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   BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78   

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BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78 (https://dejure.org/1981,874)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78 (https://dejure.org/1981,874)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 (https://dejure.org/1981,874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 251
  • NJW 1982, 302
  • VersR 1982, 104
  • afp 1981, 473
  • JR 1982, 44
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
    Da es sich dabei um einen im Bereich der Presse und im Presserecht fest stehenden Rechtsbegriff mit langer Tradition handelt, muß mit dem Landesarbeitsgericht davon ausgegangen werden, daß die Tarifvertragsparteien, da eine andere Absicht aus dem Tarifwerk selbst nicht erkennbar ist, den Begriff des Redakteurs in seiner allgemeinen herkömmlichen fachbezogenen und presserechtlichen Bedeutung haben verwenden wollen (vgl. die Urteile des Senats AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie sowie vom 9 Juli 1980 - 4 AZR 560/78 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, mit weiteren Nachweisen).

    Damit trägt das Landesarbeitsgericht zugleich dem für die Tarifauslegung ganz allgemein geltenden Grundsatz Rechnung, daß Tarifverträge in erster Linie nach dem Tarifwortlaut aus zulegen sind, sofern und soweit dieser in den Tarifnormen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, mit weiteren Nachweisen).

    Auch auf die von ihm behauptete praktische TarifÜbung kann sich der Kläger schon deswegen nicht stützen, weil sie jedenfalls insoweit rechtlich unbeachtlich ist, als sie im Widerspruch zum Tarifwortlaut steht (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 9» Juli 1980 - 4 AZR 560/78 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
    Eine weitergehende Überprüfung durch das Revisionsgericht kommt insoweit entgegen den entsprechenden Anregungen des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nicht in Betracht (vgl. das Urteil des Senats vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 [demnächst] AP Kr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
    Die hierzu im prozeßrechtlichen Schrifttum gemachten Vorschläge (vgl. Pohle in der Anmerkung zu BAG AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953 sowie Zoller, ZPO, 12. Aufl., § 551 Anm. 1 g) differieren sehr stark, sind unpraktikabel und würden bei entsprechender Anwendung zu weiterer Rechtsunsicherheit führen.
  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78

    Redakteur - Wortmaterial - Bildmaterial - Veröffentlichungsreife Bearbeitung -

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
    und 1. Oktober 1976 in diesem herkömmlichen Sinne verwenden, so wie es übrigens auch im Bereiche des Rundfunks der Fall ist (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 [demnächst] AP Kr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75

    Tarifverträge - Papierindustrie - Anspruch auf dreizehntes Monatseinkommen -

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
    Da es sich dabei um einen im Bereich der Presse und im Presserecht fest stehenden Rechtsbegriff mit langer Tradition handelt, muß mit dem Landesarbeitsgericht davon ausgegangen werden, daß die Tarifvertragsparteien, da eine andere Absicht aus dem Tarifwerk selbst nicht erkennbar ist, den Begriff des Redakteurs in seiner allgemeinen herkömmlichen fachbezogenen und presserechtlichen Bedeutung haben verwenden wollen (vgl. die Urteile des Senats AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie sowie vom 9 Juli 1980 - 4 AZR 560/78 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59

