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   BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14   

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BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14 (https://dejure.org/2015,10349)
BAG, Entscheidung vom 13.05.2015 - 10 AZR 191/14 (https://dejure.org/2015,10349)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 10 AZR 191/14 (https://dejure.org/2015,10349)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung - und der Mindestlohn

  • lto.de (Pressebericht, 13.05.2015)

    Entgeltfortzahlung: Mindestlohn auch bei Krankheit und an Feiertagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn gilt grds. auch für Feiertage und Krankheitszeiten des Arbeitnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mindestlohn auch bei Entgeltfortzahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mindestlohn für pädagogisches Personal - Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall - Urlaubsabgeltung

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch gilt bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn gilt auch bei Urlaub und Krankheit

  • taz.de (Pressebericht, 13.05.2015)

    Mindestlohn gibt es auch feiertags

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Der Mindestlohn kommt immer weiter

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Viele Fragen noch ungeklärt - Die ersten Urteile zum Mindestlohn

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn auch an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn auch bei Krankheit und Urlaubsabgeltung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.05.2015)

    Mindestlohn gilt auch bei Krankheit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn bei Feiertagen und Krankheitszeiten

  • arbrb.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn auch bei Krankheit und an Feiertagen

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn bei Feiertagen und Krankheitszeiten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn auch bei Arbeitsunfähigkeit

  • juve.de (Kurzinformation)

    Grundsatzurteil: Mindestlohn auch an Feiertagen und bei Krankheit

  • templin-thiess.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn ist auch für Feiertage und bei Krankheit zu zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Mindestlohnvergütungsanspruch gilt auch für Zeiten einer Erkrankung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn bei Feiertagen und Krankheitszeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Mindestlohn)

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Tarifvertragliche Mindestlohnvorschriften gelten auch an Feiertagen, im Krankheitsfall sowie bei der Urlaubsabgeltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn ist Untergrenze auch bei Entgeltfortzahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn auch an Feiertagen, bei Krankheit und während des Urlaubs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn auch für Feiertage und bei Krankheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn - wie hoch ist mein Urlaubsgeld oder mein Urlaubsabgeltungsanspruch?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung/Neuerungen zur Aufzeichnungspflicht und Pflegebranche

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Pädagogen auch an Feiertagen und bei Krankheit

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Der neue Mindestlohn

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn gilt auch bei Krankheit und an Feiertagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch gilt bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit - Rückgriff des Arbeitsgebers auf eine vertraglich vereinbarte niedrigere Vergütung unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit

Besprechungen u.ä. (7)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mindestlohn auch für Zeiten der Nichtarbeit - ein Fingerzeig des BAG?

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Fortzahlung von Mindestlohn an Feiertagen und während Arbeitsunfähigkeit

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mindestlohn bei Krankheit und an Feiertagen

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit

  • anwaltauskunft.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Zahlt der Arbeitgeber den Mindestlohn bei Krankheit?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Tariflicher Mindestlohn auch für Entgeltfortzahlung wegen Feiertages oder Krankheit und für Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung maßgeblich

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestlohn und Entgeltfortzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 11
  • BB 2015, 1844
  • DB 2015, 2276
  • DB 2015, 2515
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11

    Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht -

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
    Nicht zu den international zwingenden Rechtsnormen iSv. Art. 34 EGBGB bzw. des hier anwendbaren Art. 9 Abs. 1 Rom-I-VO gehören demgegenüber § 2 EFZG und § 615 BGB (BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 13, BAGE 141, 129; 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 - zu IX 1 der Gründe) .

    § 3 EFZG ist nur dann eine Eingriffsnorm, wenn der Arbeitnehmer deutschem Sozialversicherungsrecht unterliegt (BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 18, aaO) .

    dd) Ebenso wenig modifiziert das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für seinen Anwendungsbereich die national und teilweise auch international zwingenden (vgl. dazu BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - BAGE 141, 129) Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
    International zwingend sind im Rahmen von Bestimmungen über Branchenmindestlöhne aber zunächst nur Regelungen über die Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (vgl. zu Art. 34 EGBGB BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - zu VIII der Gründe, BAGE 113, 149) .

    Entgegen der Auffassung der Beklagten setzt sich der Senat damit nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Fünften Senats vom 12. Januar 2005 (- 5 AZR 279/01 - zu IX der Gründe und - 5 AZR 617/01 - zu VIII und IX der Gründe, BAGE 113, 149) .

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
    Es besteht kein Anlass, den Rechtsstreit nach § 98 Abs. 6 ArbGG in der seit dem 16. August 2014 geltenden Fassung auszusetzen (vgl. zu den Voraussetzungen: BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 -; 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 17 ff.) .

    Doch haben weder die Parteien Sachvortrag gehalten, der ernsthafte Zweifel (vgl. zu diesem Maßstab BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 17 ff. mwN) an der Wirksamkeit der MindestlohnVO wecken könnte, noch sind dem Senat von Amts wegen solche Zweifel bekannt.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-522/12

    Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
    Ihr Inhalt kann daher von den Mitgliedstaaten unter Beachtung der Verträge und der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts frei bestimmt werden (EuGH 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 33 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 20.11.2013 - 2 Sa 667/13

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf Grundlage des tariflichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. November 2013 - 2 Sa 667/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
    Es besteht kein Anlass, den Rechtsstreit nach § 98 Abs. 6 ArbGG in der seit dem 16. August 2014 geltenden Fassung auszusetzen (vgl. zu den Voraussetzungen: BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 -; 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 17 ff.) .
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen - MTV Druck

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
    aa) Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (vgl. dazu zuletzt zB BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 139/12 -) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 168/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
    Der Begriff der "Mindestentgeltsätze" iSd. § 5 Satz 1 Nr. 1 und auch des § 2 Nr. 1 AEntG ist dabei einheitlich auszulegen, und zwar unabhängig davon, ob ein innerstaatlicher Sachverhalt oder ein Sachverhalt mit Auslandsbezug zu entscheiden ist (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 168/10 (A) - Rn. 16, BAGE 141, 173) .
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
    Das hiernach grundsätzlich maßgebliche Entgeltausfallprinzip verlangt, den Mindestlohn nach § 3 Nr. 1 TV Mindestlohn als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzustellen (im Ergebnis ebenso zur PflegeArbbV vom 15. Juli 2010 BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 15; vgl. auch zum MiLoG zuletzt zB Greiner/Strippelmann BB 2015, 949, 950 f.) .
  • BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13

    Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
    bb) Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt nach § 4 Abs. 1 EFZG ein modifiziertes Entgeltausfallprinzip (BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16) .
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 171/16

    Mindestlohn - Feiertagsvergütung - Nachtarbeitszuschlag

    Auch danach wäre bei der Berechnung des Urlaubsentgelts der gesetzliche Mindestlohn zu berücksichtigen (vgl. dazu auch BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 191/14 - Rn. 31 [zur Urlaubsabgeltung nach TV Mindestlohn für pädagogisches Personal]) .
  • LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Anwendungsbereich der

    Danach ließe sich zwar vertreten, dass das Mindestentgelt für alle Stunden geschuldet wird, für die dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, ob hierfür tatsächlich eine Gegenleistung erbracht wird oder ausnahmsweise ein Vergütungsanspruch ohne Arbeitsleistung gegeben ist ( BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 191/14 - Rn. 18 ).

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.05.2015 ( 10 AZR 191/14 - Rn. 19 ) darauf hingewiesen, der Begriff der Mindestentgelte im Sinne des § 5 Satz 1 Nr. 1 AEntG sei einheitlich auszulegen unabhängig davon, ob ein innerstaatlicher Sachverhalt oder ein Sachverhalt mit Auslandsbezug zu entscheiden sei.

    Der Anspruch der Klägerin auf Entgeltfortzahlung in Höhe des Mindestentgeltes ergibt sich mithin nicht unmittelbar aus der PflegeArbbV, sondern aus §§ 3, 4 EFZG, wobei das Mindestentgelt nach § 2 Abs. 1 PflegeArbbV als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzustellen ist ( BAG 13. Mai 2014 - 10 AZR 191/14 - Rn. 22; im Ergebnis ebenso zur PflegeArbbV: BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 15 ).

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

    Ein Rückgriff auf die niedrigere vertragliche oder tarifliche Vergütung scheidet nach § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG aus (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 191/14 - Rn. 31) .
  • ArbG Bautzen, 25.06.2015 - 1 Ca 1094/15

    Anrechnung von gewährtem zusätzlichen Urlaubsgeld auf den einem Arbeitnehmer

    Darüber hinaus ist auch bei der Berechnung des Urlaubsvergütung der Mindestlohn zu Grunde zu legen, vgl. BAG vom 13.5.2015 Az.: 10 AZR 191/14, Pressemitteilung BAG Nr. 30/15.
  • LAG Sachsen, 27.01.2016 - 2 Sa 375/15

    Nachtschichtzuschlag und Urlaubsentgelt nach dem Manteltarifvertrag für die

    Damit war hier für die Zeit ab 01.01.2015 das Referenzprinzip in § 25 C. 1. Abs. 1 MTV unmaßgeblich, und der Streitfall nötigt nicht zu einer Entscheidung darüber, ob die Zahlung des Mindestlohns auch für eine wegen Urlaubs nicht "erbrachte" Arbeitsleistung (dazu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Mindestlohngesetz) geschuldet oder insofern lediglich der urlaubsrechtliche Referenzzeitraum zur Bestimmung der Höhe des Stundenlohns maßgebend ist (für die Maßgeblichkeit des Entgeltausfallprinzips bei tariflichem Mindestlohn und Entgeltfortzahlung vgl. BAG vom 13.05.2015 - 10 AZR 191/14 - Juris).
  • LAG Niedersachsen, 04.06.2014 - 16 Sa 20/14

    Mindestlohn für Feiertags- und Entgeltfortzahlungsstunden; Zahlungsklage einer

    Die Beklagte kann der Berechnung der Entgeltfortzahlungsansprüche auf der Basis des Mindestlohnes nach § 3 Nr. 1 TV Mindestlohn nicht entgegenhalten, dass gemäß § 2 TV Mindestlohn lediglich der Mindestlohn für die tatsächlich geleistete Arbeit und der Urlaub geregelt ist (wie hier: LAG Niedersachsen, Urteil vom 20.11.2013 - 2 Sa 667/13, Revision eingelegt zum Aktenzeichen 10 AZR 191/14).
  • LAG Niedersachsen, 04.06.2014 - 16 Sa 1348/13

    Mindestlohn für Feiertags- und Entgeltfortzahlungsstunden; Zahlungsklage einer

    Die Beklagte kann der Berechnung der Entgeltfortzahlungsansprüche auf der Basis des Mindestlohnes nach § 3 Nr. 1 TV Mindestlohn nicht entgegenhalten, dass gemäß § 2 TV Mindestlohn lediglich der Mindestlohn für die tatsächlich geleistete Arbeit und der Urlaub geregelt ist (wie hier: LAG Niedersachsen, Urteil vom 20.11.2013 - 2 Sa 667/13, Revision eingelegt zum Aktenzeichen 10 AZR 191/14).
  • LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20

    Wesen des Auslandszuschlags; Einbeziehung des Auslandszuschlags bei Berechnung

    Auszugehen ist bei der Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs von der Berechnung des Urlaubsentgelts im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 1 BUrlG (BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 10 AZR 191/14 - ).
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