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   BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94   

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BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94 (https://dejure.org/1995,12135)
BAG, Entscheidung vom 13.09.1995 - 2 AZR 995/94 (https://dejure.org/1995,12135)
BAG, Entscheidung vom 13. September 1995 - 2 AZR 995/94 (https://dejure.org/1995,12135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung - Mangelnde persönliche Eignung im Sinne des Einigungsvertrages (EV) Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 1 - Mitglied der Hochschulparteileitung - Besondere Identifikation mit den Zielen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94
    Zum Kündigungsgrund der mangelnden persönlichen Eignung im Sinne von Abs. 4 Ziff. 1 EV aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. zu deren Widerlegung durch Entlastungstatsachen sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX. auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - EzBAT § 53 BAT Einigungsvertrag Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und neuerdings auch des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - MDR 1995, 721) - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Allerdings erfordern Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und im öffentlichen Dienst ergänzend Art. 33 Abs. 2 GG eine konkrete, einzelfallbezogene Würdigung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, die sein Verhalten nach dem Beitritt der neuen Bundesländer unter Prüfung der Fähigkeit und inneren Bereitschaft einbezieht, seine dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung glaubwürdig wahrzunehmen (BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, a.a.O.).

    Die Betätigung des Klägers als gewähltes Mitglied diverser Hochschulgremien im Rahmen der Erneuerung des Hochschulwesens ist vom Landesarbeitsgericht zwar im Ansatz zutreffend als potentiell entlastend gewertet worden vgl. auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - MDR 1995, 721).

  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 683/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verlängerungsgesetz

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94
    Das Verlängerungsgesetz begegnet, wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Mai 1995 (- 2 AZR 683/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, jedenfalls insoweit keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, als davon Fälle erfaßt werden, in denen der öffentliche Arbeitgeber rechtzeitig vor dem 2. Oktober 1992 das Kündigungsverfahren eingeleitet hat, dieses sich jedoch ohne sein Verschulden (z.B. durch gesetzliche Mitbestimmungstatbestände) bis nach dem 2. Oktober 1992 hinausgezögert hat.

    Davon abgesehen nähert sich der Prüfungsmaßstab des Abs. 4 Ziff. 1 EV mit zunehmendem Zeitablauf dem des § 1 KSchG weitgehend an (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 683/94 - zu III 2 f der Gründe).

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94
    Zum Kündigungsgrund der mangelnden persönlichen Eignung im Sinne von Abs. 4 Ziff. 1 EV aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. zu deren Widerlegung durch Entlastungstatsachen sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX. auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - EzBAT § 53 BAT Einigungsvertrag Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und neuerdings auch des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - MDR 1995, 721) - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Von diesen Grundsätzen ist das Landesarbeitsgericht zwar weitgehend ausgegangen, es hat sie aber - auch unter Berücksichtigung eines § 1 KSchG angenäherten Prüfungsmaßstabs und der nur eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeit durch die Revisionsinstanz (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 -, a.a.O., zu II 3 der Gründe) - nicht richtig angewandt.

  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 27/94

    Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94
    Hinsichtlich der anzuwendenden Kündigungsfrist wird gegebenenfalls die Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 27/94 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zu beachten sein.
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94
    Es handelt sich dabei nämlich nicht nur um solche Tatsachen, die ohne wesentliche Veränderung des Kündigungssachverhalts lediglich der Erläuterung und Konkretisierung der der Personalvertretung mitgeteilten Kündigungsgründe dienen (vgl. Senatsurteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972); vielmehr würden sie, wenn die Tätigkeit des Klägers in der Hochschulparteileitung, der Grundorganisationsleitung und bei den internationalen Sommerschulen noch nicht den Schluß auf dessen mangelnde persönliche Eignung im Sinne von Abs. 4 Ziff. 1 EV zuließe, dem Sachverhalt gegebenenfalls erst das Gewicht eines kündigungsrechtlich erheblichen Grundes geben.
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94
    Letzteres würde erst dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber der Personalvertretung bewußt ein unzutreffendes, den Arbeitnehmer stärker belastendes Bild des Kündigungssachverhalts vermittelt hätte (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94
    Zum Kündigungsgrund der mangelnden persönlichen Eignung im Sinne von Abs. 4 Ziff. 1 EV aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. zu deren Widerlegung durch Entlastungstatsachen sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX. auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - EzBAT § 53 BAT Einigungsvertrag Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und neuerdings auch des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - MDR 1995, 721) - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZB 26/91

    Unwirksame Verlängerung der Begründungsfrist bei Antragstellung nach Fristablauf

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94
    Kann demnach von einem fristgerechten Eingang des Fristverlängerungsantrags nicht ausgegangen werden, konnte die Berufungsbegründungsfrist durch das Landesarbeitsgericht auch nicht mehr wirksam verlängert werden (vgl. BGH Beschluß vom 17. Dezember 1991 - VI ZB 26/91 - NJW 1992, 842).
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94
    Zum Kündigungsgrund der mangelnden persönlichen Eignung im Sinne von Abs. 4 Ziff. 1 EV aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. zu deren Widerlegung durch Entlastungstatsachen sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX. auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - EzBAT § 53 BAT Einigungsvertrag Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und neuerdings auch des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - MDR 1995, 721) - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94
    Zum Kündigungsgrund der mangelnden persönlichen Eignung im Sinne von Abs. 4 Ziff. 1 EV aufgrund besonderer Identifikation mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. zu deren Widerlegung durch Entlastungstatsachen sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX. auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - EzBAT § 53 BAT Einigungsvertrag Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und neuerdings auch des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - MDR 1995, 721) - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 262/92

    Einigungsvertrag; Personalratsanhörung

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    b) Allerdings ist der bei einer gemeinsamen Eingangsstelle mehrerer Gerichte eingegangene Schriftsatz mit der Einreichung bei dieser Eingangsstelle bei dem Gericht eingereicht, an das er gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 123, zu II 2 b der Gründe; BGH NJW 1990, 990, zu II 2 der Gründe; BGH NJW-RR 1993, 254, zu II 1 der Gründe; BGH NJW-RR 1996, 443, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG 13. September 1995 - 2 AZR 995/94 - nv., zu II 1 der Gründe).

    Für Telefaxe gilt entsprechendes (BGH NJW 1990, 990, zu II 2 der Gründe; BAG 13. September 1995, aaO).

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