Rechtsprechung
   BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24008
BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 (https://dejure.org/2022,24008)
BAG, Entscheidung vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 (https://dejure.org/2022,24008)
BAG, Entscheidung vom 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 (https://dejure.org/2022,24008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,24008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

  • Wolters Kluwer

    Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG; Initiativrecht des Betriebsrats und Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG; Arbeitszeiterfassungspflicht des Arbeitgebers aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG; Kein Initiativrecht des Betriebsrats zur ...

  • rewis.io

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

  • Betriebs-Berater

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

  • datenbank.nwb.de

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

Kurzfassungen/Presse (62)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beschluss zur Arbeitszeiterfassung liegt vor

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung auch für Richter?

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung für alle!?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber ist bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ein Zeiterfassungssystem zur Erfassung der Arbeitszeiten vorzuhalten

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Zeiterfassung ist verpflichtend für Arbeitgeber - gilt dies auch für Arztpraxen und Krankenhäuser?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitzeiterfassung - als Verpflichtung der Arbeitgeber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronische Arbeitszeiterfassung - und das Initiativrecht des Betriebsrats

  • lto.de (Pressemeldung)

    Reaktionen nach BAG-Urteil zur Zeiterfassung: "Überstürzt und nicht durchdacht"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sollte die Arbeitszeit von Richtern aufgezeichnet werden?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung und das Initiativrecht des Betriebsrats

  • bag-urteil.com (Pressemitteilung)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung, Initiativrecht des Betriebsrats

  • iurado.de (Kurzinformation)

    Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Kein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Zeiterfassung à la EuGH gilt bereits jetzt

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Arbeitgebers zur umfassenden Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist schon da!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einführung einer elektronischer Zeiterfassung für Arbeitgeber verpflichtend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber gilt ab sofort!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Das endgültige Ende der Vertrauensarbeitszeit?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice sind weiterhin möglich

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Erfassen aller Arbeitszeiten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice trotz Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit weiterhin möglich

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Erfassen aller Arbeitszeiten

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Zur Arbeitszeit - Auswirkungen auf den Rettungsdienst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung - und nun?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung - Ein Ende der Vertrauensarbeitszeit?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kein Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung elektronischer Zeiterfassung und Pflicht des Arbeitgebers, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung gilt ab sofort

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen ?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung ist Pflicht!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die neue Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber muss nicht elektronisch sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung von Arbeitgebern

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitgeberseitige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit möglich? - Zeiterfassung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung & Vertrauensarbeitszeit: Geht das in Zukunft noch?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber sind gesetzlich zur Einführung eines (elektronischen) Arbeitszeiterfassungssystems verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Welche Pflichten haben Arbeitgeber jetzt im Hinblick auf die Arbeitszeiterfassung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeiterfassung versus Vertrauensarbeitszeit: Was gilt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wird Zeiterfassung für MitarbeiterInnen zur Pflicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ab sofort Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung - Kommt jetzt überall die Stechuhr?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Rückkehr der Stechuhr?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats - BAG gibt Rechtsbeschwerde statt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Betriebsverfassungsrecht; Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrecht; Unionsrecht - Initiativrecht des Betriebsrats; elektronische Zeiterfassung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG Initiativrecht des Betriebsrats und Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG Arbeitszeiterfassungspflicht des Arbeitgebers aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Kein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung ...

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG Initiativrecht des Betriebsrats und Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG Arbeitszeiterfassungspflicht des Arbeitgebers aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Kein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung ...

Besprechungen u.ä. (7)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Initiativrecht von Betriebsräten: Arbeitszeit muss künftig erfasst werden

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Zeiterfassung: "Es muss nicht elektronisch sein"

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fall zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitszeiterfassung - Was bedeutet der neue Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz?

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • ordnungderwissenschaft.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeiterfassung an Hochschulen

Sonstiges (2)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 19.04.2023)

    BMAS-Entwurf zur Arbeitszeiterfassung: "Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht auch jetzt schon"

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen Zeiterfassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 383
  • ZIP 2022, 2561
  • NZA 2022, 1616
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Damit die Richtlinie ihre volle Wirksamkeit entfalten kann, gehört nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den erforderlichen Maßnahmen auch die Verpflichtung der Arbeitgeber, zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 38 ff., 60 ff.) .

    Anderenfalls wären weder die Lage der täglichen Arbeitszeit noch die Einhaltung der täglichen und der wöchentlichen Höchstarbeitszeiten innerhalb des Bezugszeitraums überprüfbar (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 47, 49) .

    Auch eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden wäre sonst nicht gewährleistet (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 57) .

