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   BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05   

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https://dejure.org/2006,1321
BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05 (https://dejure.org/2006,1321)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2006 - 1 ABR 38/05 (https://dejure.org/2006,1321)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 (https://dejure.org/2006,1321)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berührung der Rechtsbeziehungen zum Vertragsarbeitgeber bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers in einem Gemeinschaftsbetrieb; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe eines Gehalts-Tarifvertrags; Vermutung des Bestehens eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 101; ; BGB § 613a Abs. 1; ; ArbGG § 81 Abs. 1; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb - Beschlussverfahren über Eingruppierung unter Beteiligung des Vertragsarbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb ? Geltung nur gegenüber Vertragsarbeitgeber ? Eingruppierung setzt für konkreten Arbeitnehmer geltende Vergütungsordnung voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 712 (Ls.)
  • DB 2007, 1361
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
    Der von einer Eingruppierung nach § 99 BetrVG betroffene Arbeitnehmer ist auch bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung nach § 99 Abs. 4 BetrVG nicht gehindert, die Richtigkeit seiner Eingruppierung individuell im Urteilsverfahren überprüfen zu lassen (BAG 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386, zu B I der Gründe; 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338, zu B I 1 d aa der Gründe).

    Zwar kann der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Eingruppierungsentscheidung vorzunehmen und ihn um Zustimmung zu ersuchen, falls der Arbeitgeber die gebotene Eingruppierung unterlässt (st. Rspr. vgl. nur BAG 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 -BAGE 107, 338, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Für die Maßgeblichkeit der Vergütungsordnung im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien kommt es dabei nicht darauf an, weshalb sie im Betrieb Anwendung findet, ob auf Grund von Tarifbindung, einer Betriebsvereinbarung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, allgemein eingegangener einzelvertraglicher Verpflichtungen oder einseitiger Praxis des Arbeitgebers (BAG 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338, zu B II 2 a der Gründe mwN).

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
    (2) In einem Betrieb können schon im Verhältnis zum selben Arbeitgeber unterschiedliche Vergütungsordnungen jeweils für bestimmte Teile der Belegschaft gelten (vgl. BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, zu I 3 c dd (1) der Gründe mwN).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 517/04

    Gleichbehandlung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz bindet nur den Vertragsarbeitgeber selbst, wenn er durch ein eigenständig gestaltendes Handeln eine Vergütungsordnung gesetzt hat (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 517/04 -AP BGB § 613a Nr. 288 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 39, zu I 2 b bb der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 17.06.2005 - 3 TaBV 19/05

    Korrekte Eingruppierung in eine tarifliche Vergütungsgruppe eines

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Juni 2005 - 3 TaBV 19/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
    Gab es einen Grund für die Geltung der Vergütungsordnung, sind die in ihr zum Ausdruck kommenden Entlohnungsgrundsätze in einem Betrieb mit Betriebsrat selbst dann zu beachten, wenn zwar der ursprüngliche Geltungsgrund entfallen ist, der Betriebsrat aber einer gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Änderung der betreffenden Entlohnungsgrundsätze nicht zugestimmt hat (BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 -BAGE 109, 369, zu IV 1 c aa der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
    Nur diesem gegenüber stehen dem Arbeitnehmer vertragliche Vergütungsansprüche zu, nur dieser kann und muss ggf. die in der Eingruppierung liegende Beurteilung korrigieren (BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - BAGE 113, 121, zu II 2 a der Gründe; Wißmann NZA 2001, 409, 411).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
    Der Antrag ist auch ohne Angabe einer bestimmten Vergütungsgruppe hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und ggf. vollstreckungsfähig gem. § 85 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 ArbGG in Verb. mit § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
    Die gesetzlichen Vermutungen ersetzen lediglich den konkreten Nachweis des Vorliegens einer Führungsvereinbarung der beteiligten Unternehmen (BAG 22. Juni 2005 - 7 ABR 57/04 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 23 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 4, zu B II 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
    Der von einer Eingruppierung nach § 99 BetrVG betroffene Arbeitnehmer ist auch bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung nach § 99 Abs. 4 BetrVG nicht gehindert, die Richtigkeit seiner Eingruppierung individuell im Urteilsverfahren überprüfen zu lassen (BAG 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386, zu B I der Gründe; 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338, zu B I 1 d aa der Gründe).
  • BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

  • BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07

    Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung

    Für die Maßgeblichkeit der Vergütungsordnung im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt es nicht darauf an, weshalb sie im Betrieb Anwendung findet, ob aufgrund bestehender Tarifbindung, einer Betriebsvereinbarung, allgemein eingegangener vertraglicher Verpflichtungen oder einseitiger Praxis des Arbeitgebers (BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 25 mwN, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 13).
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Als Leistungsantrag bedarf das Begehren des Betriebsrats keiner Darlegung eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 15) .
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Bis zu einem wirksamen Änderungsakt sind sie jedoch betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlich weiter gültig (zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3, zu B II 1 c der Gründe; 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 13).
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