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   BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93   

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https://dejure.org/1993,8711
BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93 (https://dejure.org/1993,8711)
BAG, Entscheidung vom 13.07.1993 - 1 ABR 2/93 (https://dejure.org/1993,8711)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 1 ABR 2/93 (https://dejure.org/1993,8711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Versetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Unternehmens - Auslegung eines Antrages im Beschlussverfahren - Ersetzung einer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates durch gerichtliche Anordnung - Umfang der Einbindung des Betriebsrates in betriebliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82

    Sozialplan - Abfindung

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. November 1983 (BAGE 44, 260 = AP Nr. 10 zu § 113 BetrVG 1972) entschieden, ein mit dem Betriebsrat vereinbarter zeitlich unbefristeter Sozialplan, der für alle aus betrieblichen Gründen entlassenen Arbeitnehmer Abfindungszahlungen vorsieht, entbinde den Arbeitgeber nicht von seiner gesetzlichen Pflicht, bei zukünftig anstehenden Betriebsänderungen jeweils den Betriebsrat einzuschalten und den Versuch zu machen, mit ihm einen Interessenausgleich darüber zu vereinbaren, ob und ggf. in welchem Umfang und auf welche Art und Weise die geplante Betriebsänderung verwirklicht werden solle.

    Auf seine gesetzlichen Beteiligungsrechte kann der Betriebsrat jedoch nicht verzichten (BAG Urteil vom 29. November 1983, aaO).

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91

    Betriebsrat: Verweigerung der Zustimmung - Beachtlichkeit

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
    Das sind Begründungen, die nur den Wortlaut eines der gesetzlichen Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG wiederholen (Senatsbeschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972), ohne auf einen Lebenssachverhalt einzugehen oder solche, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nehmen (Senatsbeschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 1/91 - n.v.).

    Nach § 101 Satz 2 BetrVG ist der Arbeitgeber erst dann durch Zwangsgeld zur Aufhebung der Maßnahme anzuhalten, wenn er entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht aufhebt (Senatsbeschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 1/91 - n.v.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 101 Rz 4 b, 5).

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist auch im Beschlußverfahren der Antrag der Auslegung fähig (BAG Beschluß vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953; BAGE 41, 92 = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972; BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 22. Oktober 1991 - 1 ABR 28/91 - AP Nr. 48 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 81 Rz 34).
  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89

    Rechenzentrum als Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
    Für ihn ist kein besonderes Rechtsschutzinteresse erforderlich (vgl. Senatsbeschluß vom 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - AP Nr. 47 zu § 118 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 100, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
    Das sind Begründungen, die nur den Wortlaut eines der gesetzlichen Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG wiederholen (Senatsbeschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972), ohne auf einen Lebenssachverhalt einzugehen oder solche, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nehmen (Senatsbeschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 1/91 - n.v.).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 5/72

    Betriebsratsgröße - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist auch im Beschlußverfahren der Antrag der Auslegung fähig (BAG Beschluß vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953; BAGE 41, 92 = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972; BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 22. Oktober 1991 - 1 ABR 28/91 - AP Nr. 48 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 81 Rz 34).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
    Deshalb hat der Senat entschieden, eine Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats sei schon dann ausreichend begründet, wenn die Begründung es als möglich erscheinen lasse, daß einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend genannten Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht werde (Senatsurteil vom 26. Januar 1988, BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
    Für ihn ist kein besonderes Rechtsschutzinteresse erforderlich (vgl. Senatsbeschluß vom 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - AP Nr. 47 zu § 118 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 100, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 28/91

    Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht bei Überarbeit

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist auch im Beschlußverfahren der Antrag der Auslegung fähig (BAG Beschluß vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953; BAGE 41, 92 = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972; BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 22. Oktober 1991 - 1 ABR 28/91 - AP Nr. 48 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 81 Rz 34).
  • BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81

    Betriebsanlage

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist auch im Beschlußverfahren der Antrag der Auslegung fähig (BAG Beschluß vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953; BAGE 41, 92 = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972; BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 22. Oktober 1991 - 1 ABR 28/91 - AP Nr. 48 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 81 Rz 34).
  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

    Nach der neueren Rechtsprechung des Ersten Senats ist eine Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats schon dann ausreichend begründet, wenn die Begründung es als möglich erscheinen läßt, daß einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend genannten Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht wird (26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 1 - BAGE 64, 254; 13. Juli 1993 - 1 ABR 2/93 - nv.).

    Im Beschluß vom 13. Juli 1993 (- 1 ABR 2/93 - nv.) hat der Erste Senat ausgeführt, dies entspreche auch der Regelung von § 99 Abs. 3 BetrVG, wonach die Zustimmung nur in einem Falle fingiert werde - Ablauf der Wochenfrist -, in dem dem Arbeitgeber kein Beurteilungsspielraum bleibe.

  • LAG Brandenburg, 04.04.1997 - 5 Sa 541/96

    Zahlung einer Abfindung nach Künidugng aufgrund Dienstvereinbarung in der DDR

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  • LAG Schleswig-Holstein, 24.03.1994 - 4 TaBV 2/94

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen; Vorliegen der

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