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss er hiervon auch tatsächlich Gebrauch machen (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 50) und es damit verwenden (ebenso Bayreuther NZA 2020, 1, 7; Rieble/Vielmeier Gutachten zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 [C-55/18] in das deutsche Arbeitszeitrecht Rn. 35 ff.) .

    Die Pflicht von Arbeitgebern, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, leitet der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2019 (- C-55/18 - [CCOO]) jedoch nicht unmittelbar aus den grundrechtlichen Gewährleistungen des Art. 31 Abs. 2 GRC ab.

    Vielmehr legt er lediglich die Vorgaben der Richtlinie 2003/88/EG - insbesondere deren Art. 3, 5 und 6 - in dessen Licht aus (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 30 f.) .

    Diese Beschränkung nimmt der Gerichtshof vor, obwohl die maßgebliche Vorlagefrage auch auf die Auslegung von Art. 31 Abs. 2 GRC gerichtet war und der Generalanwalt insoweit eine unmittelbare Anwendung von Art. 31 Abs. 2 GRC in Betracht gezogen hatte (vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella vom 31. Januar 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 93 ff.) .

    (2) Den Ausführungen des Gerichtshofs in dem Urteil vom 14. Mai 2019 (- C-55/18 - [CCOO] Rn. 63) , wonach die Mitgliedstaaten über einen Spielraum bei der Festlegung der konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines Arbeitszeiterfassungssystems verfügen, lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.

    Der Gerichtshof hat auch in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in der Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, und ihre Pflicht nach Art. 4 Abs. 3 EUV, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt der Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten obliegen (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 68 f.) .

    (c) Es ist auch nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Mai 2019 (- C-55/18 - [CCOO]) eine weitergehende Reichweite hätte beimessen wollen.

    Sie beinhaltet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch die Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems für die Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 62) .

    Damit findet die (Arbeitsschutzrahmen-)Richtlinie 89/391/EWG auch auf die Einhaltung der Mindestruhezeiten und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit Anwendung (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 61) .

    Der Gerichtshof hat angenommen, die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gelte "unbeschadet von Art. 17 Abs. 1" dieser Richtlinie (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 63) .

    (1) Nach den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union ist zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ein "objektives, verlässliches und zugängliches" System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 38 ff., 60 ff.) .

    Dabei besteht - solange vom Gesetzgeber (noch) keine konkretisierenden Regelungen getroffen wurden - ein Spielraum, in dessen Rahmen ua. die "Form" dieses Systems festzulegen ist (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 63) .

    Wie der Verweis des Gerichtshofs auf die Schlussanträge des Generalanwalts erkennen lässt (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 63; Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella vom 31. Januar 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 87) , muss die Arbeitszeiterfassung nicht ausnahmslos und zwingend elektronisch erfolgen.

    Zudem ist es, auch wenn die Einrichtung und das Vorhalten eines solchen Systems dem Arbeitgeber obliegt, nach den unionsrechtlichen Maßgaben nicht ausgeschlossen, die Aufzeichnung der betreffenden Zeiten als solche an die Arbeitnehmer zu delegieren (vgl. auch Bayreuther NZA 2020, 1, 6 f.; ders. Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Nachfolge des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 [C-55/18] S. 38 ff.; Rieble/Vielmeier Gutachten zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 [C-55/18] in das deutsche Arbeitszeitrecht Rn. 26 ff., 66 ff.; Thüsing/Flink/Jänsch ZFA 2019, 456, 471 ff.; Höpfner/Daum RdA 2019, 270, 277 f.; Schrader NZA 2019, 1035, 1037) .

    Bei der Auswahl und der näheren Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitszeiterfassungssystems ist jedoch zu beachten, dass die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit Zielsetzungen darstellen, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen (vierter Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG; EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 66 mwN) .

    Das Verfahren wirft mit Blick auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung keine entscheidungserhebliche unionsrechtliche Rechtsfrage auf, die nicht bereits durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (- C-55/18 - [CCOO]) hinreichend geklärt wäre.

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    aa) Nach dieser Rahmenvorschrift (vgl. auch BAG 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 - Rn. 23, BAGE 147, 306) hat der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 ArbSchG unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten für eine "geeignete Organisation" zu sorgen und die "erforderlichen Mittel" bereitzustellen.

    aa) Die Arbeitgeberinnen sind nach der Rahmenvorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG (vgl. dazu BAG 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 - Rn. 23, BAGE 147, 306) verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden der Arbeitnehmer in ihrem gemeinsamen Betrieb erfasst werden.

    Eine solche Rahmenvorschrift zeichnet sich dadurch aus, dass sie zwar Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer erfordert, sie aber nicht selbst im Einzelnen benennt, sondern dem Arbeitgeber lediglich ein zu erreichendes Schutzziel vorgibt (vgl. BAG 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 - Rn. 18, BAGE 147, 306) .

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Nach der sprachlichen Fassung der Norm sollen die in Nr. 1 angesprochene Organisation und die hierfür notwendigen Mittel zwar mit den Maßnahmen des Arbeitgebers verknüpft sein, die er auf der Grundlage der Generalklausel des § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG zum Zweck des Arbeitsschutzes treffen muss oder bereits getroffen hat (zum Inhalt dieser Norm etwa BAG 7. Dezember 2021 - 1 ABR 25/20 - Rn. 30 mwN; 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 22, BAGE 159, 12) .

    Gerade weil zwingende gesetzliche Vorgaben fehlen, muss eine "Regelung" auf betrieblicher Ebene erfolgen, um den von der ausfüllungsbedürftigen Vorschrift beabsichtigten Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu erreichen (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 18, BAGE 159, 12; 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14) .

  • EuGH, 17.03.2021 - C-585/19

    Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    (1) Diese Bestimmungen konkretisieren das in Art. 31 Abs. 2 GRC verbürgte Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und sind daher in dessen Licht auszulegen (EuGH 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija (Rufbereitschaft an einem abgelegenen Ort)] Rn. 27 mwN; 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main (Rufbereitschaft eines Feuerwehrmanns)] Rn. 28; vgl. auch EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice d in Bucure?Ÿti] Rn. 36 f. ) .

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verbürgt Art. 31 Abs. 2 GRC zwar - neben dem Recht auf bezahlten Jahresurlaub - ausdrücklich auch das Recht jedes Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten (EuGH 17.  März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti] Rn. 36 mwN; 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija (Rufbereitschaft an einem abgelegenen Ort)] Rn. 27; 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 20) .

  • EuGH, 09.03.2021 - C-344/19

    Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    (1) Diese Bestimmungen konkretisieren das in Art. 31 Abs. 2 GRC verbürgte Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und sind daher in dessen Licht auszulegen (EuGH 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija (Rufbereitschaft an einem abgelegenen Ort)] Rn. 27 mwN; 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main (Rufbereitschaft eines Feuerwehrmanns)] Rn. 28; vgl. auch EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice d in Bucure?Ÿti] Rn. 36 f. ) .

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verbürgt Art. 31 Abs. 2 GRC zwar - neben dem Recht auf bezahlten Jahresurlaub - ausdrücklich auch das Recht jedes Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten (EuGH 17.  März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti] Rn. 36 mwN; 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija (Rufbereitschaft an einem abgelegenen Ort)] Rn. 27; 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 20) .

  • EuGH, 12.05.2022 - C-426/20

    Die Leiharbeitnehmern gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Die Verpflichtung zur Verwirklichung eines Richtlinienziels darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts "contra legem" dienen (EuGH 12. Mai 2022 - C-426/20 - [Luso Temp] Rn. 57; 15. Januar 2014 - C-176/12 - [Association de médiation sociale] Rn. 39; BAG 19. Mai 2022 - 2 AZR 424/21 - Rn. 17 mwN) .
  • BVerfG, 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16

    Vertretbare Handhabung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    (3) Gleichwohl findet die Pflicht eines Gerichts, diejenige Auslegung des nationalen Rechts zu wählen, die dem Inhalt der Richtlinie in der vom Gerichtshof vorgenommenen Auslegung entspricht, ihre Grenzen an dem nach der innerstaatlichen Rechtsordnung methodisch Erlaubten (BVerfG 17. November 2017 - 2 BvR 1131/16 - Rn. 37) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Zweck des in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG vorgesehenen Mitbestimmungsrechts ist es, im Interesse der betroffenen Beschäftigten durch die gleichberechtigte Mitsprache des Betriebsrats bei der Ausfüllung vorhandener Handlungsspielräume des Arbeitgebers bei betrieblichen Maßnahmen eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb zu gewährleisten (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Art. 11 der Richtlinie 89/391/EWG verweist insoweit auf die nationalen Rechtsvorschriften, ohne konkrete Vorgaben für die Beteiligung im Einzelfall zu machen (vgl. BAG 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18

    Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Anderenfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall eines nicht geregelten Sachverhalts - als planwidrige Lücke aufgefasst und sie durch eine Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (BAG 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 169, 149) .
  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • EuGH, 28.04.2022 - C-44/21

    Phoenix Contact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18

    Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • BAG, 07.12.2021 - 1 ABR 25/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz -

  • BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 424/21

    Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

  • LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen

  • ArbG Emden, 20.02.2020 - 2 Ca 94/19

    Bautagebuch ist kein System zur Arbeitszeiterfassung!

