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   BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 530/61   

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https://dejure.org/1962,1189
BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 530/61 (https://dejure.org/1962,1189)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1962 - 4 AZR 530/61 (https://dejure.org/1962,1189)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1962 - 4 AZR 530/61 (https://dejure.org/1962,1189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsgericht - Zeugenvernehmung - Feststellung der Zeugenaussage - Protokoll - Berufungsurteil - Wiedergabe der Bekundung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 1
  • NJW 1963, 1078
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.03.1962 - 1 AZR 258/61

    Reihenfolge der Liste - Heranzuziehende Landesarbeitsrichter - Ausschluß von

    Auszug aus BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 530/61
    Die Festlegung der Reihenfolge kann nach dieser Vorschrift auch in einer allgemeinen Bestimmung des Inhalts bestehen, daß die Landesarbeitsrichter grundsätzlich nach der Reihenfolge, in der sie in die Liste aufgenommen sind, zu den Sitzungen geladen werden, daß aber diese Reihenfolge der Hinzuziehung zu den einzelnen Sitzungen bei erneuten Verhandlungen in einer bereits verhandelten Sache dahin konkretisiert wird, daß nunmehr statt der nächsten in der Liste aufgeführten Landesarbeitsrichter diejenigen Landesarbeitsrichter für die weitere Verhandlung dieser Sache in einer späteren Sitzung herangezogen werden, die bereits in der früheren Sitzung mitgewirkt haben (vgl. BAG in MDR 1962 S. 517)» Der Geschäftsverteilungs- und Besetzungsplan des Landesarbeitsgerichts Harnm für das Jahr 1961 sah nun aber nicht vor, daß zu weiteren Verhandlungen in einer bereits verhan- (leiten Sache diejenigen Landesarbeitsrichter heranzuziehen waren, die bereits an der früheren Verhandlung teilgenommen hatten. Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich das Gebot einer Heranziehung der bisherigen Landesarbeitsrichter auch nicht daraus, daß mehrere Verhandlungen in ein und der selben Sache als eine Sitzung im Sinne des § 39 Abs, 5 ArbGG anzusehen wären. Die Sitzung ist auch hier, wie aus allgemeinen zivilprozessualen Erwägungen folgt, nicht die Verhandlung einer bestimmten Sache, sondern der Sitzungstag der in Betracht kommenden Kammer des Landesarbeitsgerichts (vgl. BAG aaO).

    April 1961 (AP Nr. 10 zu Art. 101 GG) und vorn 2. März 1962 (MDR 1962, S. 517) verwiesen.

  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 613/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Anhörung des Betriebsrats,

    Das l e d i g l i c h e r f o r d e r l i c h e w ö r tlic h e Angebot d e r A r b e its l e i s t u n g (§ 295 BGB), kann i n d e r E rhebung d e r K ündigungs s c h u tz k la g e g eseh en w erden (BAG AP N r. 18 und AP Nr. 23 zu § 615 BGB =BAG 14, 1 5 6 ).

    D ie w ährend d es P ro z eß v er l a u f s e n ts te h e n d e n L ohnansprüche w urden so f ä l l i g , a l s wenn d ie D ie n s te w i r k l i c h g e l e i s t e t w orden w ären (BAG 14, 1 5 6 ).

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84

    Krankheitsbedingte Verhinderung am Erscheinen zu einem Prozesstermin - Ausbleiben

    Es ist dann nicht erforderlich, ausdrücklich die Tatsachen anzuführen, aus denen sich ein möglicher Zusammenhang zwischen Verfahrensverstoß und Entscheidung ergibt (BAG 14, 1, 5 = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO).
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95

