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   BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97   

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BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 (https://dejure.org/1997,502)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 (https://dejure.org/1997,502)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 (https://dejure.org/1997,502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Ansprüche auf Beihilfen - Krankheitsfall - Aktive Arbeitnehmer - Pensionäre - Individualanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 119
  • NZA 1998, 160
  • BB 1997, 2328
  • JR 1998, 132
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97
    Begründet wird dies im wesentlichen mit der fehlenden Legitimation des Betriebsrats, zu dem die ausgeschiedenen Ruheständler weder aktiv noch passiv wahlberechtigt sind (grundlegend BAG, Großer Senat, Beschluß vom 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1 = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG 1952 ; ausdrücklich bestätigt durch BAG Urteil vom 25. Oktober 1988 - 3 AZR 483/86 - BAGE 60, 78 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).

    Der Dritte Senat setzt sich denn auch nicht mit der Entscheidung des Großen Senats vom 16. März 1956 (aaO) auseinander, wozu aber Anlaß bestanden hätte, wenn er hinsichtlich solcher Ansprüche, die nicht betriebliche Ruhegelder betreffen, eine Regelungskompetenz des Betriebsrats für bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer hätte bejahen wollen.

    Ein allgemeiner Vorbehalt späterer Änderungen in der Betriebsvereinbarung genüge jedoch nicht gegenüber den bereits in den Ruhestand getretenen Pensionären (BAG, Großer Senat, Beschluß vom 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1, 10 = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG 1952 , zu I 3 der Gründe).

    Wendet der Arbeitgeber aber die Bestimmungen einer neuen Betriebsvereinbarung gegenüber den Ruheständlern an, liegt darin ein konkludentes Angebot, sie nach den jetzt geänderten (günstigeren) Bedingungen zu behandeln (vgl. schon BAG, Großer Senat, Beschluß vom 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1, 11 = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG 1952 , zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 483/86

    Ruhegeld - Einschränkung - Rückwirkung - Frühere Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97
    Begründet wird dies im wesentlichen mit der fehlenden Legitimation des Betriebsrats, zu dem die ausgeschiedenen Ruheständler weder aktiv noch passiv wahlberechtigt sind (grundlegend BAG, Großer Senat, Beschluß vom 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1 = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG 1952 ; ausdrücklich bestätigt durch BAG Urteil vom 25. Oktober 1988 - 3 AZR 483/86 - BAGE 60, 78 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).

    Mit dieser Kritik hat sich bereits der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 25. Oktober 1988 (3 AZR 483/86 - BAGE 60, 78, 84 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu I 2 c der Gründe) ausführlich auseinandergesetzt und sie zutreffend zurückgewiesen.

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Auszug aus BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97
    Ablösende Betriebsvereinbarungen unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer sog. Billigkeitskontrolle jedenfalls im Sinne einer Rechtskontrolle (vgl. etwa Senatsurteil vom 1. Dezember 1992 - 1 AZR 234/92 - AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 234/92

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Vorrang des Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97
    Ablösende Betriebsvereinbarungen unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer sog. Billigkeitskontrolle jedenfalls im Sinne einer Rechtskontrolle (vgl. etwa Senatsurteil vom 1. Dezember 1992 - 1 AZR 234/92 - AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).
  • BAG, 21.06.1979 - 3 ABR 3/78

    Mitbestimmungsrecht über Nutzung von Sozialeinrichtungen

    Auszug aus BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97
    Hiervon weicht auch die vom Landesarbeitsgericht angezogene Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 1979 (3 ABR 3/78 - BAGE 32, 39 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung) für andere als Ruhegeldansprüche nicht ab.
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob an der daraus gezogenen Folgerung festzuhalten ist, dass sich durch Betriebsvereinbarung festgelegte Rechte der ausgeschiedenen Arbeitnehmer - und damit auch der Betriebsrentner - nicht mehr aus der normativ geltenden Betriebsvereinbarung ergeben, sondern ab diesem Zeitpunkt einen individuellen selbständigen schuldrechtlichen Einzelanspruch darstellen (BAG 16. März 1956 - GS 1/55 - zu I 3 der Gründe, BAGE 3, 1, 25. Oktober 1988 - 3 AZR 483/86 - zu I 1 und 2 der Gründe, BAGE 60, 78; 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 3 der Gründe; kritisch Ahrendt FS 100 Jahre BetrVR S. 1 ff.) .
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Betriebspartner durch Betriebsvereinbarung nicht Rechte und Pflichten derjenigen Mitarbeiter begründen oder modifizieren, die bereits aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausgeschieden und in den Ruhestand getreten sind (vgl. ua. 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1; 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1).

    Wie der Erste Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 1997 (- 1 AZR 75/97 - zu I 4 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1) ausgeführt hat, kommt es vielmehr auf den Inhalt des "umgewandelten Individualanspruchs" an.

    Der Anspruch auf Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen der aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Betriebsrentner war nach seiner Umwandlung "mit dem Vorbehalt einer späteren Änderung der entsprechenden kollektivrechtlichen Regelung für die aktive Belegschaft belastet" (BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1; vgl. auch 12. Dezember 2006 - 3 AZR 476/05 - Rn. 34 mwN, BAGE 120, 330).

    Sie können aber darauf vertrauen, auch nicht schlechter gestellt zu werden (vgl. BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 4 a der Gründe, aaO.).

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Es kann dabei dahinstehen, ob die Betriebsparteien die Regelungsmacht auch für ausgeschiedene Arbeitnehmer haben (vgl. BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 2 der Gründe; offengelassen etwa BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 23, BAGE 138, 197) .
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