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   BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20   

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BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20 (https://dejure.org/2021,41078)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2021 - 4 AZR 403/20 (https://dejure.org/2021,41078)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 4 AZR 403/20 (https://dejure.org/2021,41078)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Klageantrags auf "Durchführung eines Haustarifvertrags"; Keine namentliche Benennung von Gewerkschaftsmitgliedern im Klageantrag; Effektiver Rechtsschutz der Gewerkschaft zur Durchsetzung ihres kollektivrechtlichen Anspruchs; Benennung der ...

  • bag-urteil.com

    Anspruch der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber auf Durchführung eines Haustarifvertrags

  • rewis.io

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

  • Betriebs-Berater

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

  • datenbank.nwb.de

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber auf Durchführung eines Haustarifvertrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haustarifvertrag - und der Durchführungsanspruch der Gewerkschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anspruch der Gewerkschaft auf Durchführung eines Haustarifvertrags

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber auf Durchführung eines Haustarifvertrags ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaft hat Anspruch auf Durchführung eines Haustarifvertrags

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Anspruch der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber auf Durchführung eines Haustarifvertrags

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Haustarifvertrag ist umzusetzen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaft darf Durchführung des Tarifvertrags für Mitglieder verlangen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Anspruch der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber auf Durchführung eines Haustarifvertrags

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerkschaft hat Anspruch auf Durchführung eines Haustarifvertrags - Kein Anspruch auf Tarifvertragsdurchführung für nicht tarifgebundenen arbeitnehmerähnlichen Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Tarifvertragsrecht - Haustarifvertrag; Durchführungsanspruch; Bestimmtheit des Antrags

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Tarifvertragsrecht - Haustarifvertrag; Durchführungsanspruch; Bestimmtheit des Antrags

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Durchführung eines Tarifvertrags zur Vergütung arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiter

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Bestimmtheit des Klageantrags: Gewerkschaft muss Mitglieder nicht beim Namen nennen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1347
  • NZA 2022, 416
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (47)

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
    Der Streitgegenstand würde durch eine insoweit einschränkende Verurteilung des Beklagten nicht unter Verstoß gegen § 308 ZPO verändert (vgl. zum Unterlassungsanspruch BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 91, 210) .

    Es bedarf nicht bereits im Erkenntnisverfahren einer namentlichen Aufführung der Gewerkschaftsmitglieder im Klageantrag (aA Boemke jurisPR-ArbR 51/2020 Anm. 6; wie hier für einen Unterlassungsantrag BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 91, 210; anders für den Unterlassungsantrag BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - zu II 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 105, 275; Wiedemann/Thüsing 8. Aufl. TVG § 1 Rn. 913) .

    Letzteres würde auf eine gesetzlich nicht vorgesehene und damit unzulässige Prozessstandschaft hinauslaufen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 371/10 - Rn. 18, BAGE 141, 188; 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 91, 210; zur gesetzlichen Prozessstandschaft im Rahmen des § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG BAG 16. November 2004 - 1 ABR 53/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 341) .

    aa) Es kann dahinstehen, ob ein Durchführungsanspruch wie ein Unterlassungsanspruch voraussetzt, dass durch ein tarifwidriges Verhalten die Verdrängung der kollektiven Ordnung erfolgen soll (dies verneinend Däubler TVG/Ahrendt 4. Aufl. § 1 Rn. 1159; Kempen/Zachert/Seifert § 1 Rn. 892; Löwisch/Rieble § 1 Rn. 1253; Wallisch Die tarifvertraglichen Einwirkungspflichten S. 107; vgl. zum Unterlassungsanspruch BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 91, 210; Wiedemann/Thüsing § 1 Rn. 908) .

    Es erscheint zwar fraglich, ob eine Durchführungspflicht besteht, wenn ein Tarifvertrag trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit im Hinblick auf eine arbeitsvertraglich vereinbarte, iSd. § 4 Abs. 3 TVG günstigere Regelung nicht angewendet wird (vgl. Löwisch/Rieble § 1 Rn. 1255; in diese Richtung auch BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 91, 210) .

    aa) Der Anspruch auf Durchführung des Tarifvertrags besteht nur, soweit dessen Wirkung reicht, seine Normen also unmittelbar und zwingend gelten (zum Unterlassungsanspruch BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 91, 210; für nachwirkende Tarifregelungen sh. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 21, BAGE 159, 222) .

    Er ist nicht gehindert, untertarifliche Bedingungen zu verabreden (BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 38, BAGE 130, 43; 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 b bb und B III 2 b der Gründe, BAGE 91, 210) .

    Anders als beim gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruch, der sich bei einer einheitlichen für die gesamte Belegschaft unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit geltenden Regelung auf diese insgesamt erstreckt, weil durch diese einheitliche Maßnahme die verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft verletzt wird (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 b der Gründe, aaO; sh. auch BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 19 f., BAGE 159, 222) , kann der Arbeitgeber seiner Durchführungspflicht unabhängig von seiner früheren Handhabung nachkommen, indem er den Tarifvertrag allein gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern zur Anwendung bringt.

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
    Die durch den Kläger formulierten Anträge bedürfen der Auslegung (zu den Grundsätzen etwa BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 29) .

    Sonst würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert oder sogar beseitigt (BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 21, BAGE 138, 68) .

    In jedem Fall muss ein Leistungsantrag so gestaltet sein, dass ein stattgebendes Urteil vollstreckungsfähig ist und der Schuldner aus diesem ohne Weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Urteilsspruch nachkommen kann (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14) .

    b) Vorliegend folgt das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers aus dem von ihm behaupteten - und durch den Beklagten bestrittenen - Anspruch auf Durchführung der Regelungen aus dem geschlossenen Tarifvertrag in einer bestimmten Art und Weise (vgl. hierzu auch BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 33; 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - zu I 1 der Gründe) .

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
    Das Leistungsbegehren ist hingegen nach seinem Inhalt und dem klägerischen Vorbringen nicht auf eine Beseitigung von ggf. in der Vergangenheit erfolgten Verstößen gegen die vom Kläger geltend gemachte Durchführungspflicht des Tarifvertrags gerichtet (vgl. zu einem solchen gewerkschaftlichen Beseitigungsanspruch BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 38 ff., BAGE 138, 68) .

    Zugleich wird vermieden, dass das Risiko eines Unterliegens des Klägers durch eine vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt oder der Streit in ein sich anschließendes Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert wird (st. Rspr., etwa BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 18; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 21, BAGE 138, 68) .

    Sonst würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert oder sogar beseitigt (BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 21, BAGE 138, 68) .

    Die namentliche Benennung von Gewerkschaftsmitgliedern ist entbehrlich, da der Antrag nicht auf diese eingegrenzt ist (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 15, BAGE 159, 222; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 25, BAGE 138, 68) .

  • BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
    Die namentliche Benennung von Gewerkschaftsmitgliedern ist entbehrlich, da der Antrag nicht auf diese eingegrenzt ist (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 15, BAGE 159, 222; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 25, BAGE 138, 68) .

    aa) Der Anspruch auf Durchführung des Tarifvertrags besteht nur, soweit dessen Wirkung reicht, seine Normen also unmittelbar und zwingend gelten (zum Unterlassungsanspruch BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 91, 210; für nachwirkende Tarifregelungen sh. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 21, BAGE 159, 222) .

    Anders als beim gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruch, der sich bei einer einheitlichen für die gesamte Belegschaft unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit geltenden Regelung auf diese insgesamt erstreckt, weil durch diese einheitliche Maßnahme die verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft verletzt wird (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 b der Gründe, aaO; sh. auch BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 19 f., BAGE 159, 222) , kann der Arbeitgeber seiner Durchführungspflicht unabhängig von seiner früheren Handhabung nachkommen, indem er den Tarifvertrag allein gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern zur Anwendung bringt.

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
    (2) Ein Erfordernis der namentlichen Benennung der aktuell betroffenen Gewerkschaftsmitglieder würde demgegenüber die Möglichkeit, den Durchführungsanspruch gerichtlich durchzusetzen in einer Weise erschweren, die einen effektiven Rechtsschutz verhindern würde (vgl. hierzu allgemein BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 43, BAGE 150, 50; 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15, BAGE 141, 360) .

    Die Wahl der Mittel, die die Koalitionen zur Erreichung dieses Zwecks für geeignet halten, überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst, wobei der Schutz zumindest soweit reicht, wie es eine funktionierende Tarifautonomie erfordert (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 79; 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 30, BAGE 150, 50) .

    Mit Rücksicht darauf ist nach Möglichkeit zu vermeiden, dass die Mitgliederstärke der Gewerkschaft im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt wird (BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 198, aaO; BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 30 f., aaO) .

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
    Es bedarf nicht bereits im Erkenntnisverfahren einer namentlichen Aufführung der Gewerkschaftsmitglieder im Klageantrag (aA Boemke jurisPR-ArbR 51/2020 Anm. 6; wie hier für einen Unterlassungsantrag BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 91, 210; anders für den Unterlassungsantrag BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - zu II 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 105, 275; Wiedemann/Thüsing 8. Aufl. TVG § 1 Rn. 913) .

    (3) Das Interesse des Beklagten wird durch den Verzicht auf die namentliche Benennung der Mitglieder des Klägers bereits im Erkenntnisverfahren nicht in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt (aA für einen Unterlassungsanspruch BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - zu II 2 a bb (3) der Gründe, BAGE 105, 275) .

    cc) Der Senat muss nicht darüber befinden, ob dies - ggf. im Hinblick auf die Funktion eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO - für eine Unterlassungsklage anders zu beurteilen wäre (so BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - zu II 2 a bb (2) und (3) der Gründe, BAGE 105, 275) .

