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   BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21   

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https://dejure.org/2022,17370
BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21 (https://dejure.org/2022,17370)
BAG, Entscheidung vom 13.07.2022 - 5 AZR 498/21 (https://dejure.org/2022,17370)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 (https://dejure.org/2022,17370)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 3 Satz 1 MiLoG, § 611a ... Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 1 EFZG, § 615 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 615 BGB, § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 und Nr. 2 KSchG, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB, § 297 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 11 Nr. 1 KSchG

  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzugslohn als Teil des durch § 3 Satz 1 MiLoG geschützten Mindestlohns; Keine Verfallklausel bezüglich des gesetzlichen Mindestlohns; Anforderungen an den Leistungswillen des Arbeitnehmers nach § 297 BGB beim Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzugsvergütung - Mindestlohn - Ausschlussfristen - Leistungswille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung wegen Annahmeverzugs - Annahmeverzugsvergütung; Mindestlohn; Ausschlussfristen; Leistungswille

  • rechtsportal.de

    Vergütung wegen Annahmeverzugs - Annahmeverzugsvergütung; Mindestlohn; Ausschlussfristen; Leistungswille

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Der Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nicht einer Ausschlussfrist unterworfen werden

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit während des Annahmeverzugs

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tarifliche Ausschlussfrist erfasst nicht den Mindestlohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und das Arbeitsangebot des Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugsvergütung - und die tarifvertraglichen Ausschlussfristen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und die Arbeit im eigenen Gewerbebetrieb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und der Leistungswille des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist erfasst nicht den Mindestlohn!

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Ausschlussfrist umfasst nicht Mindestlohn

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3733
  • ZIP 2022, 2146
  • MDR 2023, 173
  • NZA 2022, 1465
  • DB 2022, 2613
  • NZA-RR 2022, 670
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
    b) Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außer Stande oder subjektiv nicht bereit war (vgl. BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15 mwN) .

    c) Weil die Feststellung des Leistungswillens im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegt, steht den Tatsachengerichten insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 18) .

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
    Weil der Leistungswille eine innere Tatsache ist, reicht regelmäßig ein bloßes "Lippenbekenntnis" des Arbeitnehmers hierzu nicht aus (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 27, BAGE 141, 34; ErfK/Preis 22. Aufl. BGB § 615 Rn. 46; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 38) .

    Anderenfalls ist der Arbeitgeber für die fehlende Leistungsfähigkeit bzw. fehlenden Leistungswillen begründenden Tatsachen beweispflichtig (st. Rspr., vgl. nur - zum Leistungswillen - BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 17, BAGE 141, 34 und - zur Leistungsfähigkeit - BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 21 f. mwN) .

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    Auszug aus BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
    Das hat der Senat für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG bereits entschieden (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 19 ff., BAGE 163, 99; zur Teilunwirksamkeit einer tariflichen Verfallfrist, die den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnimmt vgl. auch BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 41; 27. Oktober 2020 - 9 AZR 531/19 - Rn. 15; zur Unverfallbarkeit des Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns sh.

    In diesem Falle hätte er - unbeschadet von Ausschlussfristen - jedenfalls den gesetzlichen Mindestlohn erhalten (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 33 f., BAGE 163, 99; 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 40, BAGE 165, 205; 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 16 ff.; im Ergebnis ebenso die hM im Schrifttum, vgl. - pars pro toto - MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 28; ErfK/Franzen 22. Aufl. MiLoG § 1 Rn. 20; HK-MiLoG/Düwell 2. Aufl. § 1 Rn. 16 ff.; Thüsing/Bayreuther MiLoG und AEntG 2. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 64; Staudinger/Richardi/Fischinger [2020] § 611a Rn. 1414; HWK/Sittard 10. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 8; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 19. Aufl. § 66 Rn. 48; Riechert/Nimmerjahn Mindestlohngesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 40 - jeweils mwN) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
    BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 37 ff., BAGE 165, 205) .

    In diesem Falle hätte er - unbeschadet von Ausschlussfristen - jedenfalls den gesetzlichen Mindestlohn erhalten (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 33 f., BAGE 163, 99; 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 40, BAGE 165, 205; 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 16 ff.; im Ergebnis ebenso die hM im Schrifttum, vgl. - pars pro toto - MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 28; ErfK/Franzen 22. Aufl. MiLoG § 1 Rn. 20; HK-MiLoG/Düwell 2. Aufl. § 1 Rn. 16 ff.; Thüsing/Bayreuther MiLoG und AEntG 2. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 64; Staudinger/Richardi/Fischinger [2020] § 611a Rn. 1414; HWK/Sittard 10. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 8; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 19. Aufl. § 66 Rn. 48; Riechert/Nimmerjahn Mindestlohngesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 40 - jeweils mwN) .