    Strassenleuchte

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
    Seitens des Bundesgerichtshofes ist das insbesondere dann geschehen, wenn die Urteilsgründe bei Ablauf der Fünfmonatsfrist des § 552 ZPO a.F. nicht Vorlagen (vgl. BGHZ 7, 155 = JZ 1952, 690 sowie BGHZ 52, 17 [24]), wobei freilich gefordert wurde, daß dem jeweiligen Revisionskläger dadurch verfahrensrechtliche Nachteile entstehen konnten (vgl. BGH NJW 1961, 1815) Hierauf kann sich der Kläger vorliegend jedoch nicht stützen, da durch die Vereinfachungsnovelle zur ZPO des Jahres 1977 das Revisionsverfahren der ZPO dahin geändert worden war, daß auch dort die Revisionsfrist immer erst mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefaßten Urteils begann (§ 552 ZPO i.d. Fassung der Vereinfachungsnovelle) und die Wiederherstellung des alten Rechtszustandes erst im Jahre 1980 erfolgte, also beträchtliche Zeit nach der Einlegung der vorliegenden Revision.
  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
    Seitens des Bundesgerichtshofes ist das insbesondere dann geschehen, wenn die Urteilsgründe bei Ablauf der Fünfmonatsfrist des § 552 ZPO a.F. nicht Vorlagen (vgl. BGHZ 7, 155 = JZ 1952, 690 sowie BGHZ 52, 17 [24]), wobei freilich gefordert wurde, daß dem jeweiligen Revisionskläger dadurch verfahrensrechtliche Nachteile entstehen konnten (vgl. BGH NJW 1961, 1815) Hierauf kann sich der Kläger vorliegend jedoch nicht stützen, da durch die Vereinfachungsnovelle zur ZPO des Jahres 1977 das Revisionsverfahren der ZPO dahin geändert worden war, daß auch dort die Revisionsfrist immer erst mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefaßten Urteils begann (§ 552 ZPO i.d. Fassung der Vereinfachungsnovelle) und die Wiederherstellung des alten Rechtszustandes erst im Jahre 1980 erfolgte, also beträchtliche Zeit nach der Einlegung der vorliegenden Revision.
  • BGH, 17.03.1969 - III ZR 188/65

    Teilnichtigkeit einer Erbeinsetzung wegen Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
    Seitens des Bundesgerichtshofes ist das insbesondere dann geschehen, wenn die Urteilsgründe bei Ablauf der Fünfmonatsfrist des § 552 ZPO a.F. nicht Vorlagen (vgl. BGHZ 7, 155 = JZ 1952, 690 sowie BGHZ 52, 17 [24]), wobei freilich gefordert wurde, daß dem jeweiligen Revisionskläger dadurch verfahrensrechtliche Nachteile entstehen konnten (vgl. BGH NJW 1961, 1815) Hierauf kann sich der Kläger vorliegend jedoch nicht stützen, da durch die Vereinfachungsnovelle zur ZPO des Jahres 1977 das Revisionsverfahren der ZPO dahin geändert worden war, daß auch dort die Revisionsfrist immer erst mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefaßten Urteils begann (§ 552 ZPO i.d. Fassung der Vereinfachungsnovelle) und die Wiederherstellung des alten Rechtszustandes erst im Jahre 1980 erfolgte, also beträchtliche Zeit nach der Einlegung der vorliegenden Revision.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
    Hiergegen spricht insbesondere, daß das Landesarbeitsgericht sich trotz des langen Zeitraumes zwischen Verkündung und Zustellung des angefochtenen Urteils mit dem gesamten Sachvortrag beider Parteien eingehend auseinandergesetzt hat (vgl. auch BVerwGE 49, 61; 50, 278; BVerwG vom 7» Februar 1980, NJW 1980, 1865).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
    Hiergegen spricht insbesondere, daß das Landesarbeitsgericht sich trotz des langen Zeitraumes zwischen Verkündung und Zustellung des angefochtenen Urteils mit dem gesamten Sachvortrag beider Parteien eingehend auseinandergesetzt hat (vgl. auch BVerwGE 49, 61; 50, 278; BVerwG vom 7» Februar 1980, NJW 1980, 1865).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 532/78

