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   BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06   

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https://dejure.org/2007,642
BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06 (https://dejure.org/2007,642)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2007 - 2 AZR 807/06 (https://dejure.org/2007,642)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 807/06 (https://dejure.org/2007,642)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Abfindungsanspruchs nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung einer Abfindung; Auslegung eines Kündigungsschreibens als eigenständiges und von den Voraussetzungen des § 1a KSchG unabhängiges Abfindungsangebot; ...

  • bag-urteil.com

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • hensche.de

    Abfindung, Kündigung: Betriebsbedingt, Kündigungsschutzklage

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1a

  • RA Kotz

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1a
    Kündigungsrecht - Abfindung nach § 1a KSchG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aus § 1a KSchG folgt kein Mindestabfindungsanspruch bei betriebsbedingten Kündigungen ? Durch Auslegung des Kündigungsschreibens ist zu ermitteln, ob ein Angebot nach § 1a KSchG oder davon abweichend unterbreitet worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Höhe des Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG

  • sozialplan-eup.de (Kurzinformation)

    Abfindungshöhe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abfindung im Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung § 1a KSchG - geringere Abfindung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss deutlich zu erkennen geben, wenn er eine geringere als in § 1a KSchG vorgesehene Abfindung anbietet - Arbeitnehmer kann Nachzahlung verlangen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.12.2007)

    Klagerücknahme sichert nicht die Abfindung // Streitfälle um neue "Turboprämie"

Besprechungen u.ä. (3)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • berul.de (Entscheidungsanmerkung)

    § 1a KSchG
    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 14.12.2007)

    Abfindungshöhe bei betriebsbedingter Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 904 (Ls.)
  • DB 2008, 1276
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06
    Die Arbeitsvertragsparteien bleiben auch bei betriebsbedingten Kündigungen frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - DB 2007, 2600).

    bb) Die Frage, ob der Arbeitgeber einen Hinweis nach § 1a KSchG oder ein davon abweichendes Angebot unterbreitet hat, ist durch Auslegung des Kündigungsschreibens zu ermitteln (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 -DB 2007, 2600; vgl. KR-Spilger 8. Aufl. § 1a KSchG Rn. 60).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06

    Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06
    Hinweise des Senats: teilweise parallel zu BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 -.
  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend: Senat 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6, zu II 2 a der Gründe) und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (v. Hoyningen-Huene KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 15 ff.; KR-Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 297; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1253) kann ein Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung nicht auf die Erhebung oder Durchführung einer Kündigungsschutzklage verzichten.
  • LAG Nürnberg, 04.04.2006 - 6 Sa 785/05

    Auftrag zur Übermittlung einer Willenserklärung ; Hinweis auf die Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 4. April 2006 - 6 Sa 785/05 - aufgehoben.
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06
    Andernfalls könnte sich erst bei Zahlung der Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. dazu Senat 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 3 = EzA KSchG § 1a Nr. 1) herausstellen, dass der Arbeitgeber ein von § 1a Abs. 2 KSchG abweichendes Angebot unterbreitet haben wollte.
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Die Regelung des § 1a KSchG setzt keinen generell unabdingbaren Mindestanspruch bei Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen fest (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 3 und - 2 AZR 807/06 -).

    Die Arbeitsvertragsparteien sind auch bei einer betriebsbedingten Kündigung frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 -).

    Es hätte einer ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers bedurft, um die mit einem Ausschluss einer von § 1a KSchG abweichenden Vereinbarung verbundene Beschränkung der Vertragsfreiheit zu rechtfertigen (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 - vgl. auch Preis DB 2004, 70, 73).

    Die Frage, ob der Arbeitgeber den Hinweis nach § 1a KSchG erteilt oder ein davon abweichendes Angebot unterbreitet hat, ist durch Auslegung des Kündigungsschreibens zu ermitteln (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 -AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 3 und - 2 AZR 807/06 - vgl. auch KR-Spilger 8. Aufl. § 1a KSchG Rn. 60).

