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   BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12   

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https://dejure.org/2013,43108
BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12 (https://dejure.org/2013,43108)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 3 AZR 274/12 (https://dejure.org/2013,43108)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 (https://dejure.org/2013,43108)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

  • openjur.de

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1b Abs 1 BetrAVG, § 242 BGB, § 30f Abs 1 BetrAVG, § 313 BGB, § 72 Abs 5 ArbGG
    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des teilweisen Widerrufs einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersversorgung wegen grober Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

  • rewis.io

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des teilweisen Widerrufs einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersversorgung wegen grober Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht notwendigerweise Widerruf einer Versorgungszusage bei groben Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht bleibt bei seiner harten Linie zum Widerruf von Versorgungszusagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1134
  • MDR 2014, 410
  • NZA 2014, 780
  • BB 2014, 562
  • JR 2015, 498
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
    a) Grobe Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begangen hat, berechtigen den Arbeitgeber nur dann zum Widerruf der Versorgungszusage, wenn die Berufung des Versorgungsberechtigten auf die Versorgungszusage dem Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt ist (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 30).

    aa) Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer die Unverfallbarkeit seiner Versorgungsanwartschaft nur durch Vertuschung schwerer Verfehlungen erschlichen hat (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 47 mwN).

    Der Rechtsmissbrauchseinwand kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch grobes Fehlverhalten einen nicht behebbaren, insbesondere durch Ersatzleistungen nicht wieder gutzumachenden schweren Schaden zugefügt hat (vgl. ausführlich BAG 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 35 mwN).

    In einem solchen Fall ist die Grenze überschritten, bis zu der auch ein pflichtwidrig Handelnder, ohne sich dem Einwand des Rechtsmissbrauchs auszusetzen, das ihm gegebene Versprechen einfordern kann (vgl. etwa BAG 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 35 mwN; BGH 18. Juni 2007 - II ZR 89/06 - Rn. 18).

    Führen die vom Arbeitnehmer verursachten Vermögensschäden hingegen nicht zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage des Arbeitgebers, sind dessen Interessen mit der Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, hinreichend gewahrt (vgl. dazu ausführlich BAG 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 30 ff.) .

    Da die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auch Entgelt des Arbeitnehmers sind, das dieser als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebszugehörigkeit erhält (vgl. etwa BVerfG 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - Rn. 33; BAG 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 31) , kann die betriebliche Altersversorgung nicht bereits dann verweigert werden, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen erheblichen Vermögensschaden unterhalb der Schwelle der Existenzgefährdung zugefügt hat.

    Der Widerruf einer Versorgungszusage dient nicht dazu, auf einfachem und schnellem Wege einen Schadensersatzanspruch zu befriedigen (vgl. ausführlich BAG 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 32 ff.) .

    Der Widerruf der Versorgungszusage wegen Pflichtverletzung setzt voraus, dass sich das Versorgungsverlangen des Arbeitnehmers dem Grunde nach als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) erweist (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 30) .

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 18; 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 12).

    Dem Kläger stand insoweit ein Wahlrecht zu (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 19; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu A der Gründe mwN).

  • BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04

    Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 62; 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 60, BAGE 139, 89; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 21; BGH 17. Februar 2005 - III ZR 172/04 - zu III der Gründe, BGHZ 162, 175) .
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 546/08

    Pensions-Sicherungs-Verein - Leistungsbescheid - Verbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 62; 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 60, BAGE 139, 89; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 21; BGH 17. Februar 2005 - III ZR 172/04 - zu III der Gründe, BGHZ 162, 175) .
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 62; 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 60, BAGE 139, 89; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 21; BGH 17. Februar 2005 - III ZR 172/04 - zu III der Gründe, BGHZ 162, 175) .
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 62; 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 60, BAGE 139, 89; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 21; BGH 17. Februar 2005 - III ZR 172/04 - zu III der Gründe, BGHZ 162, 175) .
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Alternativbegründung in Berufungsurteil

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
    Dies gilt auch bei einer Alternativbegründung (vgl. für die Nichtzulassungsbeschwerde BAG 18. März 2010 - 2 AZN 889/09 - Rn. 13) .
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
    Der Rechtsmissbrauchseinwand betrifft nicht die Höhe des vom Arbeitnehmer geltend gemachten Versorgungsanspruchs, sondern die ihm aufgrund der Vorsorgungszusage eingeräumte Rechtsstellung und damit sein als Rentenstammrecht bezeichnetes Versorgungsrecht, auf dem die einzelnen Rentenzahlungen beruhen (vgl. zum Begriff des Rentenstammrechts BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 67; 24. März 1987 - 3 AZR 384/85 - zu III 3 a der Gründe) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
    Die Revisionsbegründung soll durch ihre Kritik an dem Berufungsurteil außerdem zur richtigen Rechtsfindung des Revisionsgerichts beitragen (vgl. etwa BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 - Rn. 20; 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 10; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 16, BAGE 130, 119).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (vgl. BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 11; 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 28 für die Berufungsbegründung).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 89/06

    Zulässiger Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses; Auslegung einer

  • BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79

    Leitender Angestellter - Schaden - Widerruf - Versorgungszusage -

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 466/11

    Teilwiderruf einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage wegen Pflichtverletzung

