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   BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91   

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BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91 (https://dejure.org/1992,4336)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1992 - 5 AZR 344/91 (https://dejure.org/1992,4336)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 344/91 (https://dejure.org/1992,4336)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1496
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79

    GmbH Co. KG - Geschäftsführer - Kündigungsschutz - Ausschluß - Juristische Person

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
    Es ist anerkannt, daß vertragliche Grundlage für die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH auch eine Vereinbarung mit der GmbH & Co. KG sein kann (BAGE 24, 383, 387 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 39, 16, 24 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969; vgl. auch BGH Urteil vom 26. Oktober 1964 - II ZR 127/62 - GmbH-Rdsch 1965, 194).

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt dagegen - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - die Auffassung, daß der GmbH-Geschäftsführer auch Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person sein kann (BAG Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 39, 16 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969).

    Im Urteil vom 15. April 1982 (BAGE 39, 16 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969) ging es um einen langjährig bei der beklagten KG beschäftigten Arbeitnehmer, der ohne schriftliche Vereinbarungen zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bestellt und dem zugleich mit seiner Abberufung gekündigt worden war.

    Maßgeblich für die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist in erster Linie der Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (BAGE 39, 16, 28 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969, zu B II 3 b bb (1) der Gründe; vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Als Maßstab für die Prüfung der persönlichen Abhängigkeit können hier die Grundsätze herangezogen werden, nach denen das Bundessozialgericht (vgl. BSGE 13, 196) bestimmt, ob der Geschäftsführer einer GmbH abhängige Arbeit leistet und damit versicherungspflichtig ist (BAGE 39, 16, 28 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969).

    Anders als in dem Urteil vom 15. April 1982 (BAGE 39, 16, 30 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969) kann hier nicht davon die Rede sein, daß dem Kläger "lediglich formal die Stellung eines Organvertreters übertragen worden war".

    Die Vorstellung, er sei nur für die KG tätig geworden, ist gesellschaftsrechtlich verfehlt (vgl. BAGE 39, 16, 26 = AP Nr. 1 zu § 14 KschG 1969).

  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
    Das Bundesarbeitsgericht hat weiter entschieden, daß im Falle der Bestellung eines Angestellten einer GmbH zum Geschäftsführer, wenn sich an den Vertragsbedingungen im übrigen nichts ändert, im Zweifel das bisherige Arbeitsverhältnis als ruhendes neben dem Dienstverhältnis und der darauf beruhenden Organstellung fortbesteht und durch die Abberufung das Arbeitsverhältnis wieder auf seinen ursprünglichen Inhalt zurückgeführt wird (BAGE 49, 81; 55, 137 = AP Nr. 3 und 6 zu § 5 ArbGG 1979).

    Damit lag seine Vergütung erheblich über der eines gehobenen Angestellten, ein Gesichtspunkt, der nach den Urteilen vom 9. Mai 1985 und vom 12. März 1987 (BAGE 49, 81; 55, 137 = AP Nr. 3 und 6 zu § 5 ArbGG 1979) gegen die Annahme spricht, daß das Arbeitsverhältnis des Angestellten nach der Bestellung zum Geschäftsführer als ruhendes neben dem Dienstverhältnis fortbesteht.

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
    Das Bundesarbeitsgericht hat weiter entschieden, daß im Falle der Bestellung eines Angestellten einer GmbH zum Geschäftsführer, wenn sich an den Vertragsbedingungen im übrigen nichts ändert, im Zweifel das bisherige Arbeitsverhältnis als ruhendes neben dem Dienstverhältnis und der darauf beruhenden Organstellung fortbesteht und durch die Abberufung das Arbeitsverhältnis wieder auf seinen ursprünglichen Inhalt zurückgeführt wird (BAGE 49, 81; 55, 137 = AP Nr. 3 und 6 zu § 5 ArbGG 1979).

    Damit lag seine Vergütung erheblich über der eines gehobenen Angestellten, ein Gesichtspunkt, der nach den Urteilen vom 9. Mai 1985 und vom 12. März 1987 (BAGE 49, 81; 55, 137 = AP Nr. 3 und 6 zu § 5 ArbGG 1979) gegen die Annahme spricht, daß das Arbeitsverhältnis des Angestellten nach der Bestellung zum Geschäftsführer als ruhendes neben dem Dienstverhältnis fortbesteht.

  • BAG, 10.07.1980 - 3 AZR 68/79

    Arbeitsgerichtsverfahren - Zuständigkeit - GmbH & Co. KG - Arbeitnehmer - KG -

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
    Es ist anerkannt, daß vertragliche Grundlage für die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH auch eine Vereinbarung mit der GmbH & Co. KG sein kann (BAGE 24, 383, 387 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 39, 16, 24 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969; vgl. auch BGH Urteil vom 26. Oktober 1964 - II ZR 127/62 - GmbH-Rdsch 1965, 194).

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt dagegen - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - die Auffassung, daß der GmbH-Geschäftsführer auch Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person sein kann (BAG Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 39, 16 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969).

  • BGH, 29.01.1981 - II ZR 92/80

    GmbH-Geschäftsführer - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
    Der Bundesgerichtshof verneint dies in ständiger Rechtsprechung mit der Begründung, der Geschäftsführer nehme als Vertretungsorgan der Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen wahr (BGHZ 12, 1, 8 f. [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; 49, 30, 31; BGH Urteil vom 9. Februar 1978 - II ZR 189/76 - AP Nr. 1 zu § 38 GmbHG; BGHZ 79, 291 = AP Nr. 14 zu § 622 BGB).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
    Es ist anerkannt, daß vertragliche Grundlage für die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH auch eine Vereinbarung mit der GmbH & Co. KG sein kann (BAGE 24, 383, 387 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 39, 16, 24 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969; vgl. auch BGH Urteil vom 26. Oktober 1964 - II ZR 127/62 - GmbH-Rdsch 1965, 194).
  • BGH, 26.10.1964 - II ZR 127/62

    Annahme einer Stellvertretung bei Vertragsabschluss - Handeln des

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
    Es ist anerkannt, daß vertragliche Grundlage für die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH auch eine Vereinbarung mit der GmbH & Co. KG sein kann (BAGE 24, 383, 387 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 39, 16, 24 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969; vgl. auch BGH Urteil vom 26. Oktober 1964 - II ZR 127/62 - GmbH-Rdsch 1965, 194).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
    Als Maßstab für die Prüfung der persönlichen Abhängigkeit können hier die Grundsätze herangezogen werden, nach denen das Bundessozialgericht (vgl. BSGE 13, 196) bestimmt, ob der Geschäftsführer einer GmbH abhängige Arbeit leistet und damit versicherungspflichtig ist (BAGE 39, 16, 28 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969).
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
    Der Bundesgerichtshof verneint dies in ständiger Rechtsprechung mit der Begründung, der Geschäftsführer nehme als Vertretungsorgan der Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen wahr (BGHZ 12, 1, 8 f. [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; 49, 30, 31; BGH Urteil vom 9. Februar 1978 - II ZR 189/76 - AP Nr. 1 zu § 38 GmbHG; BGHZ 79, 291 = AP Nr. 14 zu § 622 BGB).
  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
    Maßgeblich für die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist in erster Linie der Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (BAGE 39, 16, 28 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969, zu B II 3 b bb (1) der Gründe; vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

  • BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83

    Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung

  • BGH, 09.11.1967 - II ZR 64/67

    Zeugnisanspruch des GmbH-Geschäftsführers

  • BAG, 13.07.1995 - 5 AZB 37/94

    Rechtsweg - Geschäftsführer/Gesamtprokurist

    Vertragliche Grundlage für die Tätigkeit des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH kann auch eine Vereinbarung mit der Kommanditgesellschaft sein (BAG Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 344/91 - ZIP 1992, 1496 ff., m.w.N.).
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 13/03 R

    Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld - arbeitsrechtlicher Begriff des

    Während der Bundesgerichtshof (BGH) die Arbeitnehmereigenschaft von GmbH-Geschäftsführern verneinte (vgl zB BGHZ 79, 291, 292 = AP Nr. 14 zu § 622 BGB; ähnlich BSG, Urteil vom 24. November 1983 - 3 RK 35/82, USK 83151; vgl jedoch nunmehr BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - IX ZR 39/02, NZA 2003, S 439 ff, wo der BGH anerkennt, dass ein GmbH-Geschäftsführer jedenfalls insolvenzrechtlich als Arbeitnehmer angesehen werden könne), vertritt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass auch ein nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligter GmbH-Geschäftsführer - je nach Lage der Dinge - Arbeitnehmer sein kann (vgl zB BAG, Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 39, 16, 24 ff = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 344/91, Juris-Dokument KARE393890729, RdNr 22 bis 26, im Übrigen nicht veröffentlicht; BAG, Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98, AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG; Henssler, RdA 1992, 289, 292; Kania in: Küttner, Personalbuch, 11. Aufl 2004, Geschäftsführer RdNr 17 mwN; Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl 2005, § 167 RdNr 8 Fn 22 ausdrücklich auch für den Bereich des MuSchG).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - 15 U 158/04