    Aus dem Kündigungsschreiben muss sich vielmehr der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, eindeutig und unmissverständlich ergeben (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 - siehe auch Preis DB 2004, 70, 73).

    b) Will ein Arbeitgeber hiernach dem Arbeitnehmer mit Ausspruch der Kündigung ein Angebot auf Abschluss eines Beendigungsvertrages unterbreiten, ohne jedoch die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG anbieten zu wollen, so ist er aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Beweissicherung gehalten, dies in der schriftlichen Kündigungserklärung eindeutig und unmissverständlich zu formulieren, insbesondere welche Abfindung er unter welchen Voraussetzungen anbietet (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 -aaO und - 2 AZR 807/06 - siehe auch Preis DB 2004, 70, 73).

    Vor allem durfte es aber darauf abstellen, dass die Beklagte mit der im Schreiben vom 28. Januar 2005 benannten Abfindungshöhe ein von § 1a KSchG deutlich und unmissverständlich abweichendes Angebot unterbreitet hat (zur deutlich abweichenden Abfindungshöhe als wesentliches Abgrenzungskriterium: vgl. auch BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 -).

  • LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08

    Abfindungsangebot der Arbeitgeberin bei betriebsbedingter Kündigung; Auslegung

    Anderenfalls könnte sich erst bei Zahlung der Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist herausstellen, dass der Arbeitgeber ein von § 1 a Abs. 2 KSchG abweichendes Angebot unterbreiten wollte (BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 807/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 4 und - 2 AZR 663/06. - EzA KSchG § 1 a Nr. 3 m.w.N.).

    Ist das Schreiben jedoch missverständlich, so ist es gerade nicht hinreichend eindeutig (vgl. BAG vom 13.12.2007, 2 AZR 807/06, aaO.).

  • LAG Hamm, 07.05.2015 - 15 Sa 1769/14

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung im

    "Will ein Arbeitgeber hiernach dem Arbeitnehmer mit Ausspruch der Kündigung ein Angebot auf Abschluss eines Beendigungsvertrages unterbreiten, ohne jedoch die gesetzliche Abfindung nach § 1 a KSchG anbieten zu wollen, so ist er aus der Gründen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Beweissicherung gehalten, dies in der schriftlichen Kündigungserklärung eindeutig und unmissverständlich zu formulieren, insbesondere welche Abfindung er unter welchen Voraussetzungen anbietet (BAG, 13.12.2007, 2 AZR 663/06 und 2 AZR 807/06; siehe auch Preis DB 2004, 70, 73).
  • LAG Sachsen, 30.05.2008 - 2 Sa 841/06

    Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung/Angebot einer der Höhe nach

    Aus dem Kündigungsschreiben muss sich der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, eindeutig und unmissverständlich ergeben (BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06 - ZIP 2008, 849; BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 807/06 - EzA-ST 2007, Nr. 26, 3, vollständig dok. derzeit erst in JURIS).
  • ArbG Hamburg, 23.09.2008 - 25 Ca 137/08

    Missverständliches Abfindungsangebot - Pech für den Arbeitgeber

    Anderenfalls könnte sich erst bei Zahlung der Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist herausstellen, dass der Arbeitgeber ein von § 1a Abs. 2 KSchG abweichendes Angebot unterbreitet haben wollte ( BAG, 13.12.2007, Az. 2 AZR 807/06 sowie 2 AZR 673/06 m.w.N.).

    Ist das Schreiben jedoch missverständlich, so ist es gerade nicht hinreichend eindeutig (vgl. BAG, 13.12.2007, 2 AZR 807/06 ).

  • VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17

    Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen

    Ein derartiger Wille des Arbeitgebers muss allerdings aus Gründen der Rechtssicherheit der Erklärung eindeutig zu entnehmen sein (vgl. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 807/06 -, juris Rn. 19 ff.; Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 5. Auflage, § 1 a KSchG Rn. 3).
  • ArbG Erfurt, 21.10.2021 - 6 Ca 186/21

    Abweichendes Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben

    Das erkennende Gericht orientiert sich dabei an den Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes vom 19.06.2007; 1 AZR 340/06; Urteil vom 13.12.2007; 2 AZR 807/06 und an dem Urteil vom 10.07.2008; 2 AZR 209/07.
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06
    Hinweise des Senats: teilweise parallel zu BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 807/06 -.
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