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   BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07   

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BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07 (https://dejure.org/2007,6366)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 10 AZR 24/07 (https://dejure.org/2007,6366)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 (https://dejure.org/2007,6366)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Gewährung einer höheren übertariflichen Ausgleichszahlung nicht allen ausscheidenden Arbeitnehmern gegenüber; Sachgerechte Gruppenbildung i.R.e. Ungleichbehandlung; Rechtmäßigkeit einer ...

  • Judicialis

    TV über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli 2001 § 11 iVm. dem Erlass des Bundesministers der Verteidigung vom 5. November 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Gleichbehandlung - Übertarifliche Ausgleichszahlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07
    Der Kläger legt im Einzelnen dar, warum er meint, dass die Erwägungen des angefochtenen Urteils unrichtig seien (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2006 - 3 Sa 278/06

    Gleichbehandlung und rückwirkende Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. November 2006 - 3 Sa 278/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 615/01

    Eingruppierung eines Marketing-Assistenten

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07
    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung nicht schon dann überschritten, wenn die getroffene Lösung nicht die zweckmäßigste und vernünftigste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BAG 18. April 2002 - 8 AZR 615/01 - EzA GG Art. 9 Nr. 79).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07
    die Gründe für die Ungleichbehandlung, müssen auf vernünftigen einleuchtenden Erwägungen beruhen und dürften nicht gegen verfassungsrechtliche oder sonstige übergeordnete Wertentscheidungen verstoßen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 -).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07
    Stichtagsregelungen sind Ausdruck einer gebotenen pauschalierten Betrachtung und aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises gerechtfertigt, wenn sich die Wahl der Stichtagsregelung am gegeben Sachverhalt orientiert und demnach vertretbar ist (BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07
    Eine Gruppenbildung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung der Personenkreise keine billigenswerten Gründe gibt (BAG 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29).
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung allerdings nicht schon dann überschritten, wenn die getroffene Lösung nicht die zweckmäßigste und vernünftigste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 16).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Eine Gruppenbildung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung der Personenkreise keine billigenswerten Gründe gibt (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 16).
  • LAG Hessen, 24.09.2009 - 5 Sa 657/09

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung -

    Dabei ist nicht nur eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung unzulässig (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 21, zitiert nach Juris).

    Der Zweck ergibt sich aus den Voraussetzungen und Einschränkungen der Leistung und stellt das entscheidende Kriterium für Sachgerechtigkeit dar (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 25, zitiert nach Juris; BAG 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - Rn. 15, zitiert nach Juris; BAG 09. Juni 1982 - 5 AZR 501/08 - Rn. 14, zitiert nach Juris; BAG 08. August 2000 - 9 AZR 517/99 - Rn. 20, zitiert nach Juris).

    Daran gemessen müssen die Differenzierungsgründe, dass heißt die Gründe für die Ungleichbehandlung auf vernünftigen einleuchtenden Erwägungen beruhen und dürfen nicht gegen verfassungsrechtliche oder sonstige übergeordnete Wertentscheidungen verstoßen (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 21, zitiert nach Juris).

    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung nicht schon dann überschritten, wenn die getroffene Lösung nicht die zweckmäßigste oder vernünftigste ist, sondern erst dann, wenn sich eine sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 21, zitiert nach Juris).

    aa) Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus ihren tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, soweit die Bezeichnung nicht allein maßgeblich ist (vgl. BAG 01. April 2009 - 10 AZR 353/08 - Leitsatz 1, Rn. 14, zitiert nach Juris; BAG 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - Rn. 15, zitiert nach Juris; BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 25, zitiert nach Juris; BAG 08. August 2000 - 9 AZR 517/99 - Rn. 20, zitiert nach Juris; BAG 09. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - Rn. 14, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 24.09.2009 - 5 Sa 658/09

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung -

    Dabei ist nicht nur eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung unzulässig (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 21, zitiert nach Juris).

    Der Zweck ergibt sich aus den Voraussetzungen und Einschränkungen der Leistung und stellt das entscheidende Kriterium für Sachgerechtigkeit dar (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 25, zitiert nach Juris; BAG 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - Rn. 15, zitiert nach Juris; BAG 09. Juni 1982 - 5 AZR 501/08 - Rn. 14, zitiert nach Juris; BAG 08. August 2000 - 9 AZR 517/99 - Rn. 20, zitiert nach Juris).

    Daran gemessen müssen die Differenzierungsgründe, dass heißt die Gründe für die Ungleichbehandlung auf vernünftigen einleuchtenden Erwägungen beruhen und dürfen nicht gegen verfassungsrechtliche oder sonstige übergeordnete Wertentscheidungen verstoßen (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 21, zitiert nach Juris).

