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   BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00   

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https://dejure.org/2001,18749
BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00 (https://dejure.org/2001,18749)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2001 - 6 AZR 128/00 (https://dejure.org/2001,18749)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 6 AZR 128/00 (https://dejure.org/2001,18749)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90

    Durchschnitt der Arbeitszeit von Musikschullehrern

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
    bb) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die sich auch für die den Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA (SR 2 l II BAT) unterfallenden Angestellten nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT richtet (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348; 15. Mai 1997 - 6 AZR 170/96 - nv.) ist das gesamte Schuljahr 1997/1998 heranzuziehen.

    Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber demgemäß bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden fordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - aaO; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159).

  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
    aa) Nach dem Tarifwortlaut, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8), vermindert sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um 1/260 des Urlaubs nach § 48 Abs. 1 BAT zuzüglich eines etwaigen Zusatzurlaubs, wenn die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt ist (§ 48 Abs. 4 Unterabs. 3 Satz 1 BAT).
  • BAG, 18.11.1968 - 3 AZR 255/67

    Feststellungsklage - Rechtsverhältnis im ganzen - Folgen eines

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
    Schließlich sprechen im Entscheidungsfall auch prozeßwirtschaftliche Erwägungen dafür, den Antrag als zulässig anzusehen (vgl. BAG 18. November 1968 - 3 AZR 255/67 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 134; 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 143).
  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
    Entscheidend ist allein, daß der Streit der Parteien über die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs durch die gerichtliche Feststellung beseitigt wird (vgl. BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - AP BAT § 33 a Nr. 10).
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 170/96

    Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
    bb) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die sich auch für die den Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA (SR 2 l II BAT) unterfallenden Angestellten nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT richtet (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348; 15. Mai 1997 - 6 AZR 170/96 - nv.) ist das gesamte Schuljahr 1997/1998 heranzuziehen.
  • BAG, 01.06.1970 - 3 AZR 166/69

    Ruhestandsverhältnis - Feststellungsantrag - Elementenstreit - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
    Schließlich sprechen im Entscheidungsfall auch prozeßwirtschaftliche Erwägungen dafür, den Antrag als zulässig anzusehen (vgl. BAG 18. November 1968 - 3 AZR 255/67 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 134; 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 143).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
    Bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Post AG einer Partei nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn diese das zu befördernde Schriftstück ordnungsgemäß und so rechtzeitig zur Post gegeben hat, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen den Empfänger bei normalem Verlauf der Dinge fristgerecht erreichen konnte (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG 25. September 2000 - 1 BvR 2104/99 - NJW 2001, 1566).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
    Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber demgemäß bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden fordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - aaO; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83

    Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
    Einzelne rechtserhebliche Vorfragen, Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs können allerdings dann nicht zum Inhalt einer Feststellungsklage erhoben werden, wenn daraus keine anderen Ansprüche erwachsen als diejenigen Ansprüche, die mit gesonderter Leistungs- oder Feststellungsklage geltend gemacht werden (vgl. BAG 19. September 1985 - 6 AZR 460/83 - BAGE 49, 370).
  • LAG Niedersachsen, 19.01.2000 - 9 Sa 391/99
    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Januar 2000 - 9 Sa 391/99 - aufgehoben.
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02

    Tarifliche Ausschlußfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben

    Entscheidend ist allein, daß der Streit der Parteien über die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs durch die gerichtliche Feststellung beseitigt wird (vgl. BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - AP BAT § 33a Nr. 10; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 128/00 -, zu B I 1 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 16.10.2003 - 11 Sa 645/02

    Eingruppierung einer autistische Behinderte in einem Behindertenheim betreuenden

    Dies ändert nichts daran, dass der Streit der Parteien über die Höhe der geschuldeten Vergütung nach wie vor durch die beantragte gerichtliche Feststellung prozessökonomisch beseitigt wird (vgl. BAG 13.12.2001 6 AZR 128/00).
  • LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02

    Direktionsrecht im öffentlichen Dienst

    Dies gilt um so mehr, als es sich bei dem beklagten L1xx um einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes handelt (vgl. BAG 13.12.2001 6 AZR 128/00; BAG 30.09.1998 AP Nr. 70 zu § 2 BeschFG 1985).
  • LAG Hessen, 27.11.2009 - 3 Sa 659/09

    Verlängerung der Arbeitsphase des Altersteilzeitverhältnisses bei

    cc) Schließlich steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags nicht die mangelnde Vollstreckbarkeit entgegen, da bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes davon ausgegangen werden kann, dass einem entsprechenden Feststellungsurteil Folge geleistet wird (BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 128/00 - dokumentiert bei juris, zu I. 1. b) d.Gr.) .
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