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
    Dies umfasst auch die Absicherung der Durchsetzung geschaffener Tarifnormen (BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 131, BVerfGE 146, 71) .

    Mit Rücksicht darauf ist nach Möglichkeit zu vermeiden, dass die Mitgliederstärke der Gewerkschaft im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt wird (BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 198, aaO; BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 30 f., aaO) .

    Bei diesem ist der Arbeitgeber der Gewerkschaft gegenüber direkt verpflichtet, die Tarifnormen zu beachten und anzuwenden (BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - zu I 2 a der Gründe; zum verfassungsrechtlichen Schutz der Anwendung geschlossener Tarifverträge durch Art. 9 Abs. 3 GG BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 131, BVerfGE 146, 71) .

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93

    Rationalisierung - tariflicher Vorrang der Änderungskündigung vor der

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
    b) Vorliegend folgt das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers aus dem von ihm behaupteten - und durch den Beklagten bestrittenen - Anspruch auf Durchführung der Regelungen aus dem geschlossenen Tarifvertrag in einer bestimmten Art und Weise (vgl. hierzu auch BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 33; 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - zu I 1 der Gründe) .

    Mit einer solchen Feststellungsklage könnte nur eine rechtsverbindliche Tarifauslegung, aber keine Verurteilung der anderen Tarifvertragspartei zu einer Leistung erreicht werden (BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - zu I 1 der Gründe; vgl. auch ErfK/Franzen 21. Aufl. TVG § 1 Rn. 88) , eine Subsumtion unter einen konkreten Sachverhalt würde nicht erfolgen (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 371/10 - Rn. 30, BAGE 141, 188) .

    Bei diesem ist der Arbeitgeber der Gewerkschaft gegenüber direkt verpflichtet, die Tarifnormen zu beachten und anzuwenden (BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - zu I 2 a der Gründe; zum verfassungsrechtlichen Schutz der Anwendung geschlossener Tarifverträge durch Art. 9 Abs. 3 GG BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 131, BVerfGE 146, 71) .

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
    Die Benennung der Mitglieder erst im Rahmen der Umsetzung der rechtskräftigen Entscheidung gewährleistet, die Offenlegung der Mitgliederstärke auf das erforderliche Maß zu begrenzen (zur Berücksichtigung der Risiken einer namentlichen Benennung BAG 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - zu B III 6 der Gründe, BAGE 70, 85) .

    Ein Notar könnte allein Tatsachen (wie zB die Vorlage eines Überweisungsträgers, eines Mitgliedsausweises) bestätigen, die lediglich als mittelbares Beweismittel dienen, die Mitgliedschaft als solche aber nicht beweisen können (vgl. BAG 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - zu B III 3 b der Gründe, BAGE 70, 85; vgl. zu § 58 Abs. 3 ArbGG weiterhin BT-Drucks. 18/4156 S. 16; sowie Sammet/Graf Wolffskeel v. Reichenberg NZA 2017, 1167 ff.) .

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

    Auszug aus BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
    bb) Weiterhin muss der Senat vorliegend nicht entscheiden, ob ein Durchführungsanspruch gegen die andere Partei eines Haustarifvertrags - wie ein Anspruch der Gewerkschaft gegen den tarifschließenden Arbeitgeberverband, auf seine Mitglieder einzuwirken - idR nur bejaht werden kann, wenn hinsichtlich der Auslegung des Tarifvertrags ein rechtskräftiges Urteil in einem Verfahren nach § 9 TVG oder eine verbindliche Entscheidung einer tariflichen Schiedsstelle vorliegt oder wenn die Tarifvertragspartei selbst von der Tarifwidrigkeit der Regelung ausgeht (so die bisherige Rechtsprechung BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165; einschränkend bereits BAG 17. November 2010 - 4 AZR 118/09 - Rn. 30; 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 43; kritisch zum Erfordernis einer zumindest gleichzeitig ergehenden Entscheidung über den Inhalt der tariflichen Verpflichtung Wiedemann/Thüsing § 1 TVG Rn. 901; Däubler TVG/Ahrendt § 1 Rn. 1161; Löwisch/Rieble § 1 Rn. 1254; Walker FS Schaub 1998 S. 743, 749 f.) .

    Ein solches Verfahren zur Feststellung des Tarifinhalts ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn eine bestimmte Auslegung zwingend geboten und eindeutig ist (so schon BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - aaO) .

