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   BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14   

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https://dejure.org/2015,46238
BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14 (https://dejure.org/2015,46238)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2015 - 1 AZR 765/14 (https://dejure.org/2015,46238)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 1 AZR 765/14 (https://dejure.org/2015,46238)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO, § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG, § 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines anlässlich einer Restrukturierungsmaßnahme vereinbarten Sozialplans

  • rewis.io

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines anlässlich einer Restrukturierungsmaßnahme vereinbarten Sozialplans

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 585
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 406/13

    Auslegung eines Sozialplans - Treueprämie

    Auszug aus BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 406/13 - Rn. 14; 15. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 648/96

    Sozialpläne dürfen auch Praktikabilitätsgesichtspunkten Rechnung tragen

    Auszug aus BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14
    Indem die Betriebsparteien aber insoweit nicht nur auf die Angaben auf der Lohnsteuerkarte abheben, sondern anderweitig mitgeteilte und nachgewiesene Unterhaltsberechtigungen gleichstellen, erscheinen die Zwecke einer Aufwandskalkulation und Minimierung des Verwaltungsaufwands jedenfalls nicht vordergründig (vgl. demgegenüber zu einer allein auf die Eintragung unterhaltsberechtigter Kinder in die Lohnsteuerkarte abstellenden Sozialplanregelung BAG 12. März 1997 - 10 AZR 648/96 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 85, 252) .
  • BAG, 20.04.2010 - 1 AZR 988/08

    Sozialplan - Auslegung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14
    Der tatsächliche Wille der Betriebsparteien ist nur zu berücksichtigen, soweit er im Sozialplan seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BAG 15. März 2011 - 1 AZR 808/09 - Rn. 11; 20. April 2010 - 1 AZR 988/08 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 544/12

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG Deutsche Steinkohle AG -Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 406/13 - Rn. 14; 15. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 451/12

    Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der

    Auszug aus BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14
    Die Verzinsungspflicht beginnt nach § 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Fälligkeit (vgl. zB BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 451/12 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 15.03.2011 - 1 AZR 808/09

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14
    Der tatsächliche Wille der Betriebsparteien ist nur zu berücksichtigen, soweit er im Sozialplan seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BAG 15. März 2011 - 1 AZR 808/09 - Rn. 11; 20. April 2010 - 1 AZR 988/08 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 826/13

    Einzelfallentscheidung zur Auslegung von Sozialplanbestimmungen über die

    Auszug aus BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen eigener Art wegen ihrer normativen Wirkungen (§ 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) wie Tarifverträge auszulegen (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 826/13 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09

    Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Stichtag

    Auszug aus BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14
    Der Zweck des Sozialplans, konkret absehbare oder eingetretene betriebsänderungsbedingte Nachteile auszugleichen (vgl. zB BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - Rn. 17 mwN) , gibt für ein bestimmtes Verständnis des Begriffs "Bruttomonatseinkommen" nichts her.
  • LAG Düsseldorf, 20.10.2014 - 9 Sa 244/14
    Auszug aus BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 765/14
    Die Revisionen der Beklagten und der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2014 - 9 Sa 244/14 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Bezüglich der Folgemonate richtet sich die Fälligkeit jeweils nach § 24 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TV-L. Die Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1 iVm. § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) sind nach § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach dem tariflich bestimmten Zahltag zu entrichten (vgl. BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 765/14 - Rn. 35) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    Dementsprechend wäre der Betrag ab dem 15. September 2012 zu verzinsen gewesen, weil die Verzinsungspflicht nach § 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Fälligkeit beginnt (BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 765/14 - Rn. 35) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 130/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    Dementsprechend wäre der Betrag ab dem 15. September 2012 zu verzinsen gewesen, weil die Verzinsungspflicht nach § 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Fälligkeit beginnt (BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 765/14 - Rn. 35) .
  • LAG Nürnberg, 18.08.2020 - 7 Sa 354/19

    Sozialplan - Benachteiligung - Diskriminierung - Kinder - Unterhaltsfreibetrag

    Eine solche Verfahrensweise mit einer Beschränkung der berücksichtigungsfähigen Kinder auf die Kinder, die nach ELStAM für den Arbeitgeber ersichtlich sind oder bis zu einem bestimmten Strichtag nachgemeldet wurden, war Gegenstand höchstrichterlicher Kontrolle und wurde hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz dort nicht in Frage gestellt, BAG, Urteil vom 13.10.2015 - 1 AZR 765/14 -, Rn. 18f, zitiert nach juris.
  • VG Neustadt, 07.07.2022 - 2 K 80/22

    Atypischer Fall bei Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten

    Dagegen wäre es nicht handhabbar - insbesondere wie hier bei über 1000 Beschäftigten -, vorab anlasslos in jedem Fall nachzuforschen, ob alle Sozialdaten korrekt gemeldet sind bzw. die Daten fortlaufend zu überprüfen, nachträglich anzupassen und alle Verfahrensschritte zu wiederholen (vgl. zur Frage der Praktikabilität der Berücksichtigung der Angaben zu Unterhaltsberechtigten auf der Lohnsteuerkarte bei Sozialplänen zu einem Stichtag BAG, Urteil vom 13. Oktober 2015 - 1 AZR 765/14 -, Rn. 22, juris, zur ELStAM Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 18. August 2020 - 7 Sa 354/19 -, Rn. 37, juris).
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