    Anforderungen an eine Unterschrift; zur Kündigung eines Anstellungsverhältnisses

    Ein Arbeitsverhältnis liegt jedenfalls dann vor, wenn dem Geschäftsführer lediglich formal die Stellung eines Organvertreters übertragen worden ist (BAG Urt. v. 13.05.1992, 5 AZR 344/91, www.jurisweb.de Rz. 31 = GmbHR 1993, 35; Beschl. v. 13.07.1995, 5 AZB 37/94, www.jurisweb.de Rz. 15 ff = NJW 1995, 3338 f).
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RR 2/94

    Krankenkasse - Beitragssatz - Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit

    Auch die Satzung der Klägerin sieht eine Abstufung des erhöhten Beitragssatzes bei einem kürzeren als dem gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht vor (§ 11 Nr. 2 der Satzung), obwohl ein solcher etwa im Rahmen des Dienstvertrags des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (zur Abgrenzung von Arbeitnehmern vgl BAG ZIP 1992, 1496 mwN) zumindest theoretisch denkbar ist.
  • LAG Hessen, 09.01.2006 - 16 Sa 1415/05

    Arbeitsverhältnis eines GmbH Geschäftsführers

    Das ist dann der Fall, wenn der Geschäftsführer als Gesellschafter aufgrund seiner Kapitalbeteiligung einen so erheblichen Einfluss auf die Beschlussfassung der Gesellschaft hat, dass er jede ihm unangenehme Entscheidung verhindern kann (vgl. BAG 13. Mai 1992 ZIP 1992, 1496).
  • LAG Hamburg, 01.08.2005 - 5 Ta 9/05

    Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Tochter im GmbH Konzern

    Dagegen wird eine Arbeitnehmer-Eigenschaft zu bejahen sein, wenn der Geschäftsführer einem Direktionsrecht der Obergesellschaft bezüglich Zeit, Ort, Dauer und Art der Ausübung seiner Geschäftsführertätigkeit unterliegt (BAG vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 344/91 - ZIP 1992, 1496; vom 13. Juli 1995 - 5 AZB 97/94 - NZA 1995, 1070).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2023 - L 3 BA 12/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Markteinführung digitaler Medien in

    Eine Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht, auf die das LSG im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes abgestellt habe, existiere nicht (Hinweis auf die Entscheidung zur Arbeitslosenversicherung BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 11 AL 25/02 -, SozR 4-2400, § 7 Nr. 1; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 344/91 - ZiP 1992, 1496; Fundstellen entsprechend der ebenfalls zitierten Fundstelle Knospe in Hauck/Noftz, § 7 RdNr. 26).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 1/01

    Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitnehmer

    Als selbständig wird der Geschäftsführer hingegen angesehen, wenn er seine Tätigkeit im wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG ZIP 1992, 1496, 1498).
  • LSG Bayern, 18.01.2001 - L 8 AL 236/99

    Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld wegen Eintritts einer Sperrzeit;

    Für das Weiterbestehen der Arbeitnehmerstellung spricht, dass der Kläger zwar im Außenverhältnis allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer war, im Innenverhältnis jedoch dem Generaldirektor B ... unterstellt war und deshalb seine Geschäftsführertätigkeit nicht frei von Weisungen verrichten konnte (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.1992, 5 AZR 344/91, ZIP 1992, 1496 bis 1498).
  • LSG Bayern, 05.09.2003 - L 8 AL 184/02

    Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und

    Auszugehen ist zunächst davon, dass B., der an der Gesellschaft nicht beteiligt war, seine Geschäftsführertätigkeit nicht frei von Weisungen verrichten konnte und deshalb seiner Geschäftsführertätigkeit ein Arbeitsverhältnis zugrunde lag (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.1992, 5 AZR 344/91, ZIP 1992, 1496 bis 1498).
  • ArbG Nürnberg, 15.01.2016 - 6 Ca 5250/15

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

  • SG Köln, 08.05.2014 - S 16 U 467/12

    Anspruch eines Fremdgeschäftsführers auf Anerkennung und Entschädigung eines

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