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BAG, 12.11.1987 - 6 ABR 32/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerdeentscheidung im Beschlußverfahren ohne tatbestandlichen Teil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 05.07.1983 - H 10 BV 8/83
- LAG Hamburg, 04.11.1983 - 3 TaBV 23/83
- BAG, 03.05.1984 - 6 ABN 6/84
- BAG, 12.11.1987 - 6 ABR 32/84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 617/82
Berufungsurteil - Tatbestand - Revision
Auszug aus BAG, 12.11.1987 - 6 ABR 32/84
Das ist ein von Amts wegen zu berücksichtigender Mangel, der im Urteilsverfahren grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht führt, auch wenn die Revision auf Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluß des Bundesarbeitsgerichts zugelassen worden ist (Senatsurteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO; BGHZ 73, 248). - BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81
Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens
Auszug aus BAG, 12.11.1987 - 6 ABR 32/84
Von der Aufhebung der Beschwerdeentscheidung kann auch nicht deswegen abgesehen werden, weil sich die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung aus ihr selbst ergeben (vgl. BGH NJW 1983, 1901 [BGH 20.01.1983 - VII ZR 210/81]). - BAG, 22.11.1984 - 6 AZR 103/82
Rechtsmittel - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BAG, 12.11.1987 - 6 ABR 32/84
Das ist ein von Amts wegen zu berücksichtigender Mangel, der im Urteilsverfahren grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht führt, auch wenn die Revision auf Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluß des Bundesarbeitsgerichts zugelassen worden ist (Senatsurteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO; BGHZ 73, 248).
- BAG, 31.01.1985 - 6 ABR 25/82
Erstattung von Schulungskosten für eine Schulungsveranstaltung eines …
Auszug aus BAG, 12.11.1987 - 6 ABR 32/84
Der Zweck der Vorschrift, eine Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sach- und Streitstands zu ermöglichen, gebietet die entsprechende Anwendung des § 543 ZPO im Beschlußverfahren (Senatsbeschluß vom 31. Januar 1985 - 6 ABR 25/82 - AP Nr. 2 zu § 92 ArbGG 1979). - BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BAG, 12.11.1987 - 6 ABR 32/84
Das ist ein von Amts wegen zu berücksichtigender Mangel, der im Urteilsverfahren grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht führt, auch wenn die Revision auf Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluß des Bundesarbeitsgerichts zugelassen worden ist (Senatsurteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO; BGHZ 73, 248). - BAG, 03.05.1984 - 6 ABN 6/84
Auszug aus BAG, 12.11.1987 - 6 ABR 32/84
Mit der durch Beschluß des Senats vom 3. Mai 1984 - 6 ABN 6/84 - zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Antragsteller sein erstinstanzliches Verfahrensziel weiter, während der Antragsgegner um Zurückweisung der Rechtsbeschwerde bittet.
- BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 494/85
Berufungsurteil ohne Tatbestand und ohne Angabe des Verkündungsdatums
Dieser Mangel führt zur Aufhebung und Zurückverweisung auch dann, wenn die Revision auf Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluß des Bundesarbeitsgerichts zugelassen worden ist (Senatsurteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179, 181 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977; Senatsbeschluß vom 12. November 1987 - 6 ABR 32/84 - ebenso BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Der Satz läßt vielmehr erkennen, daß gerade nicht von der Möglichkeit der Bezugnahme nach § 543 Abs. 2 ZPO Gebrauch gemacht worden ist, sondern von einer Darstellung des Parteivorbringens abgesehen worden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1987 - 6 ABR 32/84 -).