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 384/85

    Haftung für Ruhegeldverbindlichkeit bei Betriebsübergang - Anspruch gegen

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79

    Betriebsrenten - Versorgungszusage - Widerruf der Versorgungszusage -

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    (bb) Zudem wirkt sich aus, dass die Hinterbliebenenversorgung ihren Ursprung in der dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin erteilten Versorgungszusage hat und dass betriebliche Altersversorgung auch Entgelt der berechtigten - männlichen wie weiblichen - Arbeitnehmer ist, das diese als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebszugehörigkeit erhalten (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG v. 17.06.2014 - 3 AZR 412/13, juris; BAG v. 12.11.2013 - 3 AZR 274/12, juris).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Aufgrund des Entgeltcharakters der betrieblichen Altersversorgung und des besonderen Schutzbedürfnisses der Versprechensempfänger, das eine starke Verfestigung bereits der Anwartschaften auf Pensionsleistungen zur Folge hat, kommt eine Versagung von Versorgungsleistungen wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die Berufung des Versorgungsberechtigten auf die Versorgungszusage dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt ist (vgl. zuletzt BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 26; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 30, BAGE 143, 273) .

    Der Rechtsmissbrauchseinwand kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch grobes Fehlverhalten einen nicht behebbaren, insbesondere durch Ersatzleistungen nicht wiedergutzumachenden schweren Schaden zugefügt hat (BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 27; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 35, BAGE 143, 273) .

    Führen die vom Arbeitnehmer verursachten Vermögensschäden hingegen nicht zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage des Arbeitgebers, sind dessen Interessen mit der Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, hinreichend gewahrt (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 27; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 30 ff., aaO) .

    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 36 mwN) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berechtigen grobe Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begangen hat, den Arbeitgeber nur dann zum Widerruf der Versorgungszusage, wenn die Berufung des Versorgungsberechtigten auf die Versorgungszusage dem Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt ist (BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 26; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 30, BAGE 143, 273) .

    In einem solchen Fall ist die Grenze überschritten, bis zu der auch ein pflichtwidrig Handelnder, ohne sich dem Einwand des Rechtsmissbrauchs auszusetzen, das ihm gegebene Versprechen einfordern kann (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 26; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 35 mwN, aaO; BGH 18. Juni 2007 - II ZR 89/06 - Rn. 18) .

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 690/12

    Betriebsrentenanpassung - Wahrung der Rügefrist nach § 16 BetrAVG

    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 36 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 Sa 768/16

    Betriebsrente; gesetzliche und vertragliche Unverfallbarkeit

    Dem Kläger stand insoweit ein Wahlrecht zu (BAG 12.11.2013 - 3 AZR 274/12, juris Rn 22 allerdings für die bezifferte Feststellungsklage).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Denn wegen Treuepflichtverletzungen des Arbeitnehmers kommt ein Widerruf von Altersversorgungsleistungen durch den Arbeitgeber auch aufgrund eines Vorbehaltes, die Leistungen zu kürzen oder einzustellen, "wenn der Versorgungsberechtigte Handlungen begeht, die in grober Weise gegen Treu und Glauben verstoßen oder zu einer fristlosen Entlassung berechtigen würden« nur sehr eingeschränkt in Betracht (s. BAG 12.11.2013 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 149 =NZA 2014, 780; Aldenhoff/Hilderink NZA-RR 2004, 281 ff. vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 13. Aufl., 2016, Kap. 3 Rn. 3500 ff.).

    Stützt sich der Arbeitgeber auf die Verursachung eines Vermögensschadens durch den Arbeitnehmer, kann er die Versorgungszusage nur dann widerrufen, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten in grober Weise verletzt und ihm hierdurch einen existenzgefährdenden Schaden zugefügt hat (BAG 13.11.2012 EzA § 1 BetrAVG Rechtsmissbrauch Nr. 6 = NZA 2013.1279; 12.11.2013 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 149 = NZA 2014, 780).

    An einen "Teilwiderruf« einer Versorgungszusage sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an den vollständigen "Widerruf« (BAG 12.11.2013 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 149 - NZA 2014, 780).

    Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer die Unverfallbarkeit seiner Versorgungsanwartschaft nur durch Vertuschung schwerer Verfehlungen erschlichen hat oder wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch grobes Fehlverhalten einen nicht behebbaren, insbesondere durch Ersatzleistungen nicht wieder gutzumachenden schweren Schaden zugefügt hat (BAG 12.11.2013 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 149 =NZA 2014, 780).

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 36 mwN) .
  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12  - Rn. 36 mwN) .
  • LAG Hamm, 09.01.2018 - 9 Sa 989/17
    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 937/12 - AP BetrAVG § 16 Nr. 106 Rn.51; BAG 12.11.2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 36, AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 15 mwN) .
  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 860/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 4 Sa 346/15

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22

    Tarifliche Regelung zur zeitlich begrenzten Fortführung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Sachsen, 14.04.2015 - 3 Sa 529/14

    Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Anspruchs auf einen weiteren

  • ArbG München, 02.10.2014 - 27 Ca 15785/13

    Versorgungszusage, ergänzende Vertragsauslegung, Wegfall der Geschäftsgrundlage,

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