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   BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09   

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https://dejure.org/2011,21272
BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09 (https://dejure.org/2011,21272)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2011 - 3 AZR 852/09 (https://dejure.org/2011,21272)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 3 AZR 852/09 (https://dejure.org/2011,21272)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz - Auslegung - Gesamtzusage

  • openjur.de

    Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz; Auslegung; Gesamtzusage

  • Bundesarbeitsgericht

    Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz - Auslegung - Gesamtzusage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 6 Abs 3 ZVG HA, § 73 Abs 1 S 1 ArbGG
    Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz - Auslegung - Gesamtzusage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Neuberechnung der Betriebsrente bei Änderungen der tariflichen Entgeltentwicklung nach dem Tarifvertrag für die privaten und öffentlichen Banken auf Grund einer Gesamtzusage; Voraussetzungen für das Vorliegen und die Wirksamkeit einer ...

  • rewis.io

    Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz - Auslegung - Gesamtzusage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer vom LG Nicht festgestellten gesetzlichen Entwicklung; Betriebliche Altersversorgung; Gesamtzusage in Form des Hinweises auf eine für die Arbeitnehmer einsehbare Regelung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Gesamtzusage: Ausreichender Hinweis auf die in Bezug genommene gesetzliche Bestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 984
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09
    Die Auslegung einer Gesamtzusage durch das Berufungsgericht unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 22 f., AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 7) .
  • LAG Hamburg, 23.10.2009 - 6 Sa 25/09

    Rentenanpassung im Bankgewerbe; dynamische Verweisung der Pensionsordnung auf

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Oktober 2009 - 6 Sa 25/09 - aufgehoben.
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 444/03

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09
    Es reicht, wenn sie sich - wie hier - auf einzelne sich daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 444/03 - zu I der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 44 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 39) .
  • ArbG Hamburg, 26.03.2009 - 29 Ca 463/08
    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. März 2009 - 29 Ca 463/08 - abgeändert.
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 852/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 852/09 - Rn. 17; 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 19, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .
  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit

    Die Auslegung einer Gesamtzusage durch das Berufungsgericht unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 22 f., AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 7; 13. Dezember 2011 - 3 AZR 852/09 - Rn. 17) .
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