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 371/10

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08

    Tarifauslegung - Geltungsbereich

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 118/09

    Auslegung eines Tarifvertrages - Senioritätsprinzip

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.07.2015 - 4 TaBV 32/13

    Unterlassungsanspruch betrieblicher Regelungen - Nachbindungsende

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

  • BGH, 22.11.2018 - IX ZR 14/18

    Klage des Insolvenzverwalters: Streitgegenstand bei Geltendmachung von Ansprüchen

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16

    Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 34/78

    Bayerisches Rundfunkgesetz - Zustimmung des Rundfunkrats - Hauptabteilungsleiter

  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 4/13

    Stufenklage nach Ausübung des Vermieterpfandrechts: Rechtsschutzbedürfnis für

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

  • BAG, 23.10.2019 - 7 ABR 7/18

    Betriebsrat - Zwangsvollstreckung - Klauselerteilung

  • BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84

    Einsatz von Beamten zu Streikarbeit

  • OLG Frankfurt, 29.08.1995 - 20 W 351/95

    Nachweis eines Bedingungseintritts durch Notarbestätigung

  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • LAG München, 18.02.2020 - 6 Sa 355/19

    Gewerkschaftlicher Durchführungsanspruch

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

  • ArbG München, 02.05.2019 - 6 Ca 7342/18

    Verfahren mit Gewerkschaft wegen Tariferfüllungsanspruch

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

  • BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 361/21

    Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Bei kollektivrechtlichen Regelungen in diesem Sinne und damit auch bei Tarifverträgen ist zu beachten, dass der daran gebundene Arbeitgeber an ihre zwingende normative Wirkung gebunden ist und selbst bei einer erforderlichen Umsetzung durch Einzelvertrag nicht berechtigt ist, von den kollektiven Regelungen abzuweichen (vgl. BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 403/20 - Rn. 63 ff.) .
  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 83/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und die Arbeitgeberin, die selbst Partei des Tarifvertrags ist (vgl. hierzu BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 403/20 - Rn. 64 ff.) .
  • BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22

    Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von denjenigen, in denen ein Anspruch auf unveränderte tarifliche Merkmale gestützt wird (zum Durchführungsanspruch BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 403/20 - Rn. 48; im Rahmen eines Eingruppierungsrechtsstreits BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 15, BAGE 172, 130) .
  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 24/21

    Partielle Tariffähigkeit - Tariffähigkeit von ver.di

    Die Wahl der Mittel, die die Koalitionen für geeignet halten, um ihre Zwecke zu erreichen, überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst, wobei der Schutz zumindest so weit reicht, wie es eine funktionierende Tarifautonomie erfordert (vgl. BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 403/20 - Rn. 30 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21

    Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages - Ausschlussfrist -

    (2) Die im Urteil der 10. Kammer vom 31. Mai 2021 - 10 Sa 73/20 - Rn. 96 ff., vertretene Auffassung führt zudem zu einer Überbewertung der Rechtsfolge, dass mit der einzelvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge keine Tarifgebundenheit eintritt, sondern die tariflichen Regelungen zwischen den Vertragsparteien nur als Vertragsrecht gelten (vgl. zuletzt BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 403/20 - Rn. 65) .
  • LAG Düsseldorf, 11.08.2023 - 10 Sa 421/22

    Tarifliche Senioritätsregel; Ausbildung zum Flugkapitän; Beförderungsanspruch;

    Dessen Aufgabe ist es, zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin sie besteht (BAG 24.03.2021 - 10 AZR 16/20, juris Rn. 25; BAG 13.10.2021 - 4 AZR 403/20, juris Rn. 18).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 443/22

    Ausbildung vom First Officer zum Kapitän A320; Seniorität

    Dessen Aufgabe ist es, zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin sie besteht (BAG 24.03.2021 - 10 AZR 16/20, juris Rn. 25; BAG 13.10.2021 - 4 AZR 403/20, juris Rn. 18).
  • LAG Düsseldorf, 24.02.2023 - 10 Sa 422/22

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Recht zur Änderung von

    Dessen Aufgabe ist es, zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin sie besteht (BAG 24.03.2021 - 10 AZR 16/20, juris Rn. 25; BAG 13.10.2021 - 4 AZR 403/20, juris Rn. 18).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2023 - 8 Sa 420/22

    Feststellung auf künftige höhere Vergütung im Wege des Schadensersatzes; Änderung

    Dessen Aufgabe ist es, zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin sie besteht (BAG 24.03.2021 - 10 AZR 16/20, juris Rn. 25; BAG 13.10.2021 - 4 AZR 403/20, juris Rn. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22

    Beschäftigungsanspruch - Leistungsbewertung - Abmahnung

    Regelmäßig ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Leistungsklage bereits daraus, dass ein behaupteter, materieller Anspruch, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist, nicht erfüllt ist (vgl. BAG 13.10.2021 - 4 AZR 403/20 - Rn. 42 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 Sa 570/22

    Tarifliche Senioritätsregel; Ausbildung zum Flugkapitän; Beförderungsanspruch;

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