    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung nicht schon dann überschritten, wenn die getroffene Lösung nicht die zweckmäßigste oder vernünftigste ist, sondern erst dann, wenn sich eine sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 21, zitiert nach Juris).

    aa) Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus ihren tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, soweit die Bezeichnung nicht allein maßgeblich ist (vgl. BAG 01. April 2009 - 10 AZR 353/08 - Leitsatz 1, Rn. 14, zitiert nach Juris; BAG 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - Rn. 15, zitiert nach Juris; BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 25, zitiert nach Juris; BAG 08. August 2000 - 9 AZR 517/99 - Rn. 20, zitiert nach Juris; BAG 09. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - Rn. 14, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 08.02.2008 - 3 Sa 377/07

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch - Weitergabe von Tariflohnerhöhungen

    Dabei ist nicht nur eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung unzulässig (BAG 12.12.2007 - 10 AZR 24/07 - Rn 21 zit. nach Juris).

    Er ergibt sich aus ihren Voraussetzungen und Einschränkungen und stellt das entscheidende Kriterium für Sachgerechtigkeit dar (vgl. BAG 12.12.2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 25 zit. nach Juris; BAG 09. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - Rn. 14; zitiert nach Juris; m. w. N.; BAG 08.08.2000 - 9 AZR 517/99 - Rn. 20 zit. nach Juris).

    Daran gemessen müssen die Differenzierungsgründe, d. h. die Gründe für die Ungleichbehandlung auf vernünftigen einleuchtenden Erwägungen beruhen und dürfen nicht gegen verfassungsrechtliche oder sonstige übergeordnete Wertentscheidungen verstoßen (BAG 12.12.2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 21 zit. nach juris).

    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung nicht schon dann überschritten, wenn die getroffene Lösung nicht die zweckmäßigste und vernünftigste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BAG 12.12.2007 - 10 AZR 24/07 - Rn. 21 zit. nach juris).

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Stichtagsregelungen sind Ausdruck einer gebotenen pauschalisierenden Betrachtung und aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit möglicherweise verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises gerechtfertigt, wenn sich die Wahl der Stichtagsregelung - wie hier - am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach vertretbar ist (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 24/07 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 16).
  • ArbG Bonn, 09.08.2017 - 4 Ca 181/16

    Hunde am Arbeitsplatz?

    Eine Gruppenbildung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung der Personenkreise keine billigenswerten Gründe gibt (BAG, Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 24/07, juris, Rn. 21).
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 Sa 1522/08

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

    Zudem sind Stichtagsregelungen Ausdruck einer gebotenen pauschalierten Betrachtung und aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises gerechtfertigt, wenn sich die Wahl der Stichtagsregelung am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach vertretbar ist (BAG Urteil v. 12.12.2007 - 10 AZR 24/07.-. EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 16 unter Hinweis auf BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02 - EzA Art. 3 GG Nr. 99).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14

    Anrechnung; Erwerbseinkommen; Härtefallregelung; Verwendungseinkommen;

    Genau so habe die Beklagte auch in dem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht zum Aktenzeichen 10 AZR 24/07 argumentiert.

    (b) Dass das Bundesministerium der Verteidigung mit dem Erlass vom 5. November 2004 einen - über die im "Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr" vom 18. Juli 2001 bereitgestellten Instrumente hinausgehenden - weiteren Anreiz für das freiwillige (vorzeitige) Ausscheiden der betreffenden Personen aus der Bundeswehrverwaltung schaffen wollte, um den beabsichtigten Personalabbau zu fördern (vgl. Absatz 3 der Präambel des oben genannten Erlasses; vgl. auch BAG, Urteil vom 12.12.2007 - 10 AZR 24/07 -, juris Rn. 25), steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • LAG Köln, 26.03.2014 - 11 Sa 845/13

    Sonderzuwendung; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Die Gruppenbildung darf nicht willkürlich sein, die getroffene Unterscheidung muss aber auch nicht die zweckmäßigste oder vernünftigste Lösung sein, es genügt, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung finden lässt, der auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruht (BAG, Urteil vom 12.12.2007 - 10 AZR 24/07 - m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2009 - 17 Sa 618/09

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • LAG Hamm, 07.02.2019 - 8 Sa 1027/18

    Optionskommune; Überleitung; Eingruppierung; Bezugnahmeklausel; Tarifbindung;

  • LAG Nürnberg, 07.05.2008 - 3 Sa 606/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 Abs 2 S 2 TVÜ-VKA - Ortszuschlag - Überleitung

  • LAG Hamm, 01.12.2016 - 8 Sa 719/16

    Eingruppierung; Gleichbehandlung

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