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   BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06   

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BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06 (https://dejure.org/2007,10984)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06 (https://dejure.org/2007,10984)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 (https://dejure.org/2007,10984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung von tariflichen Bewährungszeiten und sich daraus ergebende Entgeltansprüche; Tariffähigkeit eines Konzerns; Erstreckung des Schriftformerfordernisses des § 1 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz (TVG) auf die Bezeichnung der Tarifvertragsparteien; Anwendbarkeit des ...

  • Judicialis

    MTV Pro Seniore § 11; ; MTV Pro Seniore § 12; ; MTV Pro Seniore § 12b; ; MTV Pro Seniore Anlage A; ; MTV Pro Seniore Anlage B; ; TVG § 1 Abs. 2; ; ZPO § 256

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
    Hinweise des Senats: 17. Oktober 2007 - 4 AZR 792/06 - (parallel), - 4 AZR 938/06 -(weitgehend parallel), - 4 AZR 944/06 - (parallel), - 4 AZR 1005/06 -(führend), - 4 AZR 1055/06 - (weitgehend parallel), 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - (vorliegend).

    bb) Wie der Senat in mehreren Urteilen am 17. Oktober 2007 entschieden hat, sind Tätigkeitszeiten von Arbeitnehmern von Unternehmen der Pro Seniore AG, deren Eingruppierung nach einem in der Anlage B zum MTV normierten Tätigkeitsmerkmal davon abhängt, ob sie sich in einer Tätigkeit in einer bestimmten, in der Anlage B zum MTV genannten Fallgruppe bewährt haben, nur insoweit zu berücksichtigen, als diese Tätigkeitszeiten nach Inkrafttreten des MTV am 1. Januar 2005 absolviert worden sind (vgl. zB Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 -).

    Eine solche tarifvertragliche Regelung, die die vom Kläger begehrte Anerkennung beinhaltet, weist der MTV nicht auf (vgl. dazu ausf. Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 -).

    Auch im Bereich der Tätigkeitsmerkmale in der Anlage B zum MTV selbst sind ganz unterschiedlich bewertete Tätigkeitszeiten definiert (vgl. dazu im Einzelnen Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 -).

    Eine tarifliche Bewertung der Tätigkeiten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des MTV, die nach dessen Wortlaut ausgeschlossen ist, kann deshalb nicht unter Berufung auf eine fremde Vergütungsordnung erfolgen, in deren vermeintlicher Kontinuität der neue Tarifvertrag steht (vgl. dazu auch Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 -).

    Eine solche Vereinbarung haben die Tarifvertragsparteien des MTV vorliegend nicht getroffen, sondern sich im Gegenteil darauf geeinigt, die "Bewährung in Vergütungsgruppe X" zur Voraussetzung für einen Bewährungsaufstieg zu machen (vgl. dazu Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 -).

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
    Dies trifft gerade für den Kläger zu, der vorher nicht der Tarifautomatik bei der Eingruppierung unterlegen war (vgl. zur Auslegung der Vergütungsregelung im Arbeitsvertrag des Klägers BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - BAGE 116, 185, 190: "Die Eingruppierungsautomatik des § 22 BAT soll offenbar nicht gelten").
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
    dd) Der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang auch zu Unrecht auf die Senatsentscheidung vom 29. September 1993 (- 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268).
  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
    Diese Entscheidung haben die Gerichte hinzunehmen (Senat 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - BAGE 91, 163, 173 f.).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 944/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
    Hinweise des Senats: 17. Oktober 2007 - 4 AZR 792/06 - (parallel), - 4 AZR 938/06 -(weitgehend parallel), - 4 AZR 944/06 - (parallel), - 4 AZR 1005/06 -(führend), - 4 AZR 1055/06 - (weitgehend parallel), 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - (vorliegend).
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
    Schließt die herrschende Konzerngesellschaft einen Tarifvertrag ab, sind nur die Arbeitsverhältnisse der bei ihr selbst beschäftigten (tarifgebundenen) Arbeitnehmer an diesen (Haus-)Tarifvertrag gebunden (Senat 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 2 Rn. 142; Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 2 Rn. 147).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
    aa) Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 184 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 36).
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 228/93

