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   BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90   

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BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90 (https://dejure.org/1991,1210)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1991 - 4 AZR 436/90 (https://dejure.org/1991,1210)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 (https://dejure.org/1991,1210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung und Substantiierung der Klageforderung in zweiter Instanz - Tarifvertragliche Einordnung von Betrieben des Glaserhandwerks - Einordnung von Glasversiegelung und Verfügung als Glaserhandwerk

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glasversiegelung und Verfugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 695 (Ls.)
  • BB 1991, 1199
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90
    Hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahmeregelung trifft den baugewerblichen Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 23. September 1988 - 4 AZR 393/88 - AP Nr. 104 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dies folgert das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zwar nicht daraus, daß der Beklagte in den Vorprozessen zur Auskunftserteilung verurteilt worden ist (vgl. BAG Urteil vom 23. September 1988 - 4 AZR 393/88 - AP Nr. 104 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), jedoch rechnet das Landesarbeitsgericht die Verfugungen im Sanitär- und Fliesenbereich sowie die Verfugungen zwischen Fenster- bzw. Fenstertürrahmen und Mauerwerk (Anschlußverfugungen) zu den von § 1 Abs. 2 Abschnitt V der Verfahrenstarifverträge erfaßten Tätigkeiten.

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90
    Nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII der Verfahrenstarifverträge werden allerdings Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge fallen, vom fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 182/89

    Bautarifvertrag: Umfang - Holzschutzarbeiten

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90
    Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Senatsrechtsprechung an, daß es für die Frage, ob ein Betrieb vom fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge erfaßt wird, darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb vom fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Vorliegen

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90
    Weiter ist das Landesarbeitsgericht mit Recht davon ausgegangen, daß unter den betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge diejenigen Betriebe fallen, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge konkret genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der vorgenannten Tarifnorm zu prüfen sind (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 1099/89

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Ansprüche einer

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. März 1990 - 15 Sa 1099/89 - aufgehoben.
  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Führt ein Betrieb Glasversiegelungsarbeiten und Anschlußverfugungen zwischen Rahmen und Wand aus, so ist er nicht schon deswegen als Betrieb des Glaserhandwerks vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV ausgenommen (Aufgabe von BAG Urteil vom 13.3. 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).«.

    Mit der Zuordnung derartiger Tätigkeiten zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV hat sich der Senat - ausgehend vom Urteil des Vierten Senats vom 13. März 1991 (- 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) - in zahlreichen Urteilen befaßt (Urteil vom 27. Januar 1993 - 10 AZR 203/91 -, n.v., vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 40/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 28. Juli 1993 - 10 AZR 556/92 -, n.v. und vom 12. Oktober 1994 - 10 AZR 4/94 -, n.v.).

  • LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 656/94

    Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes; Auskunftsanspruch der Einzugsstelle

    (Abgrenzung zu BAG AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG v. 28.07.1993 - 10 AZR 556/92 u. v. 13.10.1993 - 10 AZR 42/91).

    Dort ist in § 1 Abs. 1 Nr. 11 das "Abdichten und Versiegeln" von Glas und glasverwandten Stoffen und in § 4 Abs. 1 Nr. 2 das Versiegeln von Mehrscheiben-Isolierglas in einem Fensterflügel genannt (vgl. BAG AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Ohne durchschlagende Bedeutung ist es demgegenüber, daß die Beklagte 1992 und 1993 als Subunternehmerin für Fensterfirmen tätig geworden ist (a.A. offenbar BAG vom 28.07.1993 - 10 AZR 556/92; vom 13.10.1993 - 10 AZR 42/91; BAG AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17

    Die ULAK ist grundsätzlich berechtigt, bei Beantragung eines Mahnbescheids auf

    Der Kläger beruft sich ferner auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 -.

    dd) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1991 (vgl. BAG 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - Juris ) steht nach der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

  • LAG Hessen, 04.02.1994 - 15 Sa 1329/92

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Tarifvertrages über das

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  • BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 42/91
    Die Beitragsansprüche für die Zeit vom Dezember 1984 bis Dezember 1986 in Höhe von 37.570,54 DM hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 13. März 1991 (4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) verneint.

    Wie der Vierte Senat in dem Urteil vom 13. März 1991 (4 AZR 436/90 -) - dem sich der erkennende Senat anschließt - ausgeführt hat, sind die im Betrieb des Beklagten durchgeführten Glasversiegelungen und Anschlußverfugungen dem Glaserhandwerk zuzuordnen.

    Maßgeblich für die Herausnahme des Betriebs des Beklagten vom Geltungsbereich des VTV als Glaserbetrieb ist - wie auch in dem vom 4. Senat entschiedenen Verfahren 4 AZR 436/90 - der Zusammenhang zwischen dem (hohen) Anteil an Glasversiegelungsarbeiten und den Anschlußverfugungen.

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 561/04

    Baugewerbe - Bohrarbeiten zur Durchführung von Sprengungen in Steinbrüchen

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11; 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 4; 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 139; 22. September 1993 - 10 AZR 535/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 168).
  • LAG Hessen, 13.09.1993 - 16 Sa 394/93

    Ermittlung des Geltungsbereichs von Bautarifverträgen; Vorliegen eines vom

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  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97

    Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel

    Auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es hingegen nicht an (BAG 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 139).
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 40/93

    Einbauen von Fensterrahmen - Betrieb des Baugewerbes im Sinne der

    Zu Recht legt das Landesarbeitsgericht zugrunde, daß nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII des VTV Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 fallen, von dessen fachlichem bzw. betrieblichem Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen werden (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 177/91

    Beschichtung von Industriefußböden als bauliche Leistung

    Handelt es sich um Arbeiten, die im Beispielskatalog des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV genannt sind, bedarf es nicht der zusätzlichen Feststellung, ob auch die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Abschnitte I bis III erfüllt sind (ständige Rechtsprechung z.B. BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAGE 64, 81 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 78/91

    Betrieblicher Geltungsbereich des Verfahrens-TV Maler

  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94

    Voraussetzungen für das Erfasstsein eines Betrieb vom betrieblichen

  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94

    Anforderungen an ein Baubetrieb bei der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen

  • BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93

    Pflicht zur Auskunftserteilung und Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse

  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 475/93

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.02.2012 - 7 Sa 1947/11

    Sozialkassenbeiträge nach dem VTV-Bau - Beitragspflicht eines Poliers -

  • LAG Hessen, 26.02.1993 - 15 Sa 898/91

    Kriterien für die Einordnung eines Betriebs unter den Geltungsbereich der

  • BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
  • BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 203/91

    Pflicht zur Beitragszahlung für die gewerblichen Arbeitnehmer eines Baubetriebs -

  • BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 4/94

    Betrieblicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrages für die Sozialkassen

  • LAG Berlin, 20.11.1998 - 6 Sa 48/98

    Bestimmung des Streitgegenstandes; Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes

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