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   BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16   

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https://dejure.org/2017,47672
BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16 (https://dejure.org/2017,47672)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2017 - 3 AZR 370/16 (https://dejure.org/2017,47672)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 3 AZR 370/16 (https://dejure.org/2017,47672)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 16 BetrAVG, § 3 Nr. 9 EStG, § 288 Abs. 1 Satz 2, § 291 BGB, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Betriebsrente aus Gesamtversorgungszusage und Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Anspruch auf Betriebsrente auch vor Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung von Versorgungsregelungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Betriebsrente aus Gesamtversorgungszusage und Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
    Eines besonderen Feststellungsinteresses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bedarf es daher nicht (BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 21 mwN) .

    Sie entfaltet jedenfalls keine Rechtswirkungen gegenüber den Arbeitnehmern (vgl. zu beiden Punkten ausführlich BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 23 ff.) .

    c) Dem Anspruch des Klägers steht die BV 2005.03 gleichwohl nicht entgegen, denn deren Absatz 3 ist materiell unwirksam (vgl. dazu ausführlich BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 36 ff.) .

    Denn die Neuregelung ermöglicht erstmals, dass die Entwicklung der Ruhegelder hinter der Entwicklung der Tarifgehälter zurückbleibt (vgl. schon BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 41) .

  • BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77

    Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
    Unerheblich ist, dass die BV 2003.13 die Steuerfreiheit der Leistungen während des Vorruhestandes nach § 3 Nr. 9 EStG in seiner damals geltenden Fassung anstrebte und ob die Steuerfreiheit tatsächlich eintrat (vgl. dazu BFH 11. Januar 1980 - VI R 165/77 - zu 2 der Gründe, BFHE 129, 479; sowie Schmidt/Heinicke EStG 19. Aufl. 2000 § 3 ABC Abfindung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses) .
  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
    (1) Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats bei Zusage einer Gesamtversorgung regelmäßig davon auszugehen, dass eine Betriebsrente erst beansprucht werden kann, wenn gleichzeitig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird (vgl. BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 33, BAGE 150, 262) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
    Dies ergibt die Auslegung der BV Soziale Richtlinien (zu den Auslegungsgrundsätzen statt vieler BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
    Der Arbeitgeber will regelmäßig die Betriebsrente erst ab dem Zeitpunkt zahlen, ab dem der Versorgungsberechtigte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt, die bei der Ermittlung der betrieblichen Versorgungsleistung berücksichtigt bzw. auf die betriebliche Versorgungsleistung angerechnet werden kann (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 50, BAGE 141, 259) .
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
    Die Leistungen knüpfen nicht an ein biologisches Risiko an, sondern dienen der Überbrückung der Arbeitslosigkeit (vgl. BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - zu A der Gründe; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe mwN; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 120) bzw. der Absicherung im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit.
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
    Die Leistungen knüpfen nicht an ein biologisches Risiko an, sondern dienen der Überbrückung der Arbeitslosigkeit (vgl. BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - zu A der Gründe; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe mwN; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 120) bzw. der Absicherung im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit.
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
    Die Leistungen knüpfen nicht an ein biologisches Risiko an, sondern dienen der Überbrückung der Arbeitslosigkeit (vgl. BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - zu A der Gründe; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe mwN; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 120) bzw. der Absicherung im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit.
  • LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16

    Anpassung des Ruhegeldes entsprechend der Steigerung der Gehaltstarife;

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
    Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. April 2016 - 7 Sa 7/16 - teilweise aufgehoben.
  • ArbG Hamburg, 18.11.2015 - 3 Ca 247/15

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsverfahren nach Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
    Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. November 2015 - 3 Ca 247/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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