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   BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06   

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https://dejure.org/2007,2728
BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06 (https://dejure.org/2007,2728)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 AZR 588/06 (https://dejure.org/2007,2728)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 AZR 588/06 (https://dejure.org/2007,2728)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vertragsänderung - Vorbehaltserklärung

  • openjur.de

    Vertragsänderung; Vorbehaltserklärung; widerrechtliche Drohung mit dem Ziel, einen anderen zur Abgabe einer Willenserklärung zu bestimmen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer vertraglichen Änderung des Beschäftigungsumfangs einer Lehrerin von wöchentlich acht auf wöchentlich sechs Unterrichtsstunden und auf eine entsprechende Beschäftigungspflicht; Vermeintliches Ausnutzen einer Zwangssituation ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsstunden - wirksame Herabsetzung

  • bag-urteil.com

    Vertragsänderung - Vorbehaltserklärung - widerrechtliche Drohung

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 123; ; BGB § 154; ; BGB § 155; ; BGB § 242; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragsrecht - Vertragsänderung; Vorbehaltserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragsänderung: Voraussetzungen einer wirksamen Vorbehaltserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Für Vertragsänderung bedarf es nicht zwingend einer Änderungskündigung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Änderungskündigung nicht zwingend

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de PDF, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    § 256 ZPO; §§ 133, 242 BGB; §§ 1, 2 KSchG
    Vertragsänderung/Vorbehaltserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1016 (Ls.)
  • DB 2007, 2096
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    aa) Es handelt es sich um eine nichttypische Erklärung, deren Auslegung in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Tatsachengericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (st. Rspr. BAG 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2; 7. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 66; 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64).
  • LAG Niedersachsen, 29.05.2006 - 5 Sa 511/05

    Änderungskündigung - Treu und Glauben - Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Mai 2006 - 5 Sa 511/05 E - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 612/03

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    aa) Es handelt es sich um eine nichttypische Erklärung, deren Auslegung in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Tatsachengericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (st. Rspr. BAG 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2; 7. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 66; 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64).
  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 174/03

    Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    aa) Es handelt es sich um eine nichttypische Erklärung, deren Auslegung in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Tatsachengericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (st. Rspr. BAG 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2; 7. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 66; 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    Hierzu reicht es aus, wenn nur ein Teil des bestehenden Rechtsverhältnisses streitig und die gerichtliche Klärung geeignet ist, diesen Streit zu klären (st. Rspr. vgl. Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    Dieser bedarf es nicht, wenn der Arbeitnehmer sein Einverständnis mit den neuen Bedingungen erklärt hat (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    Die Vorbehaltserklärung stellt eine bedingte Annahme dar und setzt ein annahmefähiges Angebot voraus (BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    In einem solchen Fall ist anstelle der Beendigungskündigung dann eine entsprechende Änderungskündigung auszusprechen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - DB 2007, 1032).
  • LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer unter Vorbehalt

    Die Vorbehaltserklärung stellt eine bedingte Annahme dar (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 588/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 133) , so dass der Arbeitnehmer nicht nur wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - a.a.O.) , sondern auch aufgrund auflösend bedingter Vereinbarung (KR/Rost/Kreft, a.a.O.) bis zum Eintritt der auflösenden Bedingung zunächst zu den unter Vorbehalt akzeptierten Bedingungen weiter zu arbeiten hat.
  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

    Selbst wenn der Kläger zur Abgabe der Willenserklärung durch die konkludente Drohung der Beklagten veranlasst wurde, bei Nichtannahme eine (gegebenenfalls unberechtigte) Kündigung des Nutzungsvertrags auszusprechen, und durch die Befürchtung, seine Aktivitäten auf Facebook nicht fortsetzen und dies zuvor nicht kommunizieren zu können, ließe dies die Wirksamkeit der Willenserklärung grundsätzlich unberührt und würde ihn lediglich zur Anfechtung der Annahmeerklärung berechtigen (vgl. in arbeitsrechtlichem Kontext BAG, Urt. v. 13.03.2007, 9 AZR 588/06, juris Rn. 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 578/15

    Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit -

    Aus ihm ergibt sich, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen anbieten muss (BAG, Urteil vom 13. März 2007 - 9 AZR 588/06 - AP Nr. 133 zu § 2 KSchG 1969 = ZTR 2007, 572; BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243 = AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 2005, 1289).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1672/10

    Grundsätze bei Betriebs- und Betriebsteilstilllegungen -

    Aus ihm ergibt sich, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen anbieten muss (vgl. BAG, Urteil vom 13. März 2007 - 9 AZR 588/06 - AP Nr. 133 zu § 2 KSchG 1969 = ZTR 2007, 572; BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243 = AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 2005, 1289).
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