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   BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17   

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BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17 (https://dejure.org/2018,41479)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2018 - 5 AZR 588/17 (https://dejure.org/2018,41479)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 (https://dejure.org/2018,41479)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst - Verzugspauschale

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 PflegeArbbV 2, § 3 Abs 3 S 2 PflegeArbbV 2, § 4 PflegeArbbV 2, § 2 Abs 3 S 2 PflegeArbbV 2, § 134 BGB
    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst - Verzugspauschale

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • bag-urteil.com

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • rewis.io

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst - Verzugspauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereitschaftsdienst; Verzugspauschale - Mindestentgelt in der Pflegebranche; Zeit des Bereitschaftsdienstes; Wahrung der Ausschlussfrist; Darlegungs- und Beweislast; Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

  • rechtsportal.de

    Abhängigkeit der Mindestverdiensthöhe im Bereitschaftsdienst des Pflegedienstes vom Ausmaß der Zeit ohne Arbeitsleistung

  • datenbank.nwb.de

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch beim Fünften Senat des BAG keine Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückständiges Arbeitsentgelt - und die 40,- EUR Verzugspauschale

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - und der Bereitschaftsdienst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 775
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
    aa) § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB ist an sich auch auf Arbeitsverhältnisse anwendbar, weil der Arbeitnehmer als Gläubiger der Arbeitsvergütung Verbraucher ist und der Arbeitgeber als Schuldner Nichtverbraucher (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 19 ff.) .

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts an (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 23 ff.) .

    (1) § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage, und damit grundsätzlich auch einen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten aus (vgl. BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 25 ff.; näher zum Umfang des Ausschlusses Schleusener/Kühn NZA 2008, 147) .

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
    a) Für ihre Arbeitsleistungen im Jahr 2014 stand der Klägerin je Stunde das Mindestentgelt nach § 2 Abs. 1 PflegeArbbV unabhängig davon zu, ob es sich bei der Tätigkeit um Vollarbeit oder Bereitschaftsdienst handelte (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13, BAGE 153, 248; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 15, BAGE 150, 82) .

    Von der Möglichkeit, für den Bereitschaftsdienst als Sonderform der Arbeit eine gesonderte Vergütungsregelung zu treffen, hat der Verordnungsgeber im Bereich der Pflege für den Zeitraum bis 31. Dezember 2014 weder in § 2 noch in den übrigen Bestimmungen der PflegeArbbV Gebrauch gemacht (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, aaO) .

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 621/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
    Diese sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtskundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 621/16 - Rn. 26 mwN) .

    Das Revisionsgericht kann die Auslegung deshalb, soweit das Berufungsgericht sie unterlassen oder nur unvollständig vorgenommen hat, selbst vornehmen (BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 621/16 - aaO) .

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 692/16

    Mindestlohn - Anrechenbarkeit von Prämien

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
    Danach ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn die vom Arbeitgeber für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit dem Mindestentgelt ergibt (BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 24; 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 15) .

    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 26; 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 16) .

  • BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
    Auch wenn dieser Ausschluss nicht allumfassend ist (vgl. hierzu BAG 17. August 2015 - 10 AZB 27/15 - Rn. 14; GK-ArbGG/Schleusener Stand November 2017 § 12a Rn. 19 ff.) , erfasst er doch die bei typisierender Betrachtung letztlich wirtschaftlich bedeutsamen Kostenpositionen des eigenen Zeitverlustes der Partei und des Aufwands für die Zuziehung eines Rechtsanwalts (Lembke NZA 2016, 1501, 1502; Ulrici jurisPR-ArbR 8/2018 Anm. 7 zu C II 3) .
  • BGH, 18.01.2018 - III ZR 174/17

    EuGH-Vorlage zur Auslegung der Anrechnungsvorschrift in § 288 Abs. 5 S. 3 BGB

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
    Dort sind Kosten, die dem Gläubiger durch die nach Eintritt des Verzugs erfolgte Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Forderungsdurchsetzung entstehen, ein in Kosten der Rechtsverfolgung begründeter Schaden, dessen Ersatz der Gläubiger gemäß § 280 Abs. 2 iVm. § 286 BGB verlangen kann (BGH 18. Januar 2018 - III ZR 174/17 - Rn. 18) .
  • EuGH, 13.09.2018 - C-287/17

    Ceská pojisťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht -

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
    Art. 6 der Richtlinie 2011/7/EU, deren Umsetzung die Neuregelung der Verzugspauschale dient (BT-Drs. 18/1309 S. 11) , soll eine Entschädigung für die dem Gläubiger entstandenen Beitreibungskosten gewährleisten, wenn Verzugszinsen nach dieser Richtlinie zu zahlen sind (EuGH 13. September 2018 - C-287/17 - Rn. 18) .
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 20.11.2018 - 6 Ca 6390/17

    Nach BAG-Urteil zur Verzugskostenpauschale: Aufstand der Instanzgerichte?

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
    bb) Der hiergegen erhobene Einwand (zuletzt ArbG Bremen-Bremerhaven 20. November 2018 - 6 Ca 6390/17 - zu II 3 b aa 5 der Gründe mwN; Jesgarzewski BB 2018, 2876) , § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB müsse als nachträgliche Regelung einer eventuell vorher bestehenden Sonderregelung vorgehen (lex posterior derogat legi priori) , übersieht, dass dieser Grundsatz nur dann gilt, wenn sich aus den Normzwecken der beiden Regelungen nichts anderes ergibt.
  • LAG Hamm, 22.11.2017 - 3 Sa 1094/17

    Tarifliche Vergütung von Bereitschaftsdienst in einem Pflegeheim bei Wechsel von

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 2017 - 3 Sa 1094/17 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
    Es ist auch erfüllt, wenn von vorneherein feststeht, dass für bestimmte Vollarbeit ein Bedarf besteht (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 766/14

    Anschlussberufung - eigenständige Beschwer - Rückzahlungsanspruch eines

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 441/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

  • BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19

    Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung

    Beim gesetzlichen Mindestlohn, wie er von der Klägerin geltend gemacht wird, ist maßgeblicher Bezugspunkt der Kalendermonat (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 37 mwN ).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

    Die Klage ist dementsprechend als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 13) .
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 293/18

    Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten

    Dieser Rechtsprechung haben sich der Fünfte, der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 75, BAGE 165, 1; 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40) .
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