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   BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10   

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https://dejure.org/2011,47079
BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10 (https://dejure.org/2011,47079)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2011 - 9 AZR 420/10 (https://dejure.org/2011,47079)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 (https://dejure.org/2011,47079)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung; Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung und Bestandrechtsstreit- Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung und Bestandrechtsstreit- Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 275 Abs 1 BGB, § 275 Abs 4 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB
    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung und Bestandrechtsstreit- Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung, Kündigungsschutzklage, Ausschlussfrist, Verfall

  • rewis.io

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung und Bestandrechtsstreit- Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung; Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung; Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Die "vorsorgliche" Gewährung von Urlaub trotz unwirksamer Kündigung ist künftig wohl nicht mehr möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
    Eine Ausnahme hat der Senat im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 43, Slg. 2009, I-179) für die Fälle anerkannt, in denen es dem Arbeitnehmer aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände unmöglich gewesen ist, den Urlaub vor Ablauf des Übertragungszeitraums zu nehmen (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18 f., BAGE 134, 196 ) .

    Insbesondere gibt die reformierte Rechtsprechung des Senats im Nachgang zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Schultz-Hoff (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - Slg. 2009, I-179) keinen Anlass, § 7 Abs. 3 Satz 1 bis Satz 3 BUrlG zugunsten der Klägerin einschränkend anzuwenden.

    Danach wirkt sich die verbindliche Auslegung, die Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Union gefunden hat (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Slg. 2009, I-179) , auf das deutsche Urlaubsrecht aus.

    (b) Der Gerichtshof hat mehrfach betont, Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums bestimmt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub zu nehmen (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 26, NZA 2011, 1333; 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 43, Slg. 2009, I-179) .

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - zu II 2 a aa der Gründe ; 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - zu I 2 a der Gründe; 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b und c der Gründe, BAGE 92, 299; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 79, 92) .

    Denn der Arbeitgeber habe ein wirtschaftliches Interesse daran, einem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch Urlaub zu erteilen, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 92, 299; so zuletzt BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 15, AP BUrlG § 7 Nr. 38 = EzA BUrlG § 7 Nr. 119 ) .

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
    Für das Arbeitsverhältnis der Parteien gelten weder arbeits- noch tarifvertragliche Regelungen, wonach der übergesetzliche Mehrurlaub anderen Regeln als der durch § 3 Abs. 1 BUrlG garantierte Mindesturlaub folgen soll (vgl. zu tariflichen Regelungen: BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 34, EzA BUrlG § 7 Nr. 123) .

    Deshalb kann der Urlaub in den folgenden Urlaubsjahren verfallen, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht rechtzeitig genommen hat und er nicht an der Urlaubsnahme wegen Arbeitsunfähigkeit gehindert war (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 39, EzA BUrlG § 7 Nr. 123) .

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
    Dies gilt nach bisheriger Senatsrechtsprechung unabhängig davon, ob die Parteien einen Rechtsstreit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses führen (vgl. BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 14, AP BUrlG § 7 Nr. 38 = EzA BUrlG § 7 Nr. 119) .

    Denn der Arbeitgeber habe ein wirtschaftliches Interesse daran, einem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch Urlaub zu erteilen, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 92, 299; so zuletzt BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 15, AP BUrlG § 7 Nr. 38 = EzA BUrlG § 7 Nr. 119 ) .

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
    Bestehen dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe, wird der Urlaub ipso iure auf die ersten drei Monate des Folgejahres übertragen (BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 52, BAGE 130, 119) .

    (a) Im Hinblick auf Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9; im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24. März 2009 ( BAG - 9 AZR 983/07 - BAGE 130, 119) angenommen, § 7 Abs. 3 BUrlG sei dahingehend fortzubilden, dass Urlaub, den ein Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit weder im Urlaubsjahr noch innerhalb des Übertragungszeitraums habe nehmen können, nicht verfalle.

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
    In diesem Fall verlangt § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, dass der Arbeitgeber den Anteil des Urlaubsanspruchs, der vor dem laufenden Urlaubsjahr entstanden ist, innerhalb des ersten Quartals gewährt, damit eine zeitnahe Erholung des Arbeitnehmers gewährleistet ist (vgl. BAG 9. August 2011 -  9 AZR 425/10  - Rn. 19, NZA 2012, 29) .

    Dies gilt auch im Falle einer langwierigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr so rechtzeitig gesund und arbeitsfähig wird, dass er in der verbleibenden Zeit seinen Urlaub nehmen kann (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 20, NZA 2012, 29) .

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Anspruch auf einen der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - zu II 2 a aa der Gründe ; 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - zu I 2 a der Gründe; 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b und c der Gründe, BAGE 92, 299; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 79, 92) .
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
    Es müssen deshalb Umstände vorliegen, die es ausgeschlossen erscheinen lassen, dass er sich von einer Fristsetzung hätte umstimmen lassen (vgl. BGH 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10 - Rn. 24, NJW 2011, 3435) .
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
    Denn der Arbeitgeber gerät durch Ausspruch einer rechtsunwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, da er dem Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist die Arbeitsmöglichkeit entzieht (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2) .
  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 9/91

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
    Denn nur in diesem Fall entbehrt eine Mahnung ihres Sinnes, den Schuldner zu vertragsgerechtem Verhalten anzuhalten (vgl. zur Nachfristsetzung: BGH 30. Oktober 1991 - VIII ZR 9/91 - zu 2 der Gründe, NJW 1992, 235) .
  • BGH, 15.03.1996 - V ZR 316/94

    Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98

    Geltendmachung der Urlaubsabgeltung

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00

    Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

  • LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 220/10

    Verfallen des Urlaubsanspruch - Kündigungsschutzprozess

  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02

    Übertragung von Teilurlaub

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16

    Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit

    Einer Geltendmachung des Urlaubs durch den Arbeitnehmer bedarf es nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ernsthaft und endgültig verweigert (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 39; aA LAG Berlin-Brandenburg 7. Mai 2015 - 10 Sa 86/15, 10 Sa 108/15 - Rn. 30 ff.; 12. Juni 2014 - 21 Sa 221/14 - Rn. 36, das angenommen hat, der Arbeitgeber habe den bei ihm Beschäftigten von sich aus rechtzeitig Urlaub zu gewähren; komme er dieser Verpflichtung nicht nach, habe er Schadensersatz zu leisten, es sei denn, er habe die nicht rechtzeitige Urlaubsgewährung nicht zu vertreten).".
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

    Einer Geltendmachung des Urlaubs durch den Arbeitnehmer bedarf es nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ernsthaft und endgültig verweigert (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 39; aA LAG Berlin-Brandenburg 7. Mai 2015 - 10 Sa 86/15, 10 Sa 108/15 - Rn. 30 ff.; 12. Juni 2014 - 21 Sa 221/14 - Rn. 36, das angenommen hat, der Arbeitgeber habe den bei ihm Beschäftigten von sich aus rechtzeitig Urlaub zu gewähren; komme er dieser Verpflichtung nicht nach, habe er Schadensersatz zu leisten, es sei denn, er habe die nicht rechtzeitige Urlaubsgewährung nicht zu vertreten) .
  • LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17

    Verfall von Urlaubsansprüchen; Geltendmachung

    Die Revision wurde zugelassen, da das BAG jedenfalls in seiner Entscheidung vom 13.12.2011 - 9 AZR 420/10 - eine Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung andeutet und zudem auch ein Vorabentscheidungsersuchen des BAG zum EuGH vorliegt, ob § 7 Abs. 3 BUrlG im Zusammenhang mit dem Verfall von Urlaubsansprüchen im Einklang mit der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtscharta der EU steht.

    Deshalb kann der Urlaub in den folgenden Urlaubsjahren verfallen, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht rechtzeitig genommen hat und er nicht an der Urlaubsnahme wegen Arbeitsunfähigkeit gehindert war (BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80; zum Ganzen BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10).

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.12.2011 - 9 AZR 420/10 nochmals bestätigt, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat.

    Es müssen deshalb Umstände vorliegen, die es ausgeschlossen erscheinen lassen, dass er sich von einer Fristsetzung hätte umstimmen lassen (BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10 mit Verweis auf BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10).

    Und der Arbeitgeber ist jedenfalls rechtlich nicht gehindert einem Arbeitnehmer in einem unwirksam gekündigten und deshalb fortbestehenden Arbeitsverhältnis Urlaub zu gewähren (BAG, 10.02.2105 - 9 AZR 455/13; 13.12.2011 - 9 AZR 420/10.

    Denn der Arbeitgeber habe ein wirtschaftliches Interesse daran, einem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch Urlaub zu erteilen, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (siehe zum Ganzen BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10).

    Der Mahnung bedarf es nicht, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB) (siehe zum Ganzen BAG 13.12.2011 - 9 AZR 420/10.

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 760/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

    In diesem Fall entbehrt eine Mahnung ihres Sinnes, den Schuldner zu vertragsgerechtem Verhalten anzuhalten (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 44) .

