Rechtsprechung
   BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 3/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9378
BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 3/91 (https://dejure.org/1991,9378)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1991 - 1 ABR 3/91 (https://dejure.org/1991,9378)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1991 - 1 ABR 3/91 (https://dejure.org/1991,9378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,9378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufhebung der Einstellung von Fremdarbeiterfirmen - Arbeiten an Spacelab-Simulator - Wahrnehmung vom Forschungszentrum absonderbarer Aufgaben - Eingliederung in Betrieb - Übetragung zur eigenverantwortlichen Ausführung - Teilnahme an Problembesprechungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 3/91
    Soweit das Landesarbeitsgericht darauf abstellt, daß die Gästeführer nur in geringem zeitlichen Umfang tätig würden, übersieht das Landesarbeitsgericht, daß der Betriebsrat nach § 99 BetrVG bei einer Einstellung unabhängig davon mitzubestimmen hat, in welchem zeitlichen Umfang der Einzustellende tätig werden soll (Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 12.12.1990 - 2 TaBV 28/90

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Drittfirma; Einstellung; Weisungsgebunden

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 3/91
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Dezember 1990 - 2 TaBV 28/90 - insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht den Antrag des Betriebsrats auf Aufhebung der Beschäftigung der Gästeführer B. abgewiesen hat.
  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 3/91
    Der Senat hat zuletzt in seiner den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 5. März 1991 (- 1 ABR 39/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zur Frage Stellung genommen, wann Personen, die als Dienst- oder Werknehmer oder deren Erfüllungsgehilfen die in einem Dienst- oder Werkvertrag vereinbarten Leistungen erbringen, im Sinne von § 99 BetrVG "eingestellt" werden.
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    Der Senat hat in den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen (vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 7/89 AP Nr. 80 zu § 99 BetrVG 1972, vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 99 und vom 12. November 1991 - 1 ABR 3/91 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) stets wiederholt, daß eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG immer schon dann vorliegt, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Studenten als

    Entsprechend hat der Senat in dem unveröffentlichten Beschluß vom 12. November 1991 - 1 ABR 3/91 - (zu B II der Gründe) entschieden, daß die Beschäftigung von Studenten als Gästeführer eine Einstellung i.S. von § 99 BetrVG ist, wenn die Studenten, sei es auch nur in geringem zeitlichen Umfang, nach dem jeweiligen Bedarf des Arbeitgebers zur Verfolgung des Betriebszwecks mitwirken, und der Arbeitgeber die Entscheidungen über den jeweiligen Arbeitseinsatz nach Zeit und Ort trifft; dabei reicht es aus, daß die Einsätze der als Gästeführer tätigen Studenten ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeiten darstellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht