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   BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 316/91   

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https://dejure.org/1992,12234
BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 316/91 (https://dejure.org/1992,12234)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1992 - 6 AZR 316/91 (https://dejure.org/1992,12234)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1992 - 6 AZR 316/91 (https://dejure.org/1992,12234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Orchesterwartes zum Transport schwerer Tasteninstrumente - Tarifauslegung hinsichtlich einer den Aufgabenbereich bestimmenden Protokollnotiz - Beachtung einer bekannten und praktizierten Tarifübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.09.1957 - 1 AZR 312/56

    Vertragswille - Niederschlag im Tarifvertrag - Anwendung tariflicher Normen -

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 316/91
    Ein Vertragswille, der im Tarifvertrag keinen erkennbaren Niederschlag gefunden hat, ist für die Anwendung tariflicher Normen bedeutungslos (vgl. BAG Urteil vom 17. September 1957 - 1 AZR 312/56 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Auslegung).

    Jedenfalls ist ein anderer Wille der Tarifvertragsparteien nicht zum Ausdruck gekommen und damit unbeachtlich (vgl. BAG Urteil vom 17. September 1957, a.a.O.).

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 316/91
    Dabei ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 316/91
    Dabei ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 316/91
    Dabei ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 256/22

    Tarifvertrag - Erschwerniszuschläge - Gleichbehandlung

    gg) Die Revision kann sich schließlich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 13. August 1992 - 6 AZR 316/91 - berufen.
  • BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95

    Anrechnung der Studienzeit an einer Ingenieurschule für Schwermaschinenbau und

    Nach dem Tarifwortlaut, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung, entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, zunächst auszugehen ist (vgl. BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 13. August 1992 - 6 AZR 316/91 - nicht veröffentlicht) sind auch Zeiten erfaßt, in denen der Angestellte keine Dienstleistung erbracht hat (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall des Grundwehrdienstes bei den Grenztruppen der DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und BAG Urteil vom 30. März 1995 - 6 AZR 563/94 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall der Anrechnung eines Sonderurlaubs aufgrund Qualifizierungsvertrages als Postdienstzeit).
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