Rechtsprechung
BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte - Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines fingierten Arbeitsverhältnisses zu berufen - Tarifvertragliche Fälligkeit im Sinne einer Ausschlussfristenbestimmung - Zeitmoment bei der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 22.12.1989 - 3 Ca 4401/89
- LAG Baden-Württemberg, 07.09.1990 - 15 Sa 51/90
- BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 194/81
Arbeitnehmerüberlassung - Lohnforderung - Fälligkeit
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90
Die Revision verkennt die Bedeutung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juli 1983 (BAGE 43, 198 = AP Nr. 6 zu § 10 AÜG).Aus dem Sinn und Zweck tarifvertraglicher Verfallfristen und weiteren tarifrechtlichen Erwägungen hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die tarifvertragliche Fälligkeit im Sinne der Ausschlußfristenbestimmung des § 16 BRTV-Bau trete erst ein, wenn der Entleiher seine Schuldnerstellung gegenüber dem Arbeitnehmer eingeräumt habe (BAGE 43, 198, 202 ff. = AP Nr. 6 zu § 10 AÜG, unter II 3 der Gründe).
- BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87
Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Lehrauftrag an einer Hochschule …
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90
Materielle Verwirkung liegt vor, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9a Nr. 29, zu II 1 der Gründe; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB, zu I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).Auch in Fällen der Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, sich hierauf zu berufen, verwirken, ohne daß der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Befristung kennt; vielmehr kommt es nur darauf an, ob das Zeitmoment und das Umstandsmoment vorliegen und die erforderliche Abwägung ergibt, daß dem Schuldner die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 -, a.a.O.; siehe auch BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 AZR 578/88 -, unter II 1, 2 der Gründe, n.v. sowie Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 -, unter II 2 der Gründe, n.v.).
- BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90
Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte …
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90
Auch in Fällen der Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, sich hierauf zu berufen, verwirken, ohne daß der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Befristung kennt; vielmehr kommt es nur darauf an, ob das Zeitmoment und das Umstandsmoment vorliegen und die erforderliche Abwägung ergibt, daß dem Schuldner die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (…vgl. BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 -, a.a.O.; siehe auch BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 AZR 578/88 -, unter II 1, 2 der Gründe, n.v. sowie Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 -, unter II 2 der Gründe, n.v.).Gemessen an diesen Voraussetzungen, die der Senat in einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit in seinem Urteil vom 30. Januar 1991 zusammengefaßt hat (7 AZR 239/90 -, unter II 1 bis 3 der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt), erweist sich auch im vorliegenden Fall der Anspruch des Klägers als materiellrechtlich verwirkt.
- BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als …
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90
Materielle Verwirkung liegt vor, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9a Nr. 29, zu II 1 der Gründe; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB, zu I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.). - BAG, 25.10.1989 - 7 AZR 578/88
Befristeter Arbeitsvertrag: Verwirkung - Zeitmoment - Umstandsmoment
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90
Auch in Fällen der Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, sich hierauf zu berufen, verwirken, ohne daß der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Befristung kennt; vielmehr kommt es nur darauf an, ob das Zeitmoment und das Umstandsmoment vorliegen und die erforderliche Abwägung ergibt, daß dem Schuldner die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (…vgl. BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 -, a.a.O.; siehe auch BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 AZR 578/88 -, unter II 1, 2 der Gründe, n.v. sowie Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 -, unter II 2 der Gründe, n.v.). - BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89
Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90
Materielle Verwirkung liegt vor, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat und der Schuldner deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9a Nr. 29, zu II 1 der Gründe; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB, zu I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
- LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des …
Der Kläger hat es jedoch insoweit nicht auf eine Entscheidung der Kammer ankommen lassen, sondern durch Rücknahme der Anschlussberufung ausschließen wollen, dass zum einen bei Auslegung der Anschlussberufung als selbständig eingelegter Berufung die unzulässigen Berufung der Beklagten zu 1) zu einer (zulässigen) Anschlussberufung werden würde und zum anderen die Kammer etwa im Hinblick auf die erörterte Verwirkungsproblematik (dazu BAG vom 30.01.1991, 7 AZR 239/90, EzAÜG Nr. 68 zu § 10 AÜG Fiktion, BAG vom 13.11.1991, 7 AZR 594/90, RzK IV 1 Nr. 4, BAG vom 19.03.2003, 7 AZR 269/02. n. v.; ferner BAG vom 12.11.1998, 8 AZR 265/97, NZA 1999, 311) über die gegen die Beklagte zu 2) gerichtete Klageerweiterung negativ entscheiden könnte. - BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91 Ein Verhalten des Klägers, daß er über das Nichteinfordern der Urlaubsvergütung signalisierte, auf Dauer kein Urlaubentgelt mehr zu beanspruchen, kann die Beklagte nämlich nicht darlegen (vgl. BAGE 57, 333 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 594/90 - zu III 2 der Gründe, n. v.).