    Revision - Verspätete Absetzung - Absoluter Revisionsgrund - Zeitraum von zehn

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 04.05.1977 - 4 AZR 755/75

    Eingruppierung eines Arbeitsschutzsteigers und stellvertretenden Leiters der

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Im Sinne des früheren pressefachlichen Sprachgebrauchs und des Presserechts konnte als Redakteur nur angesehen werden, wer das "Redigieren" besorgt, d. h. das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes (BAG 35, 251, 264 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse), wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Wenn der Angestellte regelmäßig an der Erstellung des redaktionellen Teils einer Tageszeitung dadurch mitwirkt, daß er Wortbeiträge für die Presseberichterstattung und Kommentierung liefert, ist er nunmehr Redakteur im tariflichen Sinne, ohne daß es noch darauf ankäme, ob er auch die veröffentlichungsreife Bearbeitung vornimmt (BAG 35, 251, 267 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Hierbei verwenden die Tarifvertragsparteien das Wort "kreativ" in seiner allgemeinen, auf seine lateinische Wurzel zurückgehenden Bedeutung und verstehen demgemäß darunter eine eigenschöpferische, auf eigenen Einfällen und Entschlüssen beruhende Tätigkeit, ohne daß es insoweit auf Fragen des künstlerischen Charakters der Tätigkeit oder des Urheberrechts ankommt (BAG 35, 251, 266 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Es trifft zwar zu, daß der Kläger vor dem 1. Januar 1981 nach der Senatsrechtsprechung (vgl. BAG 35, 251, 267 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse) kein Redakteur im tariflichen Sinne war.

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Im übrigen kann aber nach dem geltenden Gesetzesrecht in Zivilsachen und damit auch im arbeitsgerichtlichen urteilsverfahren ein Urteil mit einer ganz fehlenden bzw. wider sprüchlichen Begründung nicht ohne weiteres dem Fall einer verspäteten Urteilszustellung gleichgestellt werden (vgl. BAG 33, 208, 209 = AP Nr. 10 zu S 551 ZPO sowie BAG 35, 251, 255 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Daher kann vorliegend auch der Rechtsgedanke des § 338 Nr. 7 StPO weder unmittelbar noch entsprechend herangezogen werden (vgl. BAG 35, 251, 256 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Auf § 69 Abs. 1 Satz 2 und § 60 Abs. 4 Satz 3 ArbGG kann sich der Kläger schon deswegen nicht erfolgreich berufen, weil es sich dabei um SolIvorsehriften mit einer bloßen Ordnungsfunktion handelt, deren Anforderungen durch die Novellierung des ArbGG im Jahre 1979 aus praktischen Gründen noch erleichtert worden sind (vgl. BAG 35, 251, 258 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse sowie Dersch/Volkmar, ArbGG, § 60 Rz 25; Dietz/Nikisch, ArbGG, § 60 Rz 25 und Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 60 Rz 11).

  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

    Eine dahingehende allgemeine Lebenserfahrung besteht nicht (vgl. BGHSt 21, 4, 9 f.; BAG NJW 1981, 2079 und NJW 1982, 302).
  • BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93

    Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht (Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 13. Mai 1981 - BAGE 35, 251 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Von diesem allgemeinen Begriff des Redakteurs sind ursprünglich auch die Tarifvertragsparteien für Presse und Rundfunk ausgegangen (BAG Urteile vom 13. Mai 1981, a.a.O. und vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse, jeweils zum MTV für Redakteure an Tageszeitungen i.d.F. vom 10. September 1968, 1. Oktober 1976 und 23. November 1980 - MTV-Redakteure).

  • LAG Berlin, 26.04.1999 - 9 Sa 115/99
    Insoweit weicht der presserechtliche Redakteurbegriff vom publizistischen und arbeitsrechtlichen Begriff des Redakteurs erheblich ab (vgl. BAG vom 13.05.81, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse = AfP 1981, S. 473; Löffler, RdA 1956, 215; Löffler/Sedelmeier, S. 514 Rn. 13).

    Für das Tatbestandsmerkmal "kreativ" ist davon auszugehen, dass die Tarifparteien im Bereich der Tageszeitungen das Wort in seiner allgemeinen, auf seine lateinische Wurzel zurückgehende Bedeutung verwenden und demgemäß darunter eine eigenschöpferische, auf eigenen Einfällen und Entschlüssen beruhende Tätigkeiten verstehen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse; siehe auch Hesse/Schaffeld/Rübenach, Arbeitsrecht der Pressejournalisten (1988), S. 15 Rn. 55).

    Ob der Kläger darüber hinaus auch die veröffentlichungsreife Bearbeitung gemäß Nr. 2 der Protokollnotiz zu § 1 MTV vorgenommen hat, darauf kommt es entscheidungserheblich nicht an (BAG AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02

    Eingruppierung: Pressefotografin als (Bild-) Redakteurin

    das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes, wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (Senat 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5; 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 1 = EzA TVG § 4 Presse Nr. 1).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

    Weiterführend hat der Vierte Senat in dem Urteil vom 13. Mai 1981 (BAG 35, 251, 255 - 259 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse) mit gleicher Begründung auch bei einem Zeitraum von mehr als 14 Monaten das Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes des § 551 Nr. 7 ZPO verneint.
  • BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 301/98

    Erhöhung der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit trotz Beurlaubung wegen

    Ohne besondere Anhaltspunkte kann nicht angenommen werden, daß die Tarifparteien den Begriff der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der einen bestimmten rechtlichen Inhalt hat, eine andere Bedeutung als die allgemein übliche zugemessen haben (BAG 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251, 263, zu II 3 der Gründe; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. Grundlagen Rn. 311).
  • BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 234/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht (Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 13. Mai 1981 - BAGE 35, 251 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    b) Von diesem allgemeinen Begriff des Redakteurs sind ursprünglich auch die Tarifvertragsparteien für Presse und Rundfunk ausgegangen (BAG Urteile vom 13. Mai 1981, a.a.O. und vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse, jeweils zum MTV für Redakteure an Tageszeitungen i.d.F. vom 10. September 1968, 1. Oktober 1976 und 23. November 1980 - MTV-Redakteure).

  • LAG Bremen, 14.06.1990 - 3 Sa 132/89

    Ehrenamtlicher Richter

    Wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 13.5.1981 - 4 AZR 1080/78 -, BAGE 35, 251 ff., 259 f. zutreffend festgestellt hat, gibt es - in Betracht kommen insbesondere Gesetze wie ZPO , ArbGG , GVG und DRiG - keine gesetzliche Bestimmung, die regelt, wie sich der ehrenamtliche Richter Kenntnis vom Prozeßstoff zu verschaffen hat.
  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgungssystem - Anrechnung der

  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 360/02

    Ruhen einer tariflichen Übergangsversorgung

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 353/00

    Arbeitsplatzsicherung-Schulleiter

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 592/95

    Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Hörfunkredaktion

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2001 - 10 Sa 6/01

    Leistungen eines Pressefotografen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses;

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

  • LAG Köln, 19.12.2000 - 9 (6) Sa 784/00

    Anwendung des Tarifvertrags für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen

  • ArbG Aachen, 24.08.1999 - 4 Ca 1396/99

    Anwendung des Manteltarifvertrags für Redakteure und Redakteurinnen an

  • BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 239/98
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 5/93

    Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung eines technischen Redakteurs -

  • BAG, 04.11.1981 - 5 AZR 585/79

    Liquidationsbefugnis - Chefarzt

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 4/93

    Zustimmung zur Eingruppierung eines technischen Redakteurs - Zulässigkeit der

  • LAG Köln, 13.08.1998 - 5 (4) Sa 161/98

    Arbeitnehmer; Redakteur; Dienstplan

  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 18/93
  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 510/80

    Schriftleiter im Pressedienst - Eingruppierung - Druckvorlagen amtlicher

  • ArbG Köln, 10.07.2013 - 3 Ca 731/13

    Zahlung tarifvertraglicher Feiertagszuschläge für die Tätigkeit an Christi

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 672/79
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