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   BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11   

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BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11 (https://dejure.org/2012,48230)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 6 AZR 772/11 (https://dejure.org/2012,48230)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 (https://dejure.org/2012,48230)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • openjur.de

    Griechische Aktiengesellschaft; Betriebsstilllegung; Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige; Entbehrlichkeit eines Konsultationsverfahren; Stellungnahme des Betriebsrats; Einigungsstellenverfahren

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige - Entbehrlichkeit eines Konsultationsverfahren - Stellungnahme des Betriebsrats - Einigungsstellenverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 KSchG, § 17 Abs 3 S 2 KSchG, § 17 Abs 3 S 3 KSchG, § 125 Abs 2 InsO, § 335 ff InsO
    Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige - Entbehrlichkeit eines Konsultationsverfahren - Stellungnahme des Betriebsrats - Einigungsstellenverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines Konsultationsverfahrens im Sinne von § 17 Abs. 2 KSchG; Rechtsfolgen der unterbliebenen Beteiligung des Gesamtbetriebsrats

  • bag-urteil.com

    Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige - Entbehrlichkeit eines Konsultationsverfahren - Stellungnahme des Betriebsrats - Einigungsstellenverfahren

  • rewis.io

    Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige - Entbehrlichkeit eines Konsultationsverfahren - Stellungnahme des Betriebsrats - Einigungsstellenverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Durchführung eines Konsultationsverfahrens im Sinne von § 17 Abs. 2 KSchG; Rechtsfolgen der unterbliebenen Beteiligung des Gesamtbetriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11
    Er hat damit der MERL und insbesondere der in deren Art. 2 geregelten Konsultationspflicht auch eine individualschützende Komponente, die zugunsten der Arbeitnehmer als Gemeinschaft ausgestaltet ist, zuerkannt (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 82 mwN aus der Rechtsprechung des EuGH, ZIP 2012, 1822) .

    Die Beifügung der Stellungnahme bzw. die Glaubhaftmachung der Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG sind Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Anzeige (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 52, ZIP 2012, 1822) .

    Unabhängig davon, dass diese Schreiben mangels eines Regelungscharakters schon keine Verwaltungsakte waren (zu den Voraussetzungen eines Verwaltungsakts BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 65 ff., ZIP 2012, 1822) , hinderte selbst ein bestandskräftiger Bescheid der Arbeitsverwaltung nach § 18 Abs. 1, § 20 KSchG die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht daran, die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige festzustellen.

    a) Ob die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß erstattet ist, ist lediglich Vorfrage für einen Bescheid der Arbeitsverwaltung nach § 18 Abs. 1, § 20 KSchG, gehört nicht zum Regelungsinhalt eines solchen Verwaltungsakts und wird deshalb von dessen Bestandskraft nicht erfasst (ausführlich BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 25 ff., ZIP 2012, 2412; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 70 ff., ZIP 2012, 1822) .

    Eine solche Auslegung der §§ 17 ff. KSchG führte zur Unterschreitung des von Art. 6 MERL geforderten Schutzniveaus und nähme den Anforderungen des § 17 KSchG ihre praktische Wirksamkeit (ausführlich BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 29, ZIP 2012, 2412; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 76 ff., ZIP 2012, 1822) .

    kein Vertrauensschutz vor den Folgen der Rechtsprechungsänderung zur Heilungswirkung von Bescheiden der Arbeitsverwaltung durch die Entscheidung des Senats vom 28. Juni 2012 (- 6 AZR 780/10 - ZIP 2012, 1822) zu gewähren.

    Dies gilt auch für die letzte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2009 (- 8 AZR 273/08 - AP BGB § 613a Nr. 370 = EzA KSchG § 17 Nr. 20) , wie der Senat bereits ausführlich dargelegt hat (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 82, ZIP 2012, 1822) .

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11
    a) Die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung soll es dieser ermöglichen, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung oder Einschränkung der Massenentlassungen zu unterbreiten (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 mwN, ZIP 2012, 2412) .

    Eine solche Verbindung verletzt keine unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47 ff., ZIP 2012, 2412) .

    a) Ob die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß erstattet ist, ist lediglich Vorfrage für einen Bescheid der Arbeitsverwaltung nach § 18 Abs. 1, § 20 KSchG, gehört nicht zum Regelungsinhalt eines solchen Verwaltungsakts und wird deshalb von dessen Bestandskraft nicht erfasst (ausführlich BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 25 ff., ZIP 2012, 2412; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 70 ff., ZIP 2012, 1822) .

    Eine solche Auslegung der §§ 17 ff. KSchG führte zur Unterschreitung des von Art. 6 MERL geforderten Schutzniveaus und nähme den Anforderungen des § 17 KSchG ihre praktische Wirksamkeit (ausführlich BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 29, ZIP 2012, 2412; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 76 ff., ZIP 2012, 1822) .

    Die Verfahrensausgestaltung darf den Bestimmungen der Richtlinie jedoch nicht ihre praktische Wirksamkeit iSd. Effektivitäts- und Äquivalenzprinzips nehmen (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 50, ZIP 2012, 2412 unter Bezug auf EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 33 ff., 38 ff. und 59 ff., Slg. 2009, I-6653) .

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11
    Dies schließt die Annahme aus, die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Anzeige seien in § 17 Abs. 3 KSchG abschließend aufgezählt (anders noch die insoweit überholte Rechtsprechung des BAG vor der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Slg. 2005, I-885, vgl. nur BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 84, 267, sowie APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 76 ff., der § 17 Abs. 3 KSchG immer noch als gegenüber § 17 Abs. 2 KSchG unabhängige und selbstständige Wirksamkeitsvoraussetzung ansieht und deshalb annimmt, dass bei Beifügung einer Stellungnahme oder Glaubhaftmachung nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG die Anzeige auch dann wirksam sei, wenn in Wirklichkeit keine ordnungsgemäße Unterrichtung erfolgt sei) .

    Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 17 KSchG im Allgemeinen und zur Heilungswirkung von Verwaltungsakten der Arbeitsverwaltung im Besonderen, die auf der Annahme eines rein arbeitsmarktpolitischen Zwecks des Verfahrens der Massenentlassungsanzeige beruhte, ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union seit seiner Entscheidung vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - [Junk] Slg. 2005, I-885) die Grundlage entzogen.

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11
    Ferner soll eine ungünstige Stellungnahme des Betriebsrats der Agentur für Arbeit nicht vorenthalten werden (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22, EzA KSchG § 17 Nr. 25) .

    Darauf, dass die Arbeitsverwaltung selbst eine derart eindeutig gesetzwidrige Handhabung der Vorschriften zur Massenentlassung hinnehmen und ungeachtet ihrer Verpflichtung, im Wege der Amtsermittlung die Vollständigkeit der Anzeige zu ermitteln und bei Zweifeln an der Erfüllung der formellen Voraussetzungen beim Arbeitgeber rückzufragen (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 27, EzA KSchG § 17 Nr. 25) , insbesondere das Fehlen der Stellungnahme des Betriebsrats nicht beanstanden würde, konnte die Beklagte zu 1.

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11
    Die Verfahrensausgestaltung darf den Bestimmungen der Richtlinie jedoch nicht ihre praktische Wirksamkeit iSd. Effektivitäts- und Äquivalenzprinzips nehmen (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 50, ZIP 2012, 2412 unter Bezug auf EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 33 ff., 38 ff. und 59 ff., Slg. 2009, I-6653) .
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11
    Die nationalen Gerichte sind Teil des Mitgliedstaats und daher gehalten, bei ihrer Auslegung nationalen Rechts, das wie § 17 KSchG Richtlinien der Europäischen Union umsetzt, das Gebot der Effektivität zu beachten (vgl. nur EuGH 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler] Rn. 122, Slg. 2006, I-6057) .
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11
    Dies schließt die Annahme aus, die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Anzeige seien in § 17 Abs. 3 KSchG abschließend aufgezählt (anders noch die insoweit überholte Rechtsprechung des BAG vor der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Slg. 2005, I-885, vgl. nur BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 84, 267, sowie APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 76 ff., der § 17 Abs. 3 KSchG immer noch als gegenüber § 17 Abs. 2 KSchG unabhängige und selbstständige Wirksamkeitsvoraussetzung ansieht und deshalb annimmt, dass bei Beifügung einer Stellungnahme oder Glaubhaftmachung nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG die Anzeige auch dann wirksam sei, wenn in Wirklichkeit keine ordnungsgemäße Unterrichtung erfolgt sei) .
  • BAG, 22.03.2007 - 6 AZR 499/05

    Kündigung - Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11
    b) Unabhängig davon kommt die Gewährung von Vertrauensschutz hinsichtlich der Auslegung nationalen Rechts durch die nationale höchstrichterliche Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Art. 20 Abs. 3 GG nicht in Betracht (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl. BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, BVerfGE 122, 248; BAG 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 15 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19) .
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11
    Dies gilt auch für die letzte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2009 (- 8 AZR 273/08 - AP BGB § 613a Nr. 370 = EzA KSchG § 17 Nr. 20) , wie der Senat bereits ausführlich dargelegt hat (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 82, ZIP 2012, 1822) .
  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11
    Erforderliche Kenntnisse des Gesamtbetriebsrats über die betrieblichen und regionalen Verhältnisse sind dadurch gewährleistet, dass jeder örtliche Betriebsrat mindestens ein Mitglied in den Gesamtbetriebsrat entsendet (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 165 = EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3) .
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • EuGH, 01.03.2005 - C-281/02

    Owusu

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

  • EuGH, 10.12.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 54/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz innerhalb der EU: Anwendbares Recht auf die

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 185/10

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 177/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 157/22

    "in der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer iSv. § 17 KSchG

    auch BAG 19. Mai 2022 - 2 AZR 467/21 - Rn. 13; 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 189 f., BAGE 170, 98; 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 99 ff. mwN, BAGE 169, 362; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 46 ff. mwN, BAGE 147, 237; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 42 ff. mwN, BAGE 144, 366; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Rn. 47, 61; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 31 ff., BAGE 144, 47)  - zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.
  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Dem hat sich der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 2012 (vgl. - 6 AZR 772/11 - Rn. 61 und - 6 AZR 752/11 - Rn. 64, 72) ohne eigenständige Begründung angeschlossen und daran in der Folgezeit ebenso wie der Zweite Senat festgehalten (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 42 ff. mwN, BAGE 144, 366; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 46 ff. mwN, BAGE 147, 237; 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 97 ff. mwN, BAGE 169, 362; 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 134 f., BAGE 170, 244; 27. Januar 2022 - 6 AZR 155/21 (A) - Rn. 19 ff. mwN; 19. Mai 2022 - 2 AZR 467/21 - Rn. 13) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Die im Anzeige- und Konsultationsverfahren aufgetretenen Fehler führen deshalb anders als bei den anderen in der Station F beschäftigten Arbeitnehmern nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 38 ff.; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Rn. 36 ff.; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 5/12 - Rn. 38 ff.; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 48/12 - Rn. 38 ff.) .

    Die Kündigungen der Arbeitsverhältnisse der anderen Arbeitnehmer in der Station F wurden bereits Ende Dezember 2009 erklärt und gingen noch im Dezember 2009 zu (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 13; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Rn. 13) .

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2015 - 8 Sa 1585/14

    Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung bei

    Das Konsultationsverfahren ist auch nicht entbehrlich, weil der gesamte Betrieb stillgelegt und alle Arbeitnehmer entlassen wurden (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Juris Rn. 39; 41).

    Das wäre nur der Fall, wenn kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, der als Ansprechpartner für Verhandlungen dienen könnte (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 39; 41).

    Die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung soll es dieser ermöglichen, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung oder Einschränkung der Massenentlassungen zu unterbreiten (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 42; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 mwN, ZIP 2012, 2412).

    § 17 Abs. 2 KSchG enthält eine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, die gleichwertig neben den in § 17 Abs. 3 KSchG geregelten Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit steht (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 51).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit die fehlende Unterrichtung des Betriebsrates über die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer im Rahmen der Konsultationspflicht nachteilige Rechtsfolgen für den Arbeitgeber haben kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn. 36; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 52).

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2015 - 8 Sa 1532/14

    Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung bei

    Das Konsultationsverfahren ist auch nicht entbehrlich, weil der gesamte Betrieb stillgelegt und alle Arbeitnehmer entlassen wurden (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Juris Rn. 39; 41).

    Das wäre nur der Fall, wenn kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, der als Ansprechpartner für Verhandlungen dienen könnte (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 39; 41).

    Die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung soll es dieser ermöglichen, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung oder Einschränkung der Massenentlassungen zu unterbreiten (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 42; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 mwN, ZIP 2012, 2412).

    § 17 Abs. 2 KSchG enthält eine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, die gleichwertig neben den in § 17 Abs. 3 KSchG geregelten Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit steht (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 51).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit die fehlende Unterrichtung des Betriebsrates über die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer im Rahmen der