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   BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 451/93   

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https://dejure.org/1994,11249
BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 451/93 (https://dejure.org/1994,11249)
BAG, Entscheidung vom 13.07.1994 - 4 AZR 451/93 (https://dejure.org/1994,11249)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 451/93 (https://dejure.org/1994,11249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer als Gruppenleiterin in Tagesbildungsstätte für geistig behinderte Kinder tätigen Sozialpädagogin - Bewertung der Tätigkeit als Erzieher und Sozialpädagogen/Sozialarbeitern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 340/81

    Eingruppierung eines Gesundheitsaufsehers - Schwierige Aufgaben - Fachkenntnisse

    Auszug aus BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 451/93
    Erstmals wird der vorliegende Prozeß auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Änderung der Anl. 1 a zum BAT/VKA vom 24. April 1991 anhand der ab 1. Januar 1991 in der neuen, veränderten Fassung anzuwendenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale geführt, von deren Vorliegen die von der Klägerin begehrte, gleichfalls erst per 1. Januar 1991 eingeführte Vergütungsgruppenzulage abhängt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Abs. 2 der Gründe; vom 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Abs. 1 der Gründe).
  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 14/82

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Meisterprüfung - Entsprechende Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 451/93
    Erstmals wird der vorliegende Prozeß auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Änderung der Anl. 1 a zum BAT/VKA vom 24. April 1991 anhand der ab 1. Januar 1991 in der neuen, veränderten Fassung anzuwendenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale geführt, von deren Vorliegen die von der Klägerin begehrte, gleichfalls erst per 1. Januar 1991 eingeführte Vergütungsgruppenzulage abhängt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Abs. 2 der Gründe; vom 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Abs. 1 der Gründe).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 451/93
    Erstmals wird der vorliegende Prozeß auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Änderung der Anl. 1 a zum BAT/VKA vom 24. April 1991 anhand der ab 1. Januar 1991 in der neuen, veränderten Fassung anzuwendenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale geführt, von deren Vorliegen die von der Klägerin begehrte, gleichfalls erst per 1. Januar 1991 eingeführte Vergütungsgruppenzulage abhängt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Abs. 2 der Gründe; vom 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Abs. 1 der Gründe).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 451/93
    Damit ist von dem in ständiger Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, also von einer unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertenden Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 451/93
    Erstmals wird der vorliegende Prozeß auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Änderung der Anl. 1 a zum BAT/VKA vom 24. April 1991 anhand der ab 1. Januar 1991 in der neuen, veränderten Fassung anzuwendenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale geführt, von deren Vorliegen die von der Klägerin begehrte, gleichfalls erst per 1. Januar 1991 eingeführte Vergütungsgruppenzulage abhängt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Abs. 2 der Gründe; vom 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Abs. 1 der Gründe).
  • BAG, 14.09.1983 - 4 AZR 78/81
    Auszug aus BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 451/93
    Erstmals wird der vorliegende Prozeß auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Änderung der Anl. 1 a zum BAT/VKA vom 24. April 1991 anhand der ab 1. Januar 1991 in der neuen, veränderten Fassung anzuwendenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale geführt, von deren Vorliegen die von der Klägerin begehrte, gleichfalls erst per 1. Januar 1991 eingeführte Vergütungsgruppenzulage abhängt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Abs. 2 der Gründe; vom 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Abs. 1 der Gründe).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Die Tarifpartner sehen danach die Tätigkeit des Klägers jedenfalls für die Zeit ab dem 1. Januar 1991 als solche von Erziehern, nicht als solche von Sozialpädagogen an (zur vergleichbaren Problematik hinsichtlich einer Gruppenleiterin in einer Tagesbildungsstätte vgl. auch BAG Urteil vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 451/93 - ZTR 1995, 24).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei

    Diese Anlage 2d hat die Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen im Sozial- und Erziehungsdienst völlig neu geregelt, insbesondere für Arbeitserzieher und Sozialarbeiter/Sozialpädagogen ein abweichendes Vergütungssystem eingeführt unter Abänderung der Tätigkeitsmerkmale und unter Abschaffung der Gleichstellung von Erziehern und Sozialarbeitern/Sozialpädagogen (vgl. zu einer vergleichbaren tarifvertraglichen Änderung die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Absatz 2 der Gründe; vom 14. März 1994 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu Absatz 1 der Gründe; vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 451/93 - ZTR 1995, 25).
  • LAG Niedersachsen, 25.04.1995 - 13 TaBV 93/94

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung einer

    Arbeitsvorgang ist dabei unter Hinzurechnung von Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung die nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führt (z. B. BAG AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 13.07.1994, 4 AZR 451/93).

    Entsprechend hat das BAG im Urteil vom 13.07.1994, 4 AZR 451/93, zur Eingruppierung einer Gruppenleiterin in einer Tagesbildungsstätte ausgeführt, der TV-Erziehungsdienst neu erfasse die Tätigkeit von Erziehern und ihnen gleichgestellt von Heilpädagogen in Einrichtungen für Behinderte als schwierige fachliche Tätigkeit nach Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 8 oder Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 6. Daraus schließt das BAG, daß die entsprechende Tätigkeit in einer Tagesbildungsstätte dem Berufsbild des Erziehers oder Heilpädagogen zuzuordnen sei.

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 373/95

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen "in der Tätigkeit

    Deshalb hat der Senat eine Sozialpädagogin, die diese Tätigkeit auszuüben hatte, als "sonstige Angestellte" im Sinne der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 5 angesehen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 451/93 - ZTR 1995, 25).
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