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   BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12   

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https://dejure.org/2013,40958
BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12 (https://dejure.org/2013,40958)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 9 AZR 727/12 (https://dejure.org/2013,40958)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 9 AZR 727/12 (https://dejure.org/2013,40958)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Urlaubsabgeltung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung; lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsabgeltung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11

    Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12
    Dies war nach §§ 133, 157 BGB so zu verstehen, dass jeglicher etwaig bestehender Abgeltungsanspruch erfüllt werden sollte (vgl. BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 914/11 - Rn. 19) .

    Damit erfüllte die Beklagte jeglichen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwaig bestehenden Abgeltungsanspruch (vgl. BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 914/11 - aaO) .

  • LAG Sachsen, 11.07.2012 - 5 Sa 289/11

    Urlaubsabgeltung nach mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Juli 2012 - 5 Sa 289/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Juli 2012 - 5 Sa 289/11 - teilweise aufgehoben.

  • BGH, 23.02.1999 - XI ZR 49/98

    Tilgungsbestimmungsrecht des Schuldners in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12
    Die Bestimmung muss nach dem Wortlaut des Gesetzes bei der Leistung erfolgen, eine nachträgliche Bestimmung ist grundsätzlich unwirksam (BGH 26. März 2009 - I ZR 44/06 - Rn. 46; vgl. auch 23. Februar 1999 - XI ZR 49/98 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 140, 391) .
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12
    Die Bestimmung muss nach dem Wortlaut des Gesetzes bei der Leistung erfolgen, eine nachträgliche Bestimmung ist grundsätzlich unwirksam (BGH 26. März 2009 - I ZR 44/06 - Rn. 46; vgl. auch 23. Februar 1999 - XI ZR 49/98 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 140, 391) .
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12
    Tarifliche Ausschlussfristen sind auf Urlaubsansprüche regelmäßig nicht anwendbar (BAG 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 1 d der Gründe, BAGE 108, 357) .
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12
    Eine tarifliche Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nach erfüllter Wartezeit ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 3 Abs. 1 BUrlG unzulässig (BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 21) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12
    Der zunächst aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt somit gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG zu diesem Zeitpunkt (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32 ff.) .
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12
    Besteht die Arbeitsunfähigkeit auch am 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres fort, so gebietet auch das Unionsrecht keine weitere Aufrechterhaltung des Urlaubsanspruchs (vgl. EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, Slg. 2011, I-11757) .
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    § 7 Abs. 3 BUrlG unterstellt die gesetzlichen Urlaubsansprüche einem eigenständigen Fristenregime, das den Arbeitnehmer lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen (vgl. zu vertraglichen Ausschlussfristen BAG 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 1 d der Gründe, BAGE 108, 357; vgl. zu tariflichen Ausschlussfristen: BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 38; 12. November 2013 - 9 AZR 727/12 - Rn. 20; HWK/Schinz 8. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 24; vgl. auch MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 Rn. 925; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 104 Rn. 123) .
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Dass die tariflich vorgesehene Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nach erfüllter Wartezeit bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte nach § 13 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 3 Abs. 1 BUrlG unzulässig ist (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 727/12 - Rn. 18) und die Regelung nur im Übrigen wirksam ist, soweit sie bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte nicht zu einer Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubs führt (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 16 f.) , kommt vorliegend nicht zum Tragen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 373/14

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit - Beweiswert einer

    Da sie nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausschied, fand keine Zwölftelung des Urlaubsanspruchs nach § 5 BUrlG statt, wie sich aus dem Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG ergibt (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 727/12 - Rn. 17, juris.).
  • LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16

    Zeitpunkt der Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs; Berechnung des

    Dies entspricht der ständigen zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu tariflichen Regelungen, die den Urlaubsanspruch über die Regelungen in § 5 Abs. 1 BUrlG hinaus zwölfteln ( vgl. etwa BAG, 09.01.2009 - 9 AZR 650/07 - juris, Rn. 21; vom 12.11.2013 - 9 AZR 727/12 - juris, Rn. 18 ).
  • ArbG Bielefeld, 30.06.2015 - 7 Ca 214/14
    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAG in Urteil v. 12.11.2013, 9 AZR 727/12 m.w.N.), der die Kammer folgt, verfällt ein Urlaubsanspruch, der in einem bestimmten Jahr wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit nicht in Natur genommen werden konnte, 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist diese Rechtslage, die Urlaubsansprüche einem eigenständigen Fristenregime unterstellt, das den Arbeitnehmer lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraumes zu verlangen, und auf das deshalb tarifliche Ausschlussfristen keine Anwendung finden (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 727/12 - Rn. 20) , nicht widersprüchlich.
  • LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14

    Urlaubsabgeltung; Übergang von unbefristeter Erwerbsunfähigkeitsrente in

    Da er nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfe des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, fand keine Zwölftelung des Urlaubsanspruchs nach § 5 BUrlG statt (BAG v. 12.11.2013, 9 AZR 727/12).

    Denn eine tarifliche Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nach erfüllter Wartezeit ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BUrlG unzulässig (BAG v. 12.11.2013, aaO.; BAG v. 20.01.2009, 9 AZR 650/07).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2023 - 5 Sa 83/23

    Urlaubsabgeltung - zusätzliches Urlaubsgeld

    Eine tarifliche Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nach erfüllter Wartezeit ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 3 Abs. 1 BUrlG unzulässig (vgl. BAG 12.11.2013 - 9 AZR 727/12 - Rn. 18 mwN).
  • LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Verzug des Arbeitgebers mit der Gewährung von

    Denn der Urlaubsanspruch unterliegt nach § 7 BUrlG und nach § 15 I. Nr. 7 MTV einem eigenständigen Fristenregime (BAG 12.11.2013 - 9 AZR 727/12 -, Rn. 20).
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