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
    Neben der Leistungsfähigkeit ist danach der Leistungswille eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 9 mwN) .

    Anderenfalls ist der Arbeitgeber für die fehlende Leistungsfähigkeit bzw. fehlenden Leistungswillen begründenden Tatsachen beweispflichtig (st. Rspr., vgl. nur - zum Leistungswillen - BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 17, BAGE 141, 34 und - zur Leistungsfähigkeit - BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 21 f. mwN) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
    Weil die Parteien mit ihren Anträgen und Einwendungen den Zeitraum der bei § 11 Nr. 1 KSchG grundsätzlich vorzunehmenden Gesamtberechnung bestimmen (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340) , kommt es auf Einkünfte des Klägers im Zeitraum 1. Juli bis 9. August 2017 an.
  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
    aa) Anderweitiger Verdienst ist nach § 11 Nr. 1 KSchG auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs dann und insoweit anzurechnen, als der anderweitige Verdienst kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitspflicht ermöglicht wurde (BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 16, BAGE 154, 192; 9. Februar 2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 28) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Auszug aus BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
    aa) Anderweitiger Verdienst ist nach § 11 Nr. 1 KSchG auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs dann und insoweit anzurechnen, als der anderweitige Verdienst kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitspflicht ermöglicht wurde (BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 16, BAGE 154, 192; 9. Februar 2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 28) .
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
    cc) Nachdem beide Vorinstanzen davon ausgegangen sind, die Beklagte habe keine ausreichenden Indizien für fehlenden Leistungswillen des Klägers im streitgegenständlichen Zeitraum vorgebracht, gebieten der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und das aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) hergeleitete "allgemeine Prozessgrundrecht" auf ein faires Verfahren (dazu BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27 mwN, BAGE 172, 186) , dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, sich substantiiert dazu einzulassen, warum er im Streitzeitraum leistungswillig gewesen sein will, obwohl er später der Arbeitsaufforderung der Beklagten nicht nachgekommen ist.
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21
    Für den Fall der unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 541/17

    Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Nach ständiger Rechtsprechung gerät der unwirksam kündigende Arbeitgeber gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug, ohne dass es eines - auch nur wörtlichen - Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (vgl. nur BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 11; 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 15; 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 23, jeweils mwN) .

    Dazu reicht es zunächst aus, dass er Indizien vorträgt, aus denen auf die Leistungsunfähigkeit oder Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers geschlossen werden kann (sh. zum Ganzen BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11 f.; 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 15 ff.; 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 28 f., jeweils mwN) .

    Ebenso wie für den Leistungswillen ein bloßes "Lippenbekenntnis" des Arbeitnehmers regelmäßig nicht ausreicht (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 28 mwN) , kann der Arbeitgeber Annahmeverzug nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung nicht dadurch vermeiden, dass er dem Arbeitnehmer formaliter eine Prozessbeschäftigung andient, ohne dass sein wirklicher Wille (§ 133 BGB) tatsächlich auf eine solche Beschäftigung trotz Festhaltens an der erklärten Kündigung gerichtet ist (vgl. zum Erfordernis eines dort so genannten "echten" Angebots schon BAG 21. Mai 1981 - 2 AZR 95/79 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 35, 324) .

  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 143/19

    Leiharbeit - gleiches Arbeitsentgelt - Abweichung durch Tarifvertrag

    (2) Diesen Ausgleichsvorteil hat der Gesetzgeber mit § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG dadurch abgesichert, dass der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach § 615 BGB, der grundsätzlich abdingbar ist (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 19 mwN) , nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden kann.

    Sofern es zu Zeiträumen ohne festgesetzte Mindeststundenentgelte kommt, darf die tarifliche Vergütung jedenfalls den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten, § 1 Abs. 1 und Abs. 3 MiLoG, wobei dieser auch für Zeiten zu zahlen ist, in denen sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug befindet (vgl. BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 253/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

    Entsprechendes gilt für einen Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit -

    b) Anderweitiger Verdienst ist nach § 11 Nr. 1 KSchG auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs dann und insoweit anzurechnen, als der anderweitige Verdienst kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitspflicht ermöglicht wurde (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 37; 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 16, BAGE 154, 192) .

    Anzurechnen sind deshalb nicht nur Entgelte aus einem Arbeitsverhältnis, sondern auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder einem freien Mitarbeiterverhältnis (vgl. BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - aaO; allgA vgl. nur BeckOGK/Bieder Stand 1. Juli 2022 BGB § 615 Rn. 84; APS/Biebl 7. Aufl. KSchG § 11 Rn. 18; Staudinger/Fischinger (2022) § 615 Rn. 164 f.; MüKoBGB/Henssler 9. Aufl. § 615 Rn. 84; ErfK/Kiel 24. Aufl. KSchG § 11 Rn. 4a; Schaub ArbR-HdB/Linck 20. Aufl. § 95 Rn. 75, jew. mwN) .

  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22

    Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Zwar ist im Rahmen des nach § 11 Nr. 1 KSchG und des § 615 Satz 2 BGB anzustellenden Vergleichs bei Vergütungsansprüchen gemäß gefestigter Rechtsprechung eine Gesamtberechnung vorzunehmen in dem Sinne, dass zunächst die Gesamtvergütung für die infolge des Annahmeverzugs nicht geleisteten Dienste ermittelt und im Anschluss daran die Summe der Einkünfte abgezogen wird, die der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit erzielt hat (zuletzt: BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 37; grundlegend: 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - Rn. 21 ff. mwN, BAGE 116, 246) .
  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 254/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

    Entsprechendes gilt für einen Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 16) .
  • ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21

    Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie -

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG, Urteil vom 10.08.2022 - 5 AZR 154/22, NZA 2022, 1395 Rn. 15; BAG, Urteil vom 13.07.2022 - 5 AZR 498/21, NZA 2022, 1465 Rn. 23; BAG, Urteil vom 01.06.2022 - 5 AZR 28/22, NZA 2022, 1387 Rn. 16; BAG, Urteil vom 18.09.2019 - 5 AZR 240/18, NZA 2020, 174 Rn. 19; BAG, Urteil vom 28.06.2017 - 5 AZR 263/16, NZA 2017, 1528 Rn. 21; BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, NZA 2016, 565 Rn. 19; BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 814/14, BeckRS 2016, 66759 Rn. 50; BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 611/12, NZA 2014, 1407 Rn. 22; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.07.2020 - 2 Sa 52/20, BeckRS 2020, 23278 Rn. 80).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2022 - 7 Sa 32/22

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Annahmeverzugsvergütung

    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgegangen, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 13.07.2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 23 mwN.).

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 21; 21.10.2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19, jeweils mwN.) oder er aus offensichtlichen rechtlichen Gründen die Arbeitsleistung nicht annehmen kann (BAG 13.07.2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 23 mwN.).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 7 Sa 56/21

    Mindestlohn - Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Anrechnungsvorschriften

    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Juli 2022 (5 AZR 498/21) die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung mit der Begründung zurückverwiesen, auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen könne die Berufung der Beklagten gegen das der Klage stattgebende Urteil des Arbeitsgerichts nicht zurückgewiesen werden, weil die Leistungswilligkeit des Klägers aufzuklären sei und gegebenenfalls der Frage der Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach § 11 Nr. 1 KSchG nachgegangen werden müsse.

    Die Berufungskammer verweist zur Vermeidung von Wiederholungen gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG vollumfänglich auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 13. Juli 2022 (5 AZR 498/21) unter I. der Entscheidungsgründe.

  • LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    Das vom Bundesarbeitsgericht im Rahmen des § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG angezogene Argument, das Gesetz nehme dem Arbeitnehmer auch sonst nicht jegliche Dispositionsbefugnis hinsichtlich seiner Rechte, weil er es in der Hand habe, seine Tarifbindung zu verschweigen oder die tariflichen Ausschlussfristen verstreichen zu lassen (BAG 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - juris), trifft im Anwendungsbereich des § 3 MiLoG nicht in dem Umfang zu - der Tarifbindung bedarf es für die Begründung des Anspruchs nicht und tarifliche Ausschlussfristen finden, soweit sie den Mindestlohn betreffen, keine Anwendung (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - juris; BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - BAGE 163, 99).

    (1) § 3 MiLoG führt nicht zur vollständigen Unwirksamkeit von Regelungen, die die Geltendmachung des Anspruchs nach § 1 MiLoG beschränken, sondern die Unwirksamkeit tritt nur insoweit ein, als die Beschränkung vorliegt, die Vereinbarung also der Erfüllung des Mindestlohnanspruchs entgegensteht (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2022 - 2 Sa 71/21

    Annahmeverzugsvergütung - Arbeitsaufforderung - Leistungswille

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 Sa 112/22

    Wettbewerbsverstoß - Vertragsstrafe - Abmahnkosten - Schadensersatz - Auskunft

  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2023 - 5 Sa 281/22

    Annahmeverzugslohn - Urlaubsabgeltung - Lohnabrechnung

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