Bereich des allgemeinen erkennungsdienstlichen Bereitschafts- und Tatortdienstes tätig war.
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
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