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   BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 13/73   

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https://dejure.org/1974,1798
BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 13/73 (https://dejure.org/1974,1798)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1974 - 4 AZR 13/73 (https://dejure.org/1974,1798)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1974 - 4 AZR 13/73 (https://dejure.org/1974,1798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung des Arbeitnehmers - Schadensersatzansprüche - Mankohaftung - Minderung der Anforderungen an die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - Darlegungspflicht - Beweislast - Vertraglich vereinbarte Entlastungspflicht - Fehlbestände - Verkaufspersonal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 292
  • DB 1974, 1728
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14

    Arbeitnehmerhaftung - Kassenfehlbestände

    Der Arbeitgeber trägt insoweit die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen (s. BAG 11.11.1969 AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 49; 13.02.1974 AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 77; ErfK/Preis § 619 a BGB Rn. 31).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

    Aber auch ein Schadensersatzanspruch nach § 8 2 3 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 2 6 3 StGB kommt offensichtlich nicht in Betracht, da es schon nach dem eigenen Vorbringen der Klägerin und ihren Ausführungen vor dem Senat einmal an der Absicht des Beklagten fehlt, sich im Sinne des strafrechtlichen Betrugstatbestandes einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu Lasten der Klägerin zu verschaffen, andererseits aber auch daran, daß der Beklagte den durch die Illiquidität des W der Klägerin entstandenen Schaden danach nicht im Sinne adaequater Kausalität (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 2 4 9 BGB sowie das schon bezeichnete Urteil des Senats vom 13- Februar 1974- - 4 AZR 13/73 -) verursacht hat.
  • LAG Köln, 01.03.2002 - 11 Sa 1188/01

    Kündigungsfrist; Vertragsstrafe; Rechtsmißbrauch; Einschreibsendung;

    Entgegenstehende Vereinbarungen hält die Rechtsprechung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten für nichtig (BAG, Urteil vom 22.11.1973 - 2 AZR 580/72 in AP Nr. 67 zu § 626 BGB; Urteil vom 13.02.1974 - 4 AZR 13/73 in AP Nr. 77 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
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