    Kündigung: Kündigung wegen Krankheit - Beschäftigung auf einem anderen

    Sie genügt nicht den strengen Anforderungen, die nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO an Prozeßrügen zu stellen sind (vgl. z. B. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO und Senatsurteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b der Gründe); danach gehört zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nicht nur, daß der Rügende die Tatsachen genau bezeichnen muß, die den Mangel ergeben, sondern der Mangel ergibt sich desweiteren auch nur, wenn der Verfahrensfehler den Urteilsinhalt möglicherweise kausal verursacht hätte; bei einer Prozeßrüge muß deshalb entweder offenkundig sein oder vom Revisionskläger im einzelnen die Möglichkeit dargelegt werden, daß ohne die gerügte Verfahrensverletzung anders entschieden worden wäre (BAG Urteile vom 12. Dezember 1962 - 4 AZR 530/61 - BAGE 14, 1 [BAG 12.12.1962 - 4 AZR 530/61] = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO und vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 20.10.1966 - 5 AZR 28/66

    Artisten - Engagementsvertrag - Arbeitnehmer - Urlaubsberechtigung nach

    Dadurch allein erhält, der Artist ebensowenig eine in jeder Hinsicht selbständige, persönlich unabhängige Stellung gegenüber seinem Auftraggeber, wie etwa der leitende Arzt eines Krankenhauses, der ebenfalls bei der Behandlung der Patienten nicht weisungsgebunden ist, gleich wohl aber Arbeitnehmer des Trägers des Krankenhauses sein kann, falls er nicht im Beamtenverhältnis steht (BAG 11, 225 = AP Nr» 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche und BAG 14, 1? ff. [19] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 306/85
    Auf eine Verletzung der die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter regelnden Vorschrift des § 39 Satz 1 ArbGG 1979 (entsprechend § 39 Abs. 5 ArbGG 1953) oder des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann eine Verfahrensrüge nur gestützt werden, wenn Willkür vorliegt (vgl. BAG 12, 321 = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953; BAG 14, 1 = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1953).
  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 304/75
    Eine solche Begründung der Rüge wäre aber nach § 55 Abs. 5 Nr. 2b ZPO erforderlich gewesen (vgl. BAG 14, 1 [53 = AP Nr. 5 zu § 161 ZPO; BAG AP Nr. 13 zu § 55 ZPO).
  • BGH, 31.01.1980 - IX ZR 37/79

    Darlegung und Feststellung eines verfolgungsbedingten Gesundheitsschadens -

    Dies muß der Revisionskläger darlegen, wenn nicht schon aus der Art des Verfahrensmangels folgt, daß auf ihm das Urteil beruhen kann (BGH LM ZPO § 554 Nr. 23; § 280 Nr. 6; LM BGB § 273 Nr. 6; BGHZ 44, 75, 80, 81 = RzW 1965, 464; BGH RzW 1976, 115 Nr. 28; BAG 14, 1, 4, 5; BAG AP ZPO § 554 Nr. 13; RGZ 126, 245, 249; 131, 119, 120).
  • BAG, 24.06.1965 - 5 AZR 219/64

    Landtagsabgeordneter - Herabsetzung des Gehalts - Allgemeiner Gleichheitssatz -

    5) Diese Revisionsrüge ist gemäß § 554- Abs» 3 Ziff» 2 b ZPO zulässig, obgleich als verletzte Rechtsnorm in erster Linie der nicht ausdrücklich genannte § 2S6 ZPO in Betracht kommt» Es ist aber nicht notvrendig, daß die Revision die verletzte Verfahrensbestimmung mit Paragraphen bezeichnet (AP Nr» 11 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision) und demzufolge auch unschädlich, daß statt der verletzten Rechtsnorm andere Vorschriften benannt" werden, wenn im übrigen der Mangel genau und bestimmt angegeben wird (BAG 14, 1 L'5J = AP Nr» 3 zu § 161 ZPO)» Die Revisionsrüge ist aber auch begründet, weil bei Berücksichtigung des Schreibens vom 30» Januar 1961 die Entscheidung des Landesarbeitsgerichls möglicher weise anders ausgefallen wäre und zwar nicht nur unter dem Hilfsgesichtspunkt der Zuerkennung der Klagforderung c, 77.
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