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BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wilhelmshaven, 03.03.1983 - 1 Ca 1174/82
- BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Auszug aus BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG 31, 40, BAG 32, 85, BAG 37, 283 und 305 = AP Nr. 46, 50, 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung vorgelegen haben.Allgemeine Umstände, die sich nicht auf das jeweilge Arbeitsverhältnis konkret auswirken, sind nicht geeignet, die Befristung sachlich zu rechtfertigen (vgl. BAG 37, 283 und BAG 37, 305 = AP Nr. 64 und 65 zu § 62Q BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG 31, 40, BAG 32, 85, BAG 37, 283 und 305 = AP Nr. 46, 50, 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung vorgelegen haben.Bei der erneuten Berufungsverhandlung wird das Landesarbeitsgericht zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch der Wunsch des Arbeitnehmers die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen kann (vgl. BAG Beschluß-vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu I 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81
Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer - …
Auszug aus BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Allgemeine Umstände, die sich nicht auf das jeweilge Arbeitsverhältnis konkret auswirken, sind nicht geeignet, die Befristung sachlich zu rechtfertigen (vgl. BAG 37, 283 und BAG 37, 305 = AP Nr. 64 und 65 zu § 62Q BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81
Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages
Auszug aus BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Da diese bei einem Arbeitsverhältnis, das noch nicht länger als sechs Monate gedauert hat, nicht eingreifen (§ 1 Abs. 1 KSchG), bedarf ein befristeter Ar beitsvertrag von nicht mehr als sechs Monaten nur dann eines sachlichen Grundes, wenn durch die Befristung ein besonderer gesetzlicher Bestandsschutz objektiv umgangen wird (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des erkennenden Senats vom 7. September 1983 - 7 AZR 130/82 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe). - BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79
Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter - …
Auszug aus BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Eine nachprüfbare Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (vgl. BAG Urteile vom 22. September 1961 - 1 AZR 36/60 - AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 2 b der Gründe und vom 25. Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu I 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe; Urteil des Senats BAG 36, 235 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrkraft - Öffentliche Schule - Sachliche Gründe - …
Auszug aus BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Eine nachprüfbare Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (vgl. BAG Urteile vom 22. September 1961 - 1 AZR 36/60 - AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 2 b der Gründe und vom 25. Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu I 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe; Urteil des Senats BAG 36, 235 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 130/82
Auszug aus BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Da diese bei einem Arbeitsverhältnis, das noch nicht länger als sechs Monate gedauert hat, nicht eingreifen (§ 1 Abs. 1 KSchG), bedarf ein befristeter Ar beitsvertrag von nicht mehr als sechs Monaten nur dann eines sachlichen Grundes, wenn durch die Befristung ein besonderer gesetzlicher Bestandsschutz objektiv umgangen wird (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des erkennenden Senats vom 7. September 1983 - 7 AZR 130/82 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe). - BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer
Auszug aus BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Da diese bei einem Arbeitsverhältnis, das noch nicht länger als sechs Monate gedauert hat, nicht eingreifen (§ 1 Abs. 1 KSchG), bedarf ein befristeter Ar beitsvertrag von nicht mehr als sechs Monaten nur dann eines sachlichen Grundes, wenn durch die Befristung ein besonderer gesetzlicher Bestandsschutz objektiv umgangen wird (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des erkennenden Senats vom 7. September 1983 - 7 AZR 130/82 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe). - BAG, 25.01.1973 - 2 AZR 158/72
Befristeter Arbeitsvertrag - Rundfunkanstalt - Reporter - Interviewer - …
Auszug aus BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Eine nachprüfbare Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (vgl. BAG Urteile vom 22. September 1961 - 1 AZR 36/60 - AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 2 b der Gründe und vom 25. Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu I 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe; Urteil des Senats BAG 36, 235 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77
Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen …
Auszug aus BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG 31, 40, BAG 32, 85, BAG 37, 283 und 305 = AP Nr. 46, 50, 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung vorgelegen haben. - BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72
Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer …
- BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77
Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund
- BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82
Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …
- BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann zwar der Wunsch des Arbeitnehmers die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen (vgl. BAG 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 13. März 1985 - 7 AZR 42/84 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 b cc der Gründe). - BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 449/88
Beschäftigungsförderungsgesetz: Sonderregelung, die zu Gunsten des Arbeitnehmers …
Auch aus dem von der Revision weiterhin angeführten unveröffentlichten Urteil des Senats vom 13. März 1985 (7 AZR 42/84) kann nicht zwingend entnommen werden, der Senat habe der Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 SR 2a MTA keine Normqualität beigemessen. - LAG Hamm, 04.05.1998 - 5 Sa 1836/97
Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehender Mehrbedarf und Vertretung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Stellenbesetzung - …
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, Planstellen bis zur bevorstehenden Übernahme von Auszubildenden freizuhalten (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 4 der Gründe; vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 192/83 - AP Nr. 87 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 der Gründe; vom 13. März 1985 - 7 AZR 42/84 -, n.v., zu II 1 b cc der Gründe) oder wenn zur endgültigen Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes noch eine personelle Auswahl oder Erprobung vorzunehmen ist und deshalb zunächst nur eine vorübergehende Besetzung des Dauerarbeitsplatzes in Frage kommt. - ArbG Köln, 01.02.2001 - 1 Ca 1860/00
Feststellungsklage betreffend das Bestehen eines unbefristetes Arbeitsverhältnis; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann zwar der Wunsch des Arbeitnehmers die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen (vgl. BAG 10, 6.5, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 13. März 1985 - 7 AZR 42/84 - nicht veröffentlicht, zu II 1 b cc der Gründe).