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   BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 414/07   

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https://dejure.org/2007,3395
BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 414/07 (https://dejure.org/2007,3395)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 AZN 414/07 (https://dejure.org/2007,3395)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 AZN 414/07 (https://dejure.org/2007,3395)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Nichtzulassungsbeschwerde mangels Sitzungsöffentlichkeit

  • Betriebs-Berater

    Nichtzulassungsbeschwerde mangels Sitzungsöffentlichkeit

  • Judicialis

    ZPO § 160 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 165; ; ZPO § 547 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 160 Abs. 1 Nr. 5 § 165 § 547 Nr. 5
    Prozessrecht - Nachweis der Sitzungsöffentlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Absoluter Revisionsgrund wegen Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens ? Nachweis der fehlenden Sitzungsöffentlichkeit durch den Beschwerdeführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1021
  • NZA 2008, 248
  • DB 2008, 1812
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83

    Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 414/07
    Damit fehlt es an der Behauptung, ein Unterzeichner des Protokolls habe wissentlich etwas Unrichtiges beurkundet, was eine Protokollfälschung darstellen würde (dazu BGH 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782, zu B II 2 c cc der Gründe).

    Die Beweiskraft entfällt auch nicht aus sonstigen Gründen; Hinweise darauf, dass es durch einen Unbefugten hergestellt wurde, bestehen nicht, ebenso wenig weist es äußere Mängel auf (vgl. zu derartigen Fallgestaltungen BGH 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - aaO, zu B II 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 414/07
    Der Kläger hat innerhalb der zweimonatigen Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 72a Abs. 3 ArbGG; vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - BAGE 113, 321, zu II 1 c der Gründe ) nicht einmal behauptet, dass einer der Unterzeichner des Protokolls um die von ihm im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren angeführten Umstände, die seiner Auffassung nach gegen eine Öffentlichkeit der Verhandlung sprechen, gewusst hat.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 11 Sa 335/06
    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 414/07
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Februar 2007 - 11 Sa 335/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 12.02.1958 - V ZR 12/57

    Protokollberichtigung nach Revisionseinlegung

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 414/07
    Damit liegt ein in sich vollständiges und der Auslegung nicht fähiges Protokoll vor, durch das bestätigt ist, dass die Sitzung des Landesarbeitsgerichts tatsächlich öffentlich stattgefunden hat (vgl. BVerwG 20. Dezember 1977 - 1 C 27.77 - HFR 1979 Nr. 136, zu 1 der Gründe; BGH 12. Februar 1958 - V ZR 12/57 - BGHZ 26, 340; OLG Köln 7. November 1984 - 16 U 102/84 - OLGZ 1985, 318, zu 1 der Gründe).
  • BVerwG, 20.12.1977 - 1 C 27.77

    Ausweisungsverfügung und Abschiebungsandrohung gegen einen türkischen

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 414/07
    Damit liegt ein in sich vollständiges und der Auslegung nicht fähiges Protokoll vor, durch das bestätigt ist, dass die Sitzung des Landesarbeitsgerichts tatsächlich öffentlich stattgefunden hat (vgl. BVerwG 20. Dezember 1977 - 1 C 27.77 - HFR 1979 Nr. 136, zu 1 der Gründe; BGH 12. Februar 1958 - V ZR 12/57 - BGHZ 26, 340; OLG Köln 7. November 1984 - 16 U 102/84 - OLGZ 1985, 318, zu 1 der Gründe).
  • OLG Köln, 07.11.1984 - 16 U 102/84

    Verstoß gegen das Gebot der nichtöffentlichen Verhandlung; Heilung durch Verzicht

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 414/07
    Damit liegt ein in sich vollständiges und der Auslegung nicht fähiges Protokoll vor, durch das bestätigt ist, dass die Sitzung des Landesarbeitsgerichts tatsächlich öffentlich stattgefunden hat (vgl. BVerwG 20. Dezember 1977 - 1 C 27.77 - HFR 1979 Nr. 136, zu 1 der Gründe; BGH 12. Februar 1958 - V ZR 12/57 - BGHZ 26, 340; OLG Köln 7. November 1984 - 16 U 102/84 - OLGZ 1985, 318, zu 1 der Gründe).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Ebenso kann offen bleiben, ob die Öffentlichkeit der Sitzung bereits mit der Bezeichnung der Sitzung als "Öffentliche Sitzung" in dem Protokoll der mündlichen Verhandlung protokolliert ist, so dass gegen das Protokoll und seinen diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt nur der Nachweis der Fälschung nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 165 Satz 2 ZPO zulässig ist (BAG, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 AZN 414/07 - NJW 2008, 1021 Rn. 4).
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZN 376/16

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Verlegung der Verhandlung in das Dienstzimmer des

    Daraus ergeben sich nunmehr ungeachtet der Überschrift die Tatsachen, aus denen die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes folgt (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZN 414/07 - Rn. 4) .
  • LSG Bayern, 18.09.2020 - L 20 KR 637/19

    Sozialgerichtsverfahren: Doppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs

    Der Gegenbeweis kann gemäß § 165 Satz 2 ZPO nur durch den Nachweis der Fälschung, also der wissentlich falschen Beurkundung oder der nachträglichen Fälschung (vgl. BSG, Beschluss vom 23.07.2015, B 5 R 196/15 B; BGH, Urteil vom 16.10.1984, VI ZR 205/83; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.11.2007, 3 AZN 414/07), geführt werden; jedes andere Beweismittel ist ausgeschlossen.
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZN 777/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sitzungsöffentlichkeit

    Da die Öffentlichkeit der Verhandlung tatsächlich nicht verletzt war, kommt es nicht darauf an, ob in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem das Protokoll die Angabe enthält, dass öffentlich verhandelt wurde, nur der Beweis der Fälschung einschließlich der wissentlich falschen Beurkundung nach § 165 Satz 2 ZPO möglich ist (zu diesem Problem BAG 13. November 2007 - 3 AZN 414/07 - Rn. 4 f.).
  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 10 K 2875/08

    Erledigungserklärung als wesentliche Förmlichkeit nach § 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO

    Fälschung bedeutet, dass das Protokoll wissentlich falsch beurkundet oder nachträglich verfälscht sein muss (Urteile des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 16. Oktober 1984 VI ZR 205/83, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1985, 1782; vom 23. Oktober 1998 LwZR 3/98 NJW 1999, 794; Beschluss des Bundesarbeitsgerichts -BAG- vom 13. November 2007 3 AZN 414/07 NJW 2008, 1021).
  • OVG Sachsen, 21.01.2013 - 1 A 605/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Möglichkeit der Bezugnahme eines Rechtsmittels auf

    Die in sich vollständige und der Auslegung nicht zugängliche "Niederschrift über die öffentliche Verhandlung" des Verwaltungsgerichts vom 3. Juli 2012 enthält keine Angaben über einen Ausschluss der Öffentlichkeit und belegt damit die Öffentlichkeit der Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. November 2010, Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 56; ebenso BAG, Beschl. v. 13. November 2007, NJW 2008, 1021).
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