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   BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72   

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BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72 (https://dejure.org/1973,140)
BAG, Entscheidung vom 13.09.1973 - 2 AZR 601/72 (https://dejure.org/1973,140)
BAG, Entscheidung vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 (https://dejure.org/1973,140)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 278
  • NJW 1974, 470 (Ls.)
  • MDR 1974, 172
  • DB 1973, 1856
  • DB 1973, 2534
  • DB 1973, 2535
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.12.1959 - 1 AZR 382/57

    Unvermeidbare Kündigungen - Sozile Schlechterstellung - Vertragsänderung -

    Auszug aus BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72
    Zu diesen ohne Widerspruch des Betriebsrates zu berücksichtigenden Umständen gehört die Möglichkeit, den gekündigten Arbeitnehmer auch unter schlechteren Arbeitsbedingungen auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen, jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich hierzu im unmittelbaren Anschluß an die Kündigung bereiterklärt hat (im Anschluß an BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Dieser Verpflichtung war der Arbeitgeber selbst dann nicht ohne weiteres enthoben, wenn die Wiederbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz nur nach einer Ein- oder Umschulung (BAG AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) oder nach einer Änderung der Arbeitsbedingungen (BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAG AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) möglich war.

    Der Standpunkt der Beklagten läßt sich nicht aus dem von ihr angezogenen Urteil des 1. Senats des BAG vom 4.12.1959 (AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) herleiten.

    Der erkennende Senat bejaht eine solche Pflicht des Arbeitgebers im Grundsatz zumindest dann, wenn eine Versetzung auf einen anderen freien oder demnächst frei werdenden Arbeitsplatz möglich ist und der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung oder unmittelbar danach zu erkennen gibt, daß er bereit ist, einen solchen Arbeitsplatz auch zu schlechteren Arbeitsbedingungenzu übernehmen (vgl. Hueck in Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, sowie KSchG, 7. Aufl., § 1 Anm. 79; Schaub, Arbeitsrecht Handbuch, § 133 II 4; Meisel, BB 1963, 1058 ff.).

  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72
    So war schon vor der Ergänzung des § 1 Abs. 2 KSchG anerkannt, daß der Arbeitgeber vor einer Kündigung wegen Rationalisierungsmaßnahmen zunächst versuchen müsse, den auf seinem bisherigen Arbeitsplatz entbehrlich gewordenen Arbeitnehmer anderweitig im Betrieb einzusetzen (BAG AP Nr. 18 zu § 1 KSchG; AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAG AP Nr. 19 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Hueck, KSchG, 7. Aufl., § 1 Anm. 62 und 71; Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 196; Herschel-Steinmann, KSchG, 5. Aufl., § 1 Anm. 41 a).
  • BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67

    Pilot - Kündigung - Einschulung - Umschulung

    Auszug aus BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72
    Dieser Verpflichtung war der Arbeitgeber selbst dann nicht ohne weiteres enthoben, wenn die Wiederbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz nur nach einer Ein- oder Umschulung (BAG AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) oder nach einer Änderung der Arbeitsbedingungen (BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAG AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) möglich war.
  • LAG Hessen, 27.02.1973 - 3 Sa 668/72
    Auszug aus BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72
    (vgl. i.d.S. Gumpert, BB 1972, 47, 50; A. Hueck, KSchG, 8. Aufl., § 1 Anm. 85 e; Meisel, Die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten, 3. Aufl., S. 187, 188; ders., DB 1972, 1675, 1679; Sahmer, BetrVG, 1972, § 102 Anm. 24; Stege-Weinspach, BetrVG, 1972, S. 370; Wagner, BB 1972, 1373; ebenso LAG Frankfurt a.M. vom 27.2.1973, DB 1973, 1607.).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72
    So war schon vor der Ergänzung des § 1 Abs. 2 KSchG anerkannt, daß der Arbeitgeber vor einer Kündigung wegen Rationalisierungsmaßnahmen zunächst versuchen müsse, den auf seinem bisherigen Arbeitsplatz entbehrlich gewordenen Arbeitnehmer anderweitig im Betrieb einzusetzen (BAG AP Nr. 18 zu § 1 KSchG; AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAG AP Nr. 19 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Hueck, KSchG, 7. Aufl., § 1 Anm. 62 und 71; Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 196; Herschel-Steinmann, KSchG, 5. Aufl., § 1 Anm. 41 a).
  • BFH, 02.07.1971 - VI R 35/68

