Rechtsprechung
   BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42581
BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10 (https://dejure.org/2011,42581)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2011 - 8 AZR 514/10 (https://dejure.org/2011,42581)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 8 AZR 514/10 (https://dejure.org/2011,42581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,42581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

  • openjur.de

    Auslegung eines Firmentarifvertrages; Anspruch auf Rückführung der Arbeitszeit und Wegfall der Entgeltminderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 2 Abs 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, Art 2 Abs 1 GG
    Auslegung eines Firmentarifvertrages - Anspruch auf Rückführung der Arbeitszeit und Wegfall der Entgeltminderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines feststehenden Begriffs wie "Tarifvertrag" durch tariffähige Parteien in einer Vereinbarung als Formulierung i.S.d. Gesetzes

  • Betriebs-Berater

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

  • rewis.io

    Auslegung eines Firmentarifvertrages - Anspruch auf Rückführung der Arbeitszeit und Wegfall der Entgeltminderung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Auslegung eines Firmentarifvertrages - Anspruch auf Rückführung der Arbeitszeit und Wegfall der Entgeltminderung)

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung eines Firmentarifvertrages - Anspruch auf Rückführung der Arbeitszeit und Wegfall der Entgeltminderung

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein Eingriff in das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung durch Tarifvertrag kann (auch durch Regelung anderer Vorteile) zumutbar sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1; TVG § 3; TVG § 4
    Auslegung eines Firmentarifvertrags; Einschätzungsprärogative der Tarifparteien; Grenzen; Kompensation bei Eingriff in die Hauptleistungspflichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1216
  • DB 2012, 1104
  • NZA-RR 2012, 645
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    aa) Tarifvertragsparteien können Tarifverträge schließen, aber auch nichttarifliche Vereinbarungen treffen (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 514/10 - Rn. 17; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 18, BAGE 137, 45; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) der Gründe, BAGE 104, 55) .

    Verwenden die Tarifvertragsparteien in ihrer Vereinbarung keine feststehenden Rechtsbegriffe wie "Tarifvertrag", so deutet dies regelmäßig darauf hin, dass sie keinen solchen abschließen wollten (vgl. BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - Rn. 27; zur umgekehrten Situation BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 514/10 - Rn. 18) .

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Tariffähige Koalitionen und Arbeitgeber können zwar auch nichttarifliche Vereinbarungen treffen (BAG v. 13.10.2011 - 8 AZR 514/10, juris; BAG v. 26.01.2011 - 4 AZR 159/09, juris; BAG v. 14.04.2004 - 4 AZR 232/03, juris; BAG v. 05.11.1997 - 4 AZR 872/95, juris).

    Verwenden tariffähige Parteien in einer Vereinbarung aber diesen feststehenden Rechtsbegriffe, wollen sie die Formulierung regelmäßig im Sinne des Gesetzes verstanden wissen (BAG v. 13.10.2011 - 8 AZR 514/10, juris; BAG v. 26.01.2011 - 4 AZR 149/09, juris).

    Sie richtet sich auch in diesem Fall nach den allgemeinen Regeln über das Zustandekommen und über die Auslegung schuldrechtlicher Verträge nach den §§ 133, 157 BGB (BAG v. 13.10.2011 - 8 AZR 514/10, juris; BAG v. 26.01.2011 - 4 AZR 159/09, juris).

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

    Auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ist stets abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG, Urteil vom 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 -, BAGE 150, 184 - 194, Rn. 19; BAG, Urteil vom 13.10.2011 - 8 AZR 514/10 -, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 52/04 -, Rn. 27, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht