Rechtsprechung
BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten
- openjur.de
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 87 Abs 1 S 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 2 Abs 1 ArbZG, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begriff der Arbeitszeit i.S. von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG; Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Umkleidezeiten zum An- und Ablegen einer auffälligen Dienstkleidung
- bag-urteil.com
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten
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Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten
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Begriff der Arbeitszeit i.S. von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
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Begriff der Arbeitszeit i.S. von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
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Kurzfassungen/Presse (4)
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An- und Umkleiden als Arbeitszeit?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
An- und Ablegen von vorgeschriebener Dienstkleidung mit Uniformcharakter im Betrieb ist Arbeitszeit
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 07.07.2011 - 5 BV 16/10
- LAG Niedersachsen, 20.04.2012 - 14 TaBV 102/11
- BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
Papierfundstellen
- BAGE 146, 271
- MDR 2014, 599
- NZA 2014, 302
- NZA 2014, 557
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht
Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
Zur Arbeit iSd. genannten Vorschrift gehört auch das Umkleiden für die Arbeit, wenn das Tragen einer besonderen Dienstkleidung vorgeschrieben ist und betrieblichen Belangen dient (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 23) .Nur die Zeitspanne, die dazu für den einzelnen Arbeitnehmer unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit erforderlich ist, zählt zur Arbeitszeit (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 24) .
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
(a) Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dient dem Schutz der Arbeitnehmer durch gleichberechtigte Teilhabe an den sie betreffenden Angelegenheiten (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a der Gründe, BAGE 69, 134) .(b) Der Ausschluss des Mitbestimmungsrechts durch den Tarifvorbehalt erfordert, dass die Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 b der Gründe, BAGE 69, 134) .
- BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit
Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
a) Mit ihrem zutreffend im Wege eines Feststellungsantrags (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 11) verfolgten Begehren macht die Arbeitgeberin die Unwirksamkeit des von ihr in der Frist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG angefochtenen Einigungsstellenspruchs vom 3. Dezember 2010 geltend.Der verbleibende Teil enthält ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung (vgl. BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 39) .
- BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht
Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
An einer derartigen Offenlegung ihres Arbeitgebers gegenüber Dritten besteht außerhalb ihrer Arbeitszeit kein objektiv feststellbares eigenes Interesse der Arbeitnehmer (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 32, BAGE 140, 223) . - BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09
Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
Die Tarifvertragsparteien dürfen das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG 9. November 2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 17) . - BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung
Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Interessen und Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer hinreichend Rechnung getragen worden ist (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 19, BAGE 139, 332) . - BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79
Arbeitsstelle - Räumliche Einheit - Betrieb - Dienststelle
Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
Dies ist der Platz, der entweder vertraglich festgelegt oder dem Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechts zugewiesen worden ist und an dem er tatsächlich arbeitet (vgl. BAG 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - zu III 1 der Gründe) . - BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
Sozialplanabfindung - Bemessungsdurchgriff im Konzern
Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
entfallen (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 41, BAGE 137, 203) . - BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02
Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit
Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
Bei der Festlegung der Zeiten, die ein im Zeitlohn beschäftigter Arbeitnehmer für die Erledigung einzelner Arbeitsaufgaben voraussichtlich benötigt, handelt es sich aber nicht um eine Regelung von Beginn und Ende der Arbeitszeit (vgl. BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - Rn. 45, BAGE 107, 78) . - BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76
Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative …
Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12
Hiervon ist beispielsweise auszugehen, wenn allein eine positive gerichtliche Feststellung für nachgelagerte Leistungsansprüche verjährungshemmend iSd. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wirkt (vgl. BGH 8. Juni 1978 - VII ZR 54/76 - zu II 3 e der Gründe, BGHZ 72, 23) . - LAG Niedersachsen, 20.04.2012 - 14 TaBV 102/11
- BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 37/10