    Unterbrechung der Bewährungszeit

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
    Dies erfordert jedoch eine entsprechend deutliche tarifvertragliche Regelung, da Tarifnormen wie Gesetze grundsätzlich nur für die Zukunft Geltung beanspruchen (Senat 9. März 1994 - 4 AZR 228/93 - AP BAT § 23a Nr. 32 mwN).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 277/92

    Tarifbindung privatisierter Betriebe

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
    Schließt die herrschende Konzerngesellschaft einen Tarifvertrag ab, sind nur die Arbeitsverhältnisse der bei ihr selbst beschäftigten (tarifgebundenen) Arbeitnehmer an diesen (Haus-)Tarifvertrag gebunden (Senat 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 2 Rn. 142; Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 2 Rn. 147).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2006 - 18 Sa 35/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Bewährungsaufstieg - Anrechnung von

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. November 2006 - 18 Sa 35/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 792/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 938/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1055/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Es bedarf neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272).

    Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht von ihm abgeschlossenen Tarifvertrages, weil es in dessen Geltungsbereich einbezogen wird (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28, 30, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17, 19).

    dd) Eine bloße Erklärung eines Arbeitgebers, aus seiner Sicht wirke der Tarifvertrag auch für ihn, wie es die Parteien vorgetragen haben, genügt angesichts der normativen Wirkung, die dem Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 TVG zukommt, nicht (zum Konzerntarifvertrag BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 124, 240, 246 f.; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17).

    Das hat der Senat bereits ausführlich begründet (ausf. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; jew. mwN auch zu den abweichenden Auffassungen).

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

    Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht von ihm abgeschlossenen Tarifvertrages, weil seine Beschäftigten in dessen Geltungsbereich einbezogen werden (vgl. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28, 30, BAGE 124, 240; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17, 19) .
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen

    Es bedarf - neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll - über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272) .

    Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht von ihm abgeschlossenen Tarifvertrages, dass es in dessen Geltungsbereich einbezogen wird (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28, 30, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17, 19) .

    d) Die bloße Vorstellung der Beklagten, der Tarifvertrag wirke auch für sie, genügt angesichts der normativen Wirkung, die dem Tarifvertrag nach § 4 TVG zukommt, nicht (zum Konzerntarifvertrag BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 124, 240, 246 f.; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17) .

    BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; jew. mwN auch zu den abweichenden Auffassungen) .

  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 6/09

    Konkurrenz zwischen arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Regelung

    Hiernach fällt die Vergütung der Klägerin nach dem MTV 2004 und dem VTV Nr. 1 niedriger aus, insbesondere deswegen, weil für die Berechnung der Bewährungszeit nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum MTV 2004 und VTV Nr. 1 nur ein Zeitraum herangezogen werden kann, während dessen der Tarifvertrag galt (vgl. nur BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - AP TVG § 1 Nr. 40; BAG 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06 - zitiert nach Juris).

    Mit Wirkung zum 01.01.2008 ist die Klägerin auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Berechnung der Bewährungszeiten (vgl. nur BAG 17.10.2007, a.a.O. und BAG 12.12.2007, a.a.O.) in die Vergütungsgruppe AP II aufgestiegen.

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 4 Sa 9/10

    Tarifauslegung - Begriff der "ständigen Vertretung"

    So hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2007 (4 AZR 1058/06 - Juris) unter Rn. 22 folgendes ausgeführt:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2007 - 21 Sa 20/07

    MTV Pro Seniore

    Anderenfalls hätte es jeder tarifgebundene Arbeitgeber gegenüber den organisierten Arbeitnehmern in der Hand, durch die grundsätzliche Nichtanwendung eines geschlossenen, in Kraft getretenen und nach dem Geltungsbereich einschlägigen Tarifvertrags dessen gesetzlich festgelegte normative Wirkung zu umgehen (LAG Berlin-Brandenburg 12. Februar 2007 - 10 Sa 1867/06 - juris-Recherche; LAG Baden-Württemberg 10. November 2006 - 18 Sa 35/06 - juris-Recherche; Revision eingelegt und anhängig beim BAG unter dem Az. 4 AZR 1058/06).
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