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   BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06   

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BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06 (https://dejure.org/2008,169)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06 (https://dejure.org/2008,169)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 (https://dejure.org/2008,169)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigung nach einer organisatorischen Maßnahme des Arbeitgebers; Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters; Indizien für das Vorliegen einer Eingliederung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (betriebsbedingte) und Überprüfung der Unternehmerentscheidung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung - Arbeitsplatzwegfall wegen Subunternehmerbeschäftigung

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitnehmerbegriff

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung und freie Unternehmerentscheidung

  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt, Fremdvergabe, Kündigung: Austauschkündigung, Scheinselbständigkeit, Austauschkündigung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung bei unternehmerischer Entscheidung, bisher in Arbeitsverhältnissen erbrachte Tätigkeiten künftig an freie Mitarbeiter vergeben

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigungsrecht - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Unternehmerentscheidung, bisher in Arbeitsverhältnissen erbrachte Tätigkeiten (Plakat-Anschläger) künftig an freie Mitarbeiter (Subunternehmer) zu vergeben; Umsetzung der Unternehmerentscheidung: Status der ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbedingte Kündigung: Unternehmerische Entscheidung zulässig, bisher von Arbeitnehmern erbrachte Tätigkeiten (hier: Plakat-Anschläger) nunmehr von freien Mitarbeitern ausführen zu lassen ? Jedoch Rechtsmissbrauchskontrolle auf Vorliegen von Scheinselbstständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung: Freie Unternehmerentscheidung kann vor Kündigungsschutz gehen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Umstellung auf selbständige Unternehmer

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung aufgrund Umstrukturierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung und freie Unternehmerentscheidung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Austausch von Arbeitnehmern durch Subunternehmer

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen bei Â"Umwandlung” von Arbeitnehmern in Subunternehmer

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung nach Umorganisation

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung und freie Unternehmerentscheidung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung: Freie Unternehmerentscheidung kann vor Kündigungsschutz gehen

  • channelpartner.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Wenn der Freie kommt, muss der Feste gehen - Kündigung wegen Ersetzung von Mitarbeitern durch freie Mitarbeiter

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung und freie Unternehmerentscheidung

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung zulässig, wenn Aufgaben künftig durch freie Mitarbeiter ausgeführt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung bei anschließender Vergabe der Tätigkeit an freie Mitarbeiter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung: Austausch von Arbeitnehmern durch Subunternehmer

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Aus Arbeitsvertrag wird durch Kündigung Dienstvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigung nach Unternehmensumgestaltung möglich - Gericht kann unternehmerische Entscheidungen nur darauf hin überprüfen, ob sie willkürlich oder missbräuchlich sind

Besprechungen u.ä. (5)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • meyer-koering.de (Entscheidungsanmerkung)

    Betriebsbedingte Kündigung - Austausch von Arbeitnehmern durch selbstständige Subunternehmer

  • streifler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesarbeitsgericht stärkt Unternehmerfreiheit: Konsequenz für Kündigungsmöglichkeiten

  • heuking.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Vergabe der Tätigkeiten an freie Mitarbeiter

  • channelpartner.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Wenn der Freie kommt, muss der Feste gehen - Kündigung wegen Ersetzung von Mitarbeitern durch freie Mitarbeiter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2872
  • NJW 2017, 3106
  • NZA 2008, 878
  • NZA 2009, 72
  • NZI 2008, 47
  • BB 2008, 2131
  • DB 2008, 1575
  • NZG 2008, 620
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 25.06.1996 - 1 ABR 6/96

    Beschäftigung freier Mitarbeiter als Einstellung - Mitbestimmung bei der Vergabe

    Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
    Diese Tätigkeit, die außerhalb einer vorgeprägten, räumlich festgelegten betrieblichen Organisation erfolgt, erfordert nicht von vornherein eine Einbindung in ein konkretes, mit anderen Personen abzustimmendes Ordnungsgefüge und lässt sich in der auch räumlich weitläufigen Art sowohl - wie bisher - im Arbeitsverhältnis, als auch in freier Mitarbeit praktizieren (vgl. zu Plakatklebearbeiten: BAG 25. Juni 1996 - 1 ABR 6/96 -).