Betriebsrat - Personalverkauf - Sozialeinrichtung - Betriebliche Lohngestaltung
- BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08
Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit
- BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
Mitbestimmung bei Dienstreisen
- BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten
Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 25, BAGE 153, 225; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 33, BAGE 146, 271) . - BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16
Umkleidezeiten - Schätzung
"Erforderlich" ist nur die Zeit, die der einzelne Arbeitnehmer für das Umkleiden und den Weg zur und von der Umkleidestelle im Rahmen der objektiven Gegebenheiten unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit benötigt (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 24, BAGE 143, 107; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 48, BAGE 146, 271; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 47) . - ArbG Magdeburg, 26.10.2016 - 3 Ca 3220/15
Mindestlohn - Zulage - Arbeitsvorbereitungszeiten - Computer
Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören alle Tätigkeiten, die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sind, soweit sie einem fremden Bedürfnis dienen und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis des Arbeitnehmers erfüllen, wie etwa das An- und Ablegen von vorgeschriebener Schutzkleidung oder vorgeschriebener uniformer Firmenbekleidung sowie die Entgegennahme, Abgabe und Herstellung der Einsatzfähigkeit von arbeitsnotwendigen Betriebsmitteln (vgl. etwa BAG 12.11.2013 - 1 ABR 59/12, BAGE 146, 271; 19.09.2012 - 5 AZR 678/11, BAGE 143, 107; 22.04.2009 - 5 AZR 292/08, DB 2009, 1602).Nur die Zeitspanne, die danach erforderlich ist, zählt zur Arbeitszeit (BAG 12.11.2013 a.a.O., BAG 19.09.2012 a.a.O.).
- BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13
Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten
Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 33, BAGE 146, 271) .Die Möglichkeit einer Zuordnung zu einem bestimmten Arbeitgeber besteht auch bei einer unauffälligen Farbgestaltung der Dienstkleidung, wenn auf dieser ein Emblem oder Schriftzüge angebracht sind, die aufgrund ihrer Bekanntheit in der Öffentlichkeit mit einem bestimmten Rechtsträger oder einer Unternehmensgruppe in Verbindung gebracht werden (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 35, BAGE 146, 271) .
In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Interessen und Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer hinreichend Rechnung getragen worden ist (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 38, BAGE 146, 271) .
Eine solche Tätigkeit dient nicht ihrem eigenen Bedürfnis (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 57 und 60, BAGE 146, 271) .
- LAG Hessen, 23.11.2015 - 16 Sa 494/15
Bezahlung von Umkleidezeit als Arbeitszeit
Dann dient das Umkleiden auch einem eigenen Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (Bundesarbeitsgericht 12. November 2013 -1 ABR 59/12- Rn. 33). - LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
Einigungsstelle; Videokonferenz; Dienstplanung; Umkleidezeiten
Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist deshalb die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer verpflichtet bzw. berechtigt ist, seine vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten (BAG, Beschluss vom 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 20).Die Tarifvertragsparteien dürfen das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG, Beschluss vom12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 39).
Kleiden sich etwa Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs um, handelt es sich um Arbeitszeit, die in den Dienstplänen zu berücksichtigen ist (BAG, Beschluss vom 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 31).
Denn bei der Festlegung der Zeiten, die ein Arbeitnehmer für die Erledigung einzelner Arbeitsaufgaben voraussichtlich benötigt, handelt es sich nicht um eine Regelung von Beginn und Ende der Arbeitszeit (BAG, Beschluss vom12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 49).
Nur die Zeitspanne, die dazu für den einzelnen Arbeitnehmer unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit erforderlich ist, zählt zur Arbeitszeit (BAG, Beschluss vom 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 48).
- BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12
Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift …
Das Tragen der Dienstkleidung auf dem Weg zur und von der Arbeit dient vielmehr dem Interesse der Beklagten (vgl. BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 20 ; 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 32, BAGE 140, 223; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 35) , zumal es dem Kläger aufgrund des Fehlens von Umkleidevorrichtungen nicht möglich ist, die Dienstkleidung erst am Arbeitsplatz anzulegen. - LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19
Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig - …
Ausreichend ist ein Uniformcharakter (BAG 12.11.2013 - 1 ABR 59/12 - juris Rn. 35). - ArbG Oberhausen, 04.03.2015 - 3 Ca 1700/14
Vergütung von Dusch- und Umkleidezeiten
Dann dient das Umkleiden auch einem eigenen Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbst bestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG, Beschluss vom 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 -, s. auch BAG, Beschluss vom 12.11.2013 - 1 ABR 59/12 - m. w. N.).Nur die Zeitspanne, die dazu für den einzelnen Arbeitnehmer unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit erforderlich ist, zählt zur Arbeitszeit (BAG, Beschluss vom 12.11.2013 - 1 ABR 59/12 - m. w. N., s. auch BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 - ).
- BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2013 und damit vor Abschluss des Zub-TV darauf hingewiesen, dass sich einer Norm, die für Beginn und Ende der Arbeitszeit auf den Arbeitsplatz abstellt, nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen lässt, ob es sich beim Umkleiden um Arbeitszeit handelt (zu den wortlautgleichen § 53 des Tarifvertrags für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des AgvMoVe [LfTV] und § 43 Abs. 1 des Tarifvertrags für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 5 - Bahnservice und Vertrieb - [FGr 5-TV] BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 41, 44, BAGE 146, 271) .Hierdurch haben sie aber keine Regelung darüber getroffen, ob die tarifliche Arbeitszeit die Zeiten für das An- und Ablegen dieser Kleidungsstücke umfasst, sondern nur die Pflicht zum Tragen einer besonderen Dienstkleidung normiert (vgl. zu § 78 LfTV, § 48 FGr 5-TV BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 42, aaO) .
- BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten
- LAG Köln, 06.10.2017 - 4 TaBV 82/16
Umkleide- und Wegezeiten; Mitbestimmungsrecht; Arbeitszeit; Papierindustrie
- LAG Düsseldorf, 28.03.2017 - 14 Sa 877/16
Elementenfeststellungsklage; Umkleidezeiten; besonders auffällige Dienstkleidung; …
- BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius
- LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 4 Sa 449/17
Vergütungspflicht von Umkleidezeiten
- BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
Zulässigkeit von Feststellungsanträgen
- BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 20 Sa 1571/16
Umkleidezeiten und Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit
- ArbG Düsseldorf, 26.08.2016 - 4 Ca 161/16
Zur Vergütungspflicht von Umkleide- und Dusch- bzw. Waschzeiten
- LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 7 Sa 620/19
Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit bei auffälliger Dienstkleidung - …
- BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 17/17
Freiwilliges Einigungsstellenverfahren - teilmitbestimmte Angelegenheit
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 127/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 304/20
Vergütung von Umkleidezeiten außerhalb des Betriebs
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - 10 TaBV 929/15
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat - Umkleidezeiten - Auskunftsanspruch
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 170/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 214/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 169/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19
Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 10 Sa 1569/19
Umkleidezeiten - Rüstzeiten - Wegezeiten - Feiertagsgutschriften
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - 10 TaBV 929/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
Anrufung der Einigungsstelle im Falle einer bestehenden Betriebsvereinbarung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18
Feststellungsantrag - Arbeitszeit - auffällige Dienstkleidung - Häusliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 513/15
Vergütung von Fahrtzeiten nach ALTV 2
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
Vergütung - Umkleidezeit - Rüstzeit - Wegezeit
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18
Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei …
- LAG Bremen, 13.04.2016 - 3 Sa 60/14
Vergütungspflicht für Umkleidezeiten
- LAG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 1 Sa 301/17
Arbeitszeit, Umkleidezeit, Wegezeit, Rüstzeiten, Arbeitskleidung, Verschmutzung, …
- LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichlich Umkleidezeiten
- LAG Bremen, 12.01.2016 - 1 Sa 59/14
Vergütungspflicht für Umkleidezeiten
- LAG Hamm, 20.11.2020 - 13 TaBV 34/20
Mitbestimmung bei Umkleidezeiten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
- ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 191/16
- ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 194/16
- ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 189/16
- ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 184/16
- ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 193/16
- ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 183/16
- ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 188/16
- ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 186/16
- ArbG Hamburg, 30.07.2014 - 3 BV 29/13
Umfang der Rechtskontrolle des Spruchs der Einigungsstelle - Umkleidezeit als …