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   BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07   

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https://dejure.org/2008,8401
BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07 (https://dejure.org/2008,8401)
BAG, Entscheidung vom 13.08.2008 - 7 AZR 269/07 (https://dejure.org/2008,8401)
BAG, Entscheidung vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 (https://dejure.org/2008,8401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses - Abbedingung von Ansprüchen und Anerkenntnis bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Entleiher

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Verwirkung; Verteilung der Darlegungslast für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses; Abbedingung von Ansprüchen und Anerkenntnis bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Entleiher

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Überlassung eines Arbeitnehmers aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zur Arbeitsleistung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung; Beginn des Zeitmoments bei der Verwirkung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 397 Abs. 2; ; AÜG § 1 Abs. 2; ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 6; ; AÜG § 9 Nr. 1; ; AÜG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; AÜG § 13

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (102)

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Er organisiert die für die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und ist für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Besteller verantwortlich (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14) .
  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13

    Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    a) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers in dessen Interesse ausführen (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - AP Nr. 10 zu § 9 AÜG Rn. 26, 6. August 2003 - 7 AZR 180/02 - AP Nr. 6 zu § 9 AÜG Rn. 38; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - AP Nr. 19 zu § 10 AÜG Rn. 14).

    Er organisiert die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und bleibt für die Erfüllung der in dem Vertrag vorgesehenen Dienste oder für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Drittunternehmen verantwortlich (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 793/10 - aaO Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - aaO Rn. 14).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 793/10 - aaO Rn. 28; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - aaO Rn. 15).

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom AÜG nicht erfasst (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 30; 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14) .

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 15 mwN) .

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