    Doppelte Haushaltsführung - Besuchsfahrt der Ehefrau - Werbungskosten -

    Auszug aus BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72
    Auch wenn der einzelne Arbeitnehmer einen Anspruch gegen den Betriebsrat haben sollte, unter den gesetzlichen Voraussetzungen der beabsichtigten Kündigung zu widersprechen (vgl. dazu Auffarth, aaO., S. 77; Göttling-Hoentges-Zepp, aaO., S. 284; Otto, DB 1972, 731; Philipp, DB 1972, 219 und Wagener, BB 1972, 1373.1375), so wäre ein solcher Anspruch vor Ausspruch der Kündigung praktisch nicht durchzusetzen.
  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten

    grundlegend BAG 13.9.1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278 = AP § 1 KSchG 1969 Nr. 2 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 7 [Leitsätze]: 1. Das dem Betriebsrat im Falle der ordentlichen Kündigung zustehende Widerspruchsrecht (§ 102 Abs. 3 BetrVG 1972) hat den individuellen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer gemäß § 1 KSchG in keinem Fall verschlechtert.
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auch wenn durch außer- oder innerbetriebliche Gründe die bisherige Einsatzmöglichkeit eines Arbeitnehmers wegfällt, ist eine Kündigung jedoch nur dann durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, wenn dem Arbeitgeber eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich oder zumutbar ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 25, 278, 282 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 der Gründe; BAGE 47, 26, 31 = AP, aaO, zu B II der Gründe; BAGE 55, 262, 266 = AP, aaO, zu I der Gründe).

    Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung in demselben Betrieb setzt zunächst das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (vgl. BAGE 25, 278, 289 = AP, aaO, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1979 Soziale Auswahl, zu IV 2 b und 3 b der Gründe).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Eine Kündigung ist nicht betriebsbedingt (§ 1 Abs. 2 KSchG), wenn der Arbeitnehmer bei Auslaufen der Kündigungsfrist in demselben Betrieb auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 der Gründe).

    Die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung setzt aber das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe).

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 13. September 1973, BAG 25, 278) schließt dieser Tatbestand auch ohne Widerspruch des Betriebsrats oder Personalrats ein dringendes betriebliches Erfordernis aus.

    In dem Urteil vom 13. September 1973 (aaO, unter II der Gründe) hat der Senat klargestellt, daß die Tatbestände, die durch § 123 BetrVG in Abs. 2 S. 2 neu eingeführt worden sind, auch ohne Widerspruch des Betriebsrats für die Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung nach Abs. 1 "jedenfalls dann" erheblich seien, wenn sie bereits nach dem bisherigen Rechtszustand der Annahme dringender betrieblicher Erfordernisse entgegenstehen könnten.

    Nach dem Grundsatzurteil vom 13. September 1973 (aaO, zu II der Gründe) sind diese Gründe aber auch ohne Widerspruch des Betriebsrats zumindest insoweit weiterhin nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu berücksichtigen, als es sich um Tatbestände handelt, die schon nach der bisherigen Rechtsprechung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung entgegenstehen konnten.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 13. September 1973 (aaO) im einzelnen aus der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Neuregelung begründet hat, wollte der Gesetzgeber nicht nur das KSchG dem erweiterten Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 102 BetrVG anpassen, sondern insbesondere auch den individuellen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers verbessern.

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Die Möglichkeit, den Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterzubeschäftigen, ist deshalb auch dann nach der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu berücksichtigen, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung deswegen nicht widersprochen hat (BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 32 im Anschluß an BAG 25, 278 und die herrschende Meinung in der Literatur: so Löwisch, DB 1975, 349; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 184; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 306; Müller, ZfA 1982, 475, 489; Otto, SAE 1975, 5; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 507; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 102 Rz 134; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 176, m.w.N.; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, 2. Aufl., Rz 159; Hillebrecht, VAA 1983, 101 ff.; einschränkend Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 114 b und c, der auf die Besonderheiten des Einzelfalles abstellen will, so, ob der Arbeitnehmer für das ganze Unternehmen eingestellt worden ist).
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    grundlegend BAG 13.9.1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278 = AP § 1 KSchG 1969 Nr. 2 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 7 [Leitsätze]: 1. Das dem Betriebsrat im Falle der ordentlichen Kündigung zustehende Widerspruchsrecht (§ 102 Abs. 3 BetrVG 1972) hat den individuellen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer gemäß § 1 KSchG in keinem Fall verschlechtert.

    - 3. Zu diesen ohne Widerspruch des Betriebsrates zu berücksichtigenden Umständen gehört die Möglichkeit, den gekündigten Arbeitnehmer auch unter schlechteren Arbeitsbedingungen auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen, jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich hierzu im unmittelbaren Anschluss an die Kündigung bereit erklärt hat ...".S. grundlegend BAG 13.9.1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278 = AP § 1 KSchG 1969 Nr. 2 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 7 [Leitsätze]: 1. Das dem Betriebsrat im Falle der ordentlichen Kündigung zustehende Widerspruchsrecht (§ 102 Abs. 3 BetrVG 1972) hat den individuellen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer gemäß § 1 KSchG in keinem Fall verschlechtert.

    182) S. grundlegend BAG 13.9.1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278 = AP § 1 KSchG 1969 Nr. 2 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 7 [Leitsätze]: 1. Das dem Betriebsrat im Falle der ordentlichen Kündigung zustehende Widerspruchsrecht (§ 102 Abs. 3 BetrVG 1972) hat den individuellen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer gemäß § 1 KSchG in keinem Fall verschlechtert.

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Das Landesarbeitsgericht hat demgemäß im Ausgangspunkt zu Recht geprüft, ob es dem Beklagten möglich gewesen ist, den in seinem bisherigen Arbeitsgebiet als "Obermonteur" entbehrlich gewordenen Kläger anderweitig in seinem Betrieb einzusetzen (Urteil des Senats vom 13. September 1973, BAG 25, 278, 282 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969).

    Auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmer, der in seinem bisherigen Arbeitsgebiet entbehrlich geworden ist, nach einer Änderung der Arbeitsbedingungen auf einen anderen freien Arbeitsplatz zu versetzen, gehört zwar grundsätzlich zu den Tatbeständen, die auch dann, wenn der Betriebsrat der Kündigung aus diesem Grund nicht widersprochen hat, ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Beendigungskündigung ausschließen können (Urteil des Senats vom 13. September 1973, aaO).

    An diesem Verständnis der Ausgangsentscheidung vom 13. September 1973 (aaO) haben die Kündigungssenate auch später in ständiger Rechtsprechung festgehalten und die vor oder unmittelbar nach der Kündigung erklärte Bereitschaft des Arbeitnehmers zur Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung zu "ungünstigeren Bedingungen" erhoben (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - n.v.; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - n.v.; Urteil vom 6. August 1981 - 2 AZR 381/79 - n.v.).

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Das setzt voraus, daß ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Bedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - aaO).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (st. Rspr. des Senats seit 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    aa) Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (st. Rspr. Senat seit 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - betriebliches

  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

  • LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 418/84

    Betriebsbedingte Kündigung einer Vorstandssekretärin - Grundsätze für das

  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

  • LAG Sachsen, 12.11.2009 - 6 Sa 322/09

    Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf Landkreise, Kreisfreie Städte und den

  • LAG Köln, 17.06.2003 - 13 (3) Sa 1043/02

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 298/98

    Ordentliche Kündigung wegen Betriebsstillegung oder Betriebsübergang -

  • LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1414/96

    Personenbedingte Kündigung wegen fehlender Erlaubnis zum Führen eines

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes Erfordernis

  • LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
  • BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 644/96

    Kündigung einer Arztsekretärin wegen dringender betrieblicher Erfordernisse -

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Ablehnung eines Versetzungsangebotes

  • LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ;

  • LAG Sachsen, 21.09.2000 - 6 Sa 153/00

    Betriebsbedingte Kündigung - hier: fehlerhafte Sozialauswahl

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1996 - 15 Sa 159/95

    Rechtswirksamkeit einer aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Kündigung;

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines bei den britischen

  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.1989 - 13 Sa 35/88

    Anspruch eines Wachmannes auf Annahmeverzugslohn; Vornahme der

  • BAG, 24.05.1984 - 2 AZN 200/84
  • BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
  • ArbG Köln, 20.06.2014 - 1 Ca 10159/13
  • BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 317/82
  • BAG, 03.12.1981 - 2 AZR 679/79
  • LAG Berlin, 09.01.1998 - 6 Sa 123/97

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 534/83
  • BAG, 08.10.1981 - 2 AZR 226/79
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