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   BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05   

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BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05 (https://dejure.org/2006,81)
BAG, Entscheidung vom 13.07.2006 - 8 AZR 303/05 (https://dejure.org/2006,81)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05 (https://dejure.org/2006,81)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Neue BAG-Rechtsprechung zu Unterrichtspflichten beim Betriebsübergang

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung bei Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 81
  • NJW 2007, 244
  • ZIP 2006, 2143
  • MDR 2007, 223
  • NZA 2006, 1273
  • NZI 2007, 48
  • DB 2006, 2409
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
    Hinweis des Senats: vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 -.

    a) Es ist unschädlich, dass es sich bei dem Unterrichtungsschreiben um ein Standardschreiben handelte (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
    Für eine Feststellungsklage, die ursprünglich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet war, gilt nichts anderes (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 -BAGE 74, 201, 202 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 22 = EzA ZPO § 256 Nr. 38).

    Wird die Klage infolge Zeitablaufs und Änderung der tatsächlichen Umstände nur für einen vergangenen Zeitraum fortgeführt, bedarf es der Ableitung konkreter gegenwärtiger oder zukünftiger Rechtsfolgen aus der erstrebten Feststellung (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - aaO; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 -).

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
    Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und als solche in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (BAG 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 83 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 01.04.2005 - 18 (4) Sa 1984/04

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. April 2005 - 18 (4) Sa 1984/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
    Mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es aber nicht vereinbar, wenn die Betriebsparteien hinsichtlich der Abfindungsansprüche zwischen Arbeitnehmern, denen infolge der Betriebsänderung gekündigt worden ist, und solchen, die ihr Arbeitsverhältnis aus eigener Initiative beendet haben, unterscheiden, wenn die Eigenkündigung vom Arbeitgeber veranlasst worden ist (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 11/02 - BAGE 106, 95 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 161 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 8; 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 -AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 77 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 75).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
    Mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es aber nicht vereinbar, wenn die Betriebsparteien hinsichtlich der Abfindungsansprüche zwischen Arbeitnehmern, denen infolge der Betriebsänderung gekündigt worden ist, und solchen, die ihr Arbeitsverhältnis aus eigener Initiative beendet haben, unterscheiden, wenn die Eigenkündigung vom Arbeitgeber veranlasst worden ist (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 11/02 - BAGE 106, 95 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 161 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 8; 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 -AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 77 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 75).
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Feststellungsinteresse ausschließlich für die Vergangenheit

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
    Der Senat hat im Urteil vom 24. Mai 2005 (- 8 AZR 398/04 - AP BGB § 613a Nr. 284 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 35, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) bereits erwogen, ob und inwieweit allgemein über wirtschaftliche Sekundärfolgen eines Betriebsübergangs zu unterrichten ist.
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
    Wird die Klage infolge Zeitablaufs und Änderung der tatsächlichen Umstände nur für einen vergangenen Zeitraum fortgeführt, bedarf es der Ableitung konkreter gegenwärtiger oder zukünftiger Rechtsfolgen aus der erstrebten Feststellung (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - aaO; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 -).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
    Hinsichtlich der zusätzlichen Altersversorgung will die GKS eine alternative Altersversorgung anbieten, soweit eine Fortführung der bisherigen zusätzlichen Altersversorgung aus rechtlichen Gründen nicht möglich (sog. Versorgungsverschaffung; vgl. BAG von 18.09.2001, 3 AZR 689/00) ist.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (st. Rspr. des BAG, zB 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76, 80, 81 = AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 73).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04
  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    In Aussicht genommen sind Maßnahmen frühestens dann, wenn ein Stadium konkreter Planungen erreicht ist (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05 - BAGE 119, 81 = AP BGB § 613a Nr. 311 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 55) .

    Diese schlagwortartige Schilderung der dem Betriebsübergang zugrunde liegenden Umstände ist ausreichend (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05 - BAGE 119, 81 = AP BGB § 613a Nr. 311 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 55 ) .

    Eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen ist dann nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber bei angemessener Prüfung der Rechtslage, rechtlich vertretbare Positionen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05 - BAGE 119, 81 = AP BGB § 613a Nr. 311 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 55) .

    Eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen ist im Rahmen des § 613a Abs. 5 BGB aber dann nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber bei angemessener Prüfung der Rechtslage, die ggf. die Einholung von Rechtsrat über die höchstrichterliche Rechtsprechung beinhaltet, rechtlich vertretbare Positionen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05 - BAGE 119, 81 = AP BGB § 613a Nr. 311 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 55) .

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Hinweis des Senats: vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05 -.

    Im Hinblick auf den Zweck der Unterrichtung, dem Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für die Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechts zu geben, kann auch über mittelbare Folgen im Falle eines Widerspruchs zu informieren sein (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    aa) Zunächst ist es nach den Entscheidungen des Senats vom 13. Juli 2006 ( - 8 AZR 305/05 - und - 8 AZR 303/05 - NZA 2006, 1268 und NZA 2006, 1273, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) unschädlich, dass es sich bei dem Unterrichtungsschreiben um ein Standardschreiben handelte.

    Im Hinblick auf den Zweck der Unterrichtung, dem Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für die Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechts zu geben, kann auch über mittelbare Folgen im Falle eines Widerspruchs zu informieren sein (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05 - NZA 2006, 1273, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen ist im Rahmen des § 613a Abs. 5 BGB dann nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber bei angemessener Prüfung der Rechtslage, die ggf. die Einholung von Rechtsrat über die höchstrichterliche Rechtsprechung beinhaltet, rechtlich vertretbare Positionen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 303/05 - NZA 2006, 1273, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) .

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