    Denn der Arbeitgeber hat regelmäßig ein wirtschaftliches Interesse daran, einem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch Urlaub zu erteilen, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (vgl. BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 15; offengelassen von BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 45) .

  • LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15

    Urlaub, Verfall, Kündigung

    Der Urlaubsanspruch verfällt am Ende des Urlaubsjahres, wenn nicht einer der in § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG genannten Übertragungsgründe vorliegt (vgl. BAG U. v. 13.12.2011 - 9 AZR 420/10; v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04).

    Denn der Arbeitgeber ist rechtlich nicht gehindert, einem Arbeitnehmer in einem unwirksam gekündigten und deshalb fortbestehenden Arbeitsverhältnis Urlaub zu erteilen (vgl. BAG U. v. 13.12.2011 - 9 AZR 420/10).

    bb) Dies widerspricht auch nicht europäischem Recht, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 13.12.2011 (9 AZR 420/10) entschieden hat.

  • LAG Hamm, 02.03.2016 - 6 Sa 787/15
    Eine Ausnahme hat das BAG im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff]) für die Fälle anerkannt, in denen es dem Arbeitnehmer aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände unmöglich gewesen ist, den Urlaub vor Ablauf des Übertragungszeitraums zu nehmen (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 -, Rn. 21).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Parteien einen Rechtsstreit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses führen (BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 760/11 -, Rn. 11; BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 29).

    Die reformierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Nachgang zu der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Schultz-Hoff (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06) hat dem Bundesarbeitsgericht keinen Anlass gegeben, § 7 Abs. 3 Satz 1 bis Satz 3 BUrlG zugunsten der Arbeitnehmer einschränkend anzuwenden (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 -, Rn. 29).

    Deshalb kann der Urlaub in den folgenden Urlaubsjahren verfallen, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht rechtzeitig genommen hat und er nicht an der Urlaubsnahme wegen Arbeitsunfähigkeit gehindert war (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 -, Rn. 35; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 39).

    Die Kammer verkennt nicht, dass es das Bundesarbeitsgericht offen gelassen hat, ob an der Rechtsprechung zur Notwendigkeit einer Mahnung festgehalten werden kann (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 -, Rn. 46).

  • BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

    Dies gilt auch im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr so rechtzeitig gesund und arbeitsfähig wird, dass er in der verbleibenden Zeit zumindest einen Teil seines Urlaubs nehmen kann (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 28) .
  • LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 Sa 1866/12

    Fristlose Kündigung und Urlaubsgewährung

    Der Mahnung bedarf es gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (BAG 13.12.2011 - 9 AZR 420/10, juris Rn. 39).

    Es hat in der Entscheidung vom 13.12.2011 (a.a.O. Rn. 46) ausgeführt, dass es offen lässt, ob es künftig an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wird.

    Es spreche einiges dafür, diese Grundsätze künftig auch für die Kehrseite der Arbeitspflicht, nämlich die Befreiung hiervon durch Urlaubsgewährung anzuwenden (so ausdrücklich BAG 13.12.2011 a.a.O. Rn. 46 a.E).

  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

    Das ist regelmäßig nur anzunehmen, wenn er sich beharrlich weigert, die Leistung zu erbringen (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 44) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14

    Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei fehlendem Arbeitswillen -

    Ansonsten erlischt der erfüllbare Teil mit Ablauf des Kalenderjahres ( BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 28, juris ).

    Anders als im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber rechtlich nicht gehindert, einem Arbeitnehmer in einem unwirksamen gekündigten und deshalb fortbestehenden Arbeitsverhältnis Urlaub zu erteilen und zwar unabhängig davon, ob die Parteien einen Rechtsstreit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses führen ( BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 32, juris ).

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

  • LAG Köln, 04.12.2013 - 11 Sa 656/10

    Berechnung Verzugszinsen

  • LAG München, 28.10.2020 - 8 Sa 816/19

    Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 387/13

    Zulässigkeit der Klage - Nettolohnklage - Anforderungen an die

  • ArbG München, 16.10.2019 - 7 Ca 304/19

    Zumutbarkeit einer anderweitigen Arbeit

  • ArbG Gießen, 08.02.2017 - 7 Ca 294/16

    Die Urlaubsstaffelung des Art. III § 1 TV zu § 71 BAT in Verbindung mit § 4 Abs.

  • LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 8 Sa 756/12

    Urlaub - Übertragung - Anforderungen an die Geltendmachung

  • ArbG München, 30.10.2015 - 13 Ca 3620/15

    Abgewiesene Klage im Streit um Resturlaub

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