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   BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17   

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BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17 (https://dejure.org/2019,16058)
BAG, Entscheidung vom 13.06.2019 - 6 AZR 576/17 (https://dejure.org/2019,16058)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 6 AZR 576/17 (https://dejure.org/2019,16058)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw, § 1 Abs. 1 TV UmBw, § 11 TV UmBw, § 46 TVöD-BT-V, § 46 Nr. 4 Abs. 3b, § 50 Abs. 4 Buchst. a TVöD-BT-V, § ... 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 46 Nr. 4 Abs. 3 Satz 6 TVöD-BT-V, § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT, § 22 TVöD-AT, § 22 Abs. 1 TVöD-AT, § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw, § 22 Abs. 2 TVöD-AT, § 21 TVöD-AT, § 1 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG

  • Wolters Kluwer

    Wesentliche Verminderung der Arbeitszeit als Voraussetzung einer tariflichen Einkommenssicherung; Maßgeblicher Referenzzeitraum von 48 Monaten zur Ermittlung der Differenz für eine tarifliche Einkommenssicherung; Tarifliche Einkommenssicherung und Überstundenentgelt beim ...

  • bag-urteil.com

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw

  • rewis.io

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst - Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw; wesentliche Verminderung der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Wesentliche Verminderung der Arbeitszeit als Voraussetzung einer tariflichen Einkommenssicherung

  • datenbank.nwb.de

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkommenssicherungszulage bei der Bundeswehr

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - wesentliche Verminderung der Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 1664
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12

    Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw -

    Auszug aus BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
    Damit trat ein Wechsel der Beschäftigung im Sinne von § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw ein (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 36) .

    Die Ermittlung der über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehenden Stunden nach Satz 2 der Protokollerklärung erfolgt dergestalt, dass alle dienstplanmäßig geleisteten und bezahlten Stunden der letzten 48 Kalendermonate zu addieren und danach durch 48 zu dividieren sind, um den gemäß Satz 1 der Protokollerklärung erforderlichen Monatsbezug herzustellen (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 33 ff.) .

    Dies entspricht dem Zweck der Ergänzung der Einkommenssicherung, welche das aufgrund von Mehrarbeit bislang erzielte Einkommen sichern soll (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 51) .

    Auch der tarifliche Gesamtzusammenhang lässt darauf schließen, dass solche Zeiten nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 29 ff.) .

    Die Leistung von Entgeltfortzahlung gehört zur Realität des Arbeitsverhältnisses, welche bezogen auf den Referenzzeitraum abgebildet werden soll (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 37) .

    cc) Soweit der Entscheidung des Senats vom 20. Juni 2013 (- 6 AZR 907/12 - Rn. 29 ff.) wegen des Abstellens auf die Voraussetzung der Arbeitsleistung im Wortlaut der Protokollerklärung ("geleistet") und auf den systematischen Zusammenhang mit § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw entnommen werden könnte, dass auch Zeiten von Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung nach § 22 Abs. 1 TVöD-AT unberücksichtigt bleiben sollen, hält der Senat hieran nicht fest.

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
    Erforderlich ist eine durch die Umstrukturierung der Bundeswehr veranlasste Organisationsentscheidung (vgl. BAG 22. September 2016 - 6 AZR 423/15 - Rn. 23, BAGE 157, 23; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 35; 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 26) .

    Selbst wenn eine bloße Änderung der Arbeitszeitorganisation eine solche Entscheidung sein könnte (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 28, 40) , beruhte diese hier nicht erkennbar auf einer Neuausrichtung der Bundeswehr.

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
    ständigen Rechtsprechung (vgl. BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 43) .
  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
    Sie sind Teil des arbeitsvertraglichen Synallagmas (vgl. BAG 6. September 2018 - 6 AZR 367/17 - Rn. 21 mwN, BAGE 163, 271) .
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 596/17

    Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer

    Auszug aus BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
    Eine solch negative Folge der Urlaubsnahme wäre von der Öffnungsklausel für Tarifverträge in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht getragen (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 31 ff.) .
  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 383/17

    Urlaubsentgelt nach dem MTV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

    Auszug aus BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
    Ein solches Tarifverständnis wäre zudem mit dem Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach § 1 BUrlG nicht vereinbar, da sich die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs dann bezogen auf die Einkommenssicherung nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw anspruchshindernd auswirken würde (anders bei Verkleinerung von Dividend und Divisor, vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 383/17 - Rn. 22) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    Auszug aus BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts handelt es sich bei der Protokollerklärung zu § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw nicht um eine Auslegungshilfe, sondern um eine normative Regelung (vgl. zur Unterscheidung BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - Rn. 23; 4. August 2016 - 6 AZR 129/15 - Rn. 31; vgl. auch BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 390/15 - Rn. 29) .
  • LAG München, 25.07.2017 - 9 Sa 929/16

    Einkommenssicherung, Wachdienst, Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juli 2017 - 9 Sa 929/16 - aufgehoben.
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur

    Auszug aus BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
    Eine solche ergänzende Tarifauslegung ist den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum in der Frage bleibt, wie die Lücke zu schließen ist, und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen ist, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 24) .
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 423/15

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - befristete Teilzeit

    Auszug aus BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
    Erforderlich ist eine durch die Umstrukturierung der Bundeswehr veranlasste Organisationsentscheidung (vgl. BAG 22. September 2016 - 6 AZR 423/15 - Rn. 23, BAGE 157, 23; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 35; 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 26) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12

    Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 390/15

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 210/19

    Sind Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge zu berücksichtigen?

    Die Öffnungsklausel in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, nach der in Tarifverträgen grundsätzlich von den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes abgewichen werden kann, gilt nicht für § 1 BUrlG (vgl. BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 576/17 - Rn. 27; 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 33) .
  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 210/19

    Mehrarbeitszuschläge - geleistete Stunden - Urlaub - gesetzeskonforme

    Denn der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung kann es gleichstehen, wenn die Leistung von Stunden nur deshalb nicht erfolgt, weil der Arbeitnehmer unter Fortzahlung seines Entgelts wegen Urlaubs von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt ist (vgl. zu ähnlichen Formulierungen BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 31 ff.; 13. Juni 2019 - 6 AZR 576/17 - Rn. 27; 24. März 2010 - 10 AZR 152/09 - Rn. 22 mwN; LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. Mai 2022 - 2 Sa 51/20 -) .

    Die Öffnungsklausel in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, nach der in Tarifverträgen grundsätzlich von den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes abgewichen werden kann, gilt nicht für § 1 BUrlG (BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 210/19 (A) - Rn. 36, BAGE 171, 114; 13. Juni 2019 - 6 AZR 576/17 - Rn. 27; 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 33) .

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 301/20

    Pauschalentgelt nach dem KraftfahrerTV Bund

    (b) Die unterbleibende fiktive Berücksichtigung von Arbeitszeit für Urlaubstage setzt auch keinen unzulässigen Anreiz, auf den unionsrechtlich und gesetzlich gewährleisteten Mindesturlaub zu verzichten (vgl. hierzu BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 210/19 (A) - Rn. 45 ff.; 13. Juni 2019 - 6 AZR 576/17 - Rn. 27) .
  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 141/21

    Einkommenssicherung nach dem TV UmBw

    Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass die streitbefangene Einkommenssicherung ab dem 1. Juli 2017 auf eine durch die Umstrukturierung der Bundeswehr veranlasste Organisationsentscheidung zurückzuführen ist (vgl. hierzu BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 576/17 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 3 Sa 440/19

    Eingruppierung von Altentherapeuten nach TVöD-B (VKA)

    Daher ist den Arbeitsgerichten eine gerichtliche Lückenschließung durch ergänzende Tarifauslegung verwehrt, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum in der Frage bleibt, wie die Lücke zu schließen ist, und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen ist, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (BAG vom 13.06.2019 - 6 AZR 576/17, juris, Rz. 18; BAG vom 26.01.2017 - 6 AZR 450/15, juris, Rz. 24).
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