  • ArbG Minden, 15.09.2020 - 2 BV 8/20
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 13/17

    Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweit

  • BAG, 17.10.2023 - 1 ABR 24/22

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit

    Ein Mitbestimmungsrecht nach dieser Norm ist nur dann gegeben, wenn eine dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dienende gesetzliche Handlungspflicht des Arbeitgebers besteht, die aufgrund Fehlens zwingender gesetzlicher Vorgaben betriebliche Regelungen verlangt, um das Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 61; 19. November 2019 - 1 ABR 22/18 - Rn. 28 mwN, BAGE 168, 323) .
  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Die Voraussetzungen für eine Analogie der Norm (vgl. hierzu BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 39; 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 169, 149) liegen nicht vor.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2024 - 26 Ta 6095/23

    Gegenstandswert - Auskunftserteilung nach § 15 DSGVO - Auskunft hinsichtlich

    "Weiter beantragen wir, die Beklagte zu verpflichten, entsprechend § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in seiner europarechtskonformen Auslegung gem. Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) der Klägerin gegenüber die von ihr seit dem 1. Januar 2022 mithilfe eines objektiven, verlässlichen, zugänglichen und von der Beklagten eingeführten Systems erfassten Arbeitszeiten der Klägerin vorzulegen, um entsprechend dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit Datum vom 14. Mai 2019 (Az. C-55/18) die Arbeitszeiten der Klägerin systematisch erfassen zu können.".
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 481/21

    Pauschalabgeltung von Zeitzuschlägen

    § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG führt daher auch im Anwendungsbereich des § 87 Abs. 1 BetrVG zur Unwirksamkeit einer betrieblichen Regelung, soweit dieser eine zwingende tarifliche Regelung entgegensteht (sh. zB BAG 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 37 mwN, BAGE 170, 172; vgl. auch BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 26; für entgegenstehende gesetzliche Vorschriften vgl. BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 17 f.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.01.2024 - 8 TaBV 748/23
    Anlass für die Erwägung war die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, derzufolge der Antragsteller im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht bindend vorgeben kann, auf der Grundlage welcher Rechtsnormen ein Antragsbegehren zu prüfen ist (BAG 13.09.2022 - 1 ABR 22/21, NZA 2022, 1616, Randnummer 12; BAG 11.12.2018 - 1 ABR 13/17, NZA 2019, 1009, Randnummer 30; Ahrendt, in: GK-ArbGG, Stand Dezember 2023, § 81 Randnummer 5).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    Wegen Divergenz zu der anderslautenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1989 hat das LAG Hamm die Rechtsbeschwerde zugelassen, die unter dem Aktenzeichen 1 ABR 22/21 anhängig ist.
  • OLG München, 26.06.2023 - 19 U 7301/22

    Unwirksamer Widerruf eines zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw - BMW Typ 330d

    Ebenso hat der EuGH erkannt, dass die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung insbesondere im Grundsatz der Rechtssicherheit ihre Schranken findet und daher nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen darf (EuGH, Urteil v. 15.01.2014, Az. C-176/12, Rz. 39 [ECLI:EU:C:2014:2]; Urteil v. 16.07.2009, C-12/08, Rz. 61 [ECLI:EU:C:2009:466]; s. auch BVerfG, Beschluss v. 17.11.2017, Az. 2 BvR 1131/16, Rz. 37; BAG, Beschluss v. 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21, juris Rz. 30; BayObLG, Beschluss v. 11.01.2023, Az. Verg 2/21, juris Rz. 111).
  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen

    Klageanträge sind so auszulegen, dass effektiver Rechtsschutz gewährt wird (BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - 6 A 1640/20

    Finanzieller Ausgleich von Mehrarbeit bzw. Zuvielarbeit eines ehemaligen

    EU 2019, Nr. 255, 9 = juris und BAG, Beschluss vom 13.9.2022 - 1 ABR 22/21 -, NZA 2022, 1616 = juris Rn. 42 ff. sowie der sog. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften, sind mit dem Zulassungsantrag nicht aufgeworfen und stellen sich im Streitfall nicht.
  • ArbG München, 20.04.2023 - 3 BV 61/23

    Initiativrecht des örtlichen Betriebsrats bei der Ausgestaltung der

    Vorliegend besteht nach Auffassung des Gerichts ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hinsichtlich der Ausgestaltung der Spielräume bei der Arbeitszeit-Aufzeichnung (siehe dazu BAG vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht