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   BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05   

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https://dejure.org/2006,889
BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05 (https://dejure.org/2006,889)
BAG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 9 AZR 229/05 (https://dejure.org/2006,889)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 (https://dejure.org/2006,889)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

  • openjur.de

    Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer; Darlegungslast

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufliche Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung - Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung zur stufenweisen Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Voraussetzungen der besonderen Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben; Auslegung des Begriffs "Beschäftigung"; Abhängigkeit der Art der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB IX § 84; ; SGB IX § 81; ; SGB IX § 28; ; SGB V § 74; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht; Bestimmtheitsgebot; Schwerbehindertenrecht; Beschäftigungsanspruch - Wiedereingliederung; Schwerbehinderung; Beschäftigung; Darlegungslast; Ärztliche Bescheinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufliche Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Wiedereingliederung, Allgem. Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Berufliche Rehabilitation: Voraussetzungen der stufenweisen Wiedereingliederung

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stufenweise Wiedereingliederung in den Job nicht uneingeschränkt durchführbar - Schwerbehinderter Kellner muss nicht rehabilitiert werden

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer auf stufenweise Wiedereingliederung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 252
  • NZA 2007, 91
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    a) Das Wiedereingliederungsverhältnis ist nicht auf die für Arbeitsverhältnisse typische Leistungsbeziehung "Arbeit gegen Lohn" gerichtet (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140); der Arbeitnehmer unterliegt nicht seiner ursprünglichen Arbeitspflicht.

    Diese haben weder einen Beschäftigungsanspruch nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX noch ist der Arbeitgeber verpflichtet, generell deren Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140).

    Dabei muss sich die Prognose nicht zwingend auf das Ziel der Wiederherstellung der vollen Arbeitstätigkeit richten, auch wenn dies regelmäßig verfolgt wird (vgl. dazu BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140).

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Eine "Teilarbeitsunfähigkeit" ist dem geltenden Arbeits- und Sozialrecht unbekannt; der Arbeitgeber ist nach § 266 BGB grundsätzlich nicht verpflichtet, eine nur eingeschränkt angebotene Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272).

    Entgeltansprüche entstehen nicht (vgl. BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272; LSG NRW 28. März 2006 - L 1 AL 8/06 - juris).

    Er kann die Arbeit abbrechen, wenn nachteilige gesundheitliche Folgen zu erkennen oder zu befürchten sind (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn der Antrag durch Auslegung, insbesondere unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens des Klägers, hinreichend bestimmt ist (10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Da der schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungsanspruch unmittelbar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsteht, kann er auch ohne vorherige Vertragsänderung gerichtlich verfolgt werden (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105).

    Ein Anspruch auf Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX setzt voraus, dass der nach allgemeinem Recht darlegungsbelastete Arbeitnehmer (vgl. Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht eine ärztliche Bescheinigung seines behandelnden Arztes vorlegt, aus der sich Art und Weise der empfohlenen Beschäftigung, Beschäftigungsbeschränkungen, Umfang der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Dauer der Maßnahme ergeben.

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 319/03

    Teilzeitanspruch - Kirche

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Den Beginn der Wiedereingliederungsmaßnahme knüpft der Kläger an den Erlass eines zu seinen Gunsten ergehenden Urteils (vgl. Senat 18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 - BAGE 110, 356).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04

    Anspruch auf Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. März 2005 - 12 Sa 566/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03

    Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Das gilt auch für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 iVm. Abs. 5 Satz 3 SGB IX; der Arbeitgeber muss nicht vorab auf Zustimmung verklagt werden (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - BAGE 108, 77).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Kann der Schwerbehinderte wegen Art oder Schwere seiner Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) die vertraglich geschuldete Arbeit nicht oder nur noch teilweise leisten, so hat er Anspruch auf entsprechende Vertragsänderung (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 325/96

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungerklärung - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Darüber, wie der Plan in den betrieblichen Alltag umzusetzen ist, haben sich die Parteien unter Berücksichtigung der aktuellen Leistungsfähigkeit jeweils zu verständigen (vgl. Senat 27. Mai 1997 - 9 AZR 325/96 - EEK I/1219; 19. April 1994 - 9 AZR 462/92 - AP SGB V § 74 Nr. 2 = EzA SGB V § 74 Nr. 2).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Ist der schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die damit verbundenen Tätigkeiten wegen Art oder Schwere seiner Behinderung wahrzunehmen, kann er Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Die Verrichtung von weisungsabhängiger Arbeit in einem Arbeitsverhältnis ist nicht notwendige Voraussetzung, um beschäftigt zu sein (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151; 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92

    Urlaub und Wiedereingliederungsverhältnis

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2006 - L 1 AL 8/06

    Arbeitslosenversicherung

  • BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99

    Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 530/17

    Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer

    Vielmehr ist das Wiedereingliederungsverhältnis ein Vertragsverhältnis eigener Art (sui generis), zu dessen Begründung es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedarf, wobei für beide Seiten das Prinzip der Freiwilligkeit gilt (vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 12 und 19; 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - zu II 3 der Gründe, BAGE 69, 272; vgl. auch BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 23 mwN, BAGE 118, 252) .

    In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aF verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben mitzuwirken und eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person entsprechend den Angaben im ärztlichen Wiedereingliederungsplan zu beschäftigen (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 22, 24 ff., 34, BAGE 118, 252) .

    Die Bescheinigung muss eine Prognose enthalten, wann "voraussichtlich" die Wiederaufnahme der Tätigkeit erfolgt (vgl. auch BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 31 mwN, BAGE 118, 252) .

    Kein Anspruch besteht auf eine Mitwirkung an einer nur therapeutischen Erprobung, ohne dass in absehbarer Zeit das "Ob" und "Wie" einer möglichen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ersichtlich wären (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 34, BAGE 118, 252) .

    Auch die Befähigung zu einer nach Art, Dauer, zeitlicher und räumlicher Lage veränderten Arbeitstätigkeit kann stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben sein (vgl. zu einer Vorgängerfassung der Empfehlungen zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 35 mwN, BAGE 118, 252) .

    Ebenso muss der Arzt eine Prognose zur Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers nach Durchführung der Maßnahme abgeben (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 36, BAGE 118, 252) .

    Andernfalls kann er nicht beurteilen, ob er an der stufenweisen Wiedereingliederung mitwirken muss oder wegen der Art oder der voraussichtlichen Dauer der Maßnahme berechtigt ist, sie als unzumutbar iSv. § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX aF abzulehnen (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 37, BAGE 118, 252) .

    Zwar ist anerkannt, dass der ärztliche Wiedereingliederungsplan bei gerichtlicher Geltendmachung des Beschäftigungsanspruchs nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aF noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht ergänzt werden kann (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 31, BAGE 118, 252) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Es gilt für beide Seiten das Prinzip der Freiwilligkeit (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 23, 33, BAGE 118, 252) .
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens der klagenden Partei muss die Erfüllung der Voraussetzungen des Anspruchs festgestellt werden können (vgl. Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 110/07 - Rn. 14, BAGE 124, 203; 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 14, BAGE 118, 252) .
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