    Darin liegt eine bei vielen "freien" Vertragsverhältnissen anzutreffende Verabredung über den zeitlichen Rahmen (vgl. BAG 25. Juni 1996 - 1 ABR 6/96 -).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
    Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. Senat 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, zu B II 1 der Gründe; neuerlich Senat 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - AP BGB § 162 Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 153, zu B I 1 a der Gründe).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls an (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - BAGE 88, 327, zu I 1 der Gründe; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, zu I 1 der Gründe; 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 3, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
    Im Kündigungsschutzprozess hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 31, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 130 = EzA KSchG § 2 Nr. 62 mwN; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05

    Betriebsbedingte Kündigung - treuwidrige Vereitelung der

    Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
    Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. Senat 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, zu B II 1 der Gründe; neuerlich Senat 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - AP BGB § 162 Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 153, zu B I 1 a der Gründe).
  • LAG München, 20.10.2006 - 11 Sa 979/05

    Austauschkündigung

    Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München von 20. Oktober 2006 - 11 Sa 979/05 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls an (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - BAGE 88, 327, zu I 1 der Gründe; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, zu I 1 der Gründe; 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 3, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
    (1) Eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte Unternehmerentscheidung hat die Vermutung für sich, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist (vgl. Senat 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, zu III 2 c der Gründe; 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
    (b) Auch aus der so genannten "Frachtführer"-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1997 (- 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129) ergibt sich, entgegen der Auffassung der Revision, nichts anderes.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, zu II 2 b aa der Gründe; 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Dem Arbeitgeber ist es kündigungsschutzrechtlich nicht verwehrt, Tätigkeiten, die bisher von Arbeitnehmern geleistet wurden, künftig (echten) freien Mitarbeitern oder Mitgliedern seiner Vertretungsorgane, die keine Arbeitnehmer sind, zu übertragen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 14, 30; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 338) .

    Er ist deshalb - in aller Regel mit Hilfe von Indizien - vom Arbeitnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 29 mwN) .

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Im Prozess hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene Organisationsmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 29) .
  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 649/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer;

    Entscheidend sind für die Abgrenzung von unselbständiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit - ausgehend vom Vertragsverhältnis der Beteiligten (vgl. BSGE 111, 257, 260; 120, 99, 104; BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06, NZA 2008, 878, 879 mwN; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 5 StR 275/18, NStZ-RR 2019, 151 f. mwN) - die tatsächlichen Gegebenheiten ihrer "gelebten Beziehung'.

    Aufgrund dieser Gestaltungmöglichkeit ihrer Arbeit bestand auch faktisch die ihnen vertraglich mit der "Konkurrenzklausel' ausdrücklich eingeräumte Chance, noch anderweitig unternehmerisch tätig zu sein und selbständig am Markt weitere Beförderungsleistungen anzubieten und zu erbringen - was eine für ein Arbeitsverhältnis eher untypische Regelung darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06, aaO, S. 880; siehe zur Indizwirkung einer Tätigkeit für mehrere Auftraggeber auch BAGE 87, 129, 140; 90, 36, 51 f.; BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, juris Rn. 16; einschränkend BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 5 StR 275/18 aaO).

    Darin liegt vielmehr eine bei vielen "freien" Auftragsverhältnissen anzutreffende Abrede über den zeitlichen Rahmen (vgl. BSG, Urteil vom 27. November 1980 - 8a RU 26/80, juris Rn. 95; BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06, aaO, S. 880 mwN), bei der, soweit sie bereits vertraglich konkretisiert ist, für ein Weisungsrecht des Auftraggebers kein Raum bleibt (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 3. Mai 2018 - L 16 R 5144/16, juris Rn. 32 ff. mwN).

    (4) Ferner hat die Wirtschaftsstrafkammer zu Recht darauf abgestellt, dass die Fahrer die Transporte nicht höchstpersönlich durchführen mussten, sondern im Fall ihrer Verhinderung für eine Vertretung zu sorgen und auch sonst vertraglich die Möglichkeit hatten, ihre Leistungen durch andere erbringen zu lassen (vgl. BAGE 87, 129, 138; 98, 146, 150; BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06, aaO; BAG, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 1 ABR 6/96, juris Rn. 30, 35; BSG, Urteile vom 27. November 1980 - 8a RU 26/80, juris Rn. 93; vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, juris Rn. 17).

    Soweit sie das Fehlen eigener Geschäftsräume der Kurierfahrer gewichtet hat, die ihre Tätigkeit allerdings außerhalb einer vorgeprägten, räumlich festgelegten betrieblichen Organisation ausübten (vgl. zur ähnlichen Gestaltung bei Plakatierungstätigkeit BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06, aaO S. 879), unterhielten die Fahrer andererseits aber auch bei der Angeklagten keinen eigenen Arbeitsplatz, sondern erledigten notwendige Büroarbeiten bei sich zu Hause (UA S. 15).

    Dass die Kurierfahrer ihre Arbeitsorte nicht frei wählen konnten, sondern verpflichtet waren, die anfallenden Zustellungen in einem der Angeklagten von ihrem Auftraggeber zugewiesenen Zustellgebiet durchzuführen, ergab sich gerade nicht aus einer ihr vertraglich zugestandenen Verfügungsmacht über die Arbeitsleistung der Fahrer, sondern allein aus der Natur dieses Transportgeschäfts (ähnlich für die Tätigkeit eines Plakatierers BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06, aaO).

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