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   BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86   

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https://dejure.org/1987,2955
BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86 (https://dejure.org/1987,2955)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1987 - 2 AZR 629/86 (https://dejure.org/1987,2955)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1987 - 2 AZR 629/86 (https://dejure.org/1987,2955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Manipulation der Stundenzettel - Vorsätzliches Falschausfüllen der Stundenzettel als schwerer Vertrauensmißbrauch - Darlegungslast für die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86
    Es liegt auch kein von Amts wegen zu berücksichtigender Fall eines im Tatbestand widersprüchlichen Berufungsurteils vor (vgl. dazu BAGE 19, 342, 350 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO).
  • BAG, 26.11.1964 - 2 AZR 211/63

    Angestellte einer gemeinnützigen Stiftung - Krankenhaus - Wirtschaftliche Leitung

    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86
    Überträgt ein Arbeitgeber den Nachweis der täglich bzw. monatlich geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst (Selbstaufzeichnung) und füllt der Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies einen schweren Vertrauensmißbrauch dar (vgl. LAG Düsseldorf Urteil vom 27. Juli 1966 - 3 Sa 161/66 - DB 1966, 1571), der insbesondere, wenn damit ein persönlicher Vorteil angestrebt wird, nicht nur zur ordentlichen, sondern sogar zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen kann (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1964 - 2 AZR 211/63 - AP Nr. 53 zu § 626 BGB; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 283; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 339).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86
    In dem Urteil vom 24. November 1983 (- 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB) hat der Senat auch für die außerordentliche Kündigung bestätigt, daß der Kündigende die Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung in vollem Umfange darlegen und beweisen muß und die Darlegungs- und Beweislast nicht so aufzuteilen ist, daß der Kündigende nur die objektiven Merkmale für einen Kündigungsgrund und die bei der Interessenabwägung für den Gekündigten ungünstigen Umstände und der Gekündigte seinerseits Rechtfertigungsgründe und für ihn entlastende Umstände vorzutragen und zu beweisen habe.
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar ist, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: BAGE 42, 151, 153 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, m.w.N.).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86
    Damit hat das Berufungsgericht allerdings die in § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG geregelte Beweislastverteilung verkannt und ist vom angezogenen Urteil des Senats vom 12. August 1976 (- 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969) abgewichen.
  • LAG Düsseldorf, 20.07.1966 - 3 Sa 197/66
    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86
    Überträgt ein Arbeitgeber den Nachweis der täglich bzw. monatlich geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst (Selbstaufzeichnung) und füllt der Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies einen schweren Vertrauensmißbrauch dar (vgl. LAG Düsseldorf Urteil vom 27. Juli 1966 - 3 Sa 161/66 - DB 1966, 1571), der insbesondere, wenn damit ein persönlicher Vorteil angestrebt wird, nicht nur zur ordentlichen, sondern sogar zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen kann (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1964 - 2 AZR 211/63 - AP Nr. 53 zu § 626 BGB; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 283; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 339).
  • LAG Düsseldorf, 27.07.1966 - 3 Sa 161/66
    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86
    Überträgt ein Arbeitgeber den Nachweis der täglich bzw. monatlich geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst (Selbstaufzeichnung) und füllt der Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies einen schweren Vertrauensmißbrauch dar (vgl. LAG Düsseldorf Urteil vom 27. Juli 1966 - 3 Sa 161/66 - DB 1966, 1571), der insbesondere, wenn damit ein persönlicher Vorteil angestrebt wird, nicht nur zur ordentlichen, sondern sogar zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen kann (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1964 - 2 AZR 211/63 - AP Nr. 53 zu § 626 BGB; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 283; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 339).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar ist, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: BAGE 42, 151, 153 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, m.w.N.).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung zur korrekten Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass andere Arbeitsleistungen zwar erbracht, aber nicht ordnungsgemäß abgerechnet worden sind (vgl. BAG 13. August 1987 - 2 AZR 629/86 - zu B III 6 der Gründe) .
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

    Rechtsfehlerfrei ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass der Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu stempeln, an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - EzA SGB IX § 91 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53, zu II 3 der Gründe; 9. August 1990 - 2 AZR 127/90 - RzK I 8 c Nr. 18, zu II 5 der Gründe; 13. August 1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5 i Nr. 31; 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 16; 23. Januar 1963 - 2 AZR 278/62 - BAGE 14, 42; ErfK/Müller-Glöge 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 158 mwN; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 444; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 713).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Rechtsfehlerfrei ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass der Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu stempeln, an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53, zu II 3 der Gründe; 9. August 1990 - 2 AZR 127/90 - RzK I 8c Nr. 18, zu II 5 der Gründe; 13. August 1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5i Nr. 31; 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 16; 23. Januar 1963 - 2 AZR 278/62 - BAGE 14, 42; ErfK/Müller-Glöge 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 158 mwN; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 444; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 713).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Abmahnung - Interessenabwägung -

    Zum anderen wird der in Täuschungsabsicht angestrebte unberechtigte Zeitvorteil nicht dadurch gerechtfertigt, dass andere Arbeitsleistungen zwar erbracht, aber nicht verbucht worden sind (BAG 13. August 1987 - 2 AZR 629/86 - Rn. 25, 29, juris).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Richtig ist, daß es in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 23. Januar 1963 - 2 AZR 278/62 - BAGE 14, 42 = AP Nr. 8 zu § 124 a GewO; Beschluß vom 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG und Urteile vom 13. August 1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5 i Nr. 31 sowie vom 9. August 1990 - 2 AZR 127/90 - RzK I 8 c Nr. 18, zu II 5 der Gründe) sowie der Instanzgerichte (LAG Düsseldorf Urteile vom 21. September 1976 - 15 Sa 754/76 - BB 1977, 1652 und vom 18. April 1967- 8 Sa 59/67 - DB 1967, 1096; LAG Berlin Urteil vom 6. Juni 1988 - 9 Sa 26/88 - RzK I 5 i Nr. 38 und LAG Hamm Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 Sa 1288/85 - DB 1986, 1338) anerkannt ist, daß der Stempeluhrmißbrauch eine ordentliche und je nach den Umständen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann; es kommt dabei nicht entscheidend darauf an, wie der Vorgang strafrechtlich zu würdigen ist (BAGE 3, 193 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 c der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

    d) Überträgt der Arbeitgeber den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst (Selbstaufzeichnung) und füllt der Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, kann dies einen schweren Pflichtverstoß darstellen, der insbesondere dann, wenn damit ein persönlicher Vorteil angestrebt wird, einen an sich wichtigen Kündigungsgrund abgibt (BAG 13.08.1987 - 2 AZR 629/86 - Juris Rn. 19, LAG Hamm 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06 - Juris Rn. 156, vgl. SPV/Preis Rn. 713).
  • LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06

    Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen

    Überträgt der Arbeitgeber den Nachweis der täglich bzw. monatlich geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst (Selbstaufzeichnung) und füllt der Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies einen schweren Vertrauensmissbrauch dar, der insbesondere dann, wenn damit ein persönlicher Vorteil angestrebt wird, nicht nur zur ordentlichen Kündigung berechtigt, sondern einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen kann (vgl. BAG, Urteil vom 26.11.1964 - 2 AZR 211/63 - AP Nr. 53 zu § 626 BGB; Urteil vom 13.08.1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5 i Nr. 31; zum Missbrauch einer Stempeluhr: Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 755/04 - EzA, § 91 SGB IX Nr. 1, Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - NZA 2006, 484; KR-Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rdnr. 444).
  • LAG Köln, 04.11.2005 - 11 Sa 500/05

    Keine Kündigung aufgrund von Arbeitszeitdaten bei vereinbarter Datenerhebung

    Es ist richtig, dass es in der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 23.01.1963 - 2 AZR 278/62 - BAGE 14, 42; Beschluss vom 27.01.1977 - 2 ABR 77/76 - AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG; Urteil vom 13.08.1987 - 2 AZR 629/86 - Urteil vom 09.08.1990 - 2 AZR 127/90 - zu II 5 der Gründe) sowie der Instanzgerichte (vgl. nur Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 04.07.2003 - 11 Sa 145/03 - LAGE § 626 BGB Nr. 153) anerkannt ist, dass der Stempeluhrmissbrauch eine ordentliche und - je nach den Umständen des Einzelfalles - eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
  • LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14

    Unzulässiges Teilurteil

    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (13.08.1987 - 2 AZR 629/86) richtet sich der Umfang der Darlegungs- und Beweislast danach, wie substantiiert sich der gekündigte Arbeitnehmer sich auf die Kündigungsgründe einlässt.
  • LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06

    Führen von Privattelefonaten im Dienst ohne entsprechende Kennziffer,

    Überträgt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Verpflichtung zum eigenständigen Nachweis seiner Telefonate und macht dieser wissentlich und vorsätzlich falsche Angaben, so stellt dies einen Vertrauensmissbrauch dar, der insbesondere dann, wenn damit ein persönlicher Vorteil angestrebt wird, zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5 i Nr. 31; Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 832/98 - a.a.O. zur Selbstaufzeichnung im Rahmen der Gleitzeit; Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - NZA 2000, 484 zum Missbrauch einer Stempeluhr).
  • LAG Hamm, 02.11.2006 - 17 Sa 646/06

    Außerordentliche Kündigung und falsche Dokumentation der Arbeitszeit im Wege der

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08

    Außerordentliche Kündigung; Ersetzung einer außerordentlichen Kündigung; Fehlen

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2004 - 2 Ca 4896/03

    Arbeitszeiten - betrügerischen Manipulation - Kündigung

  • LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrfrist; Leiharbeiter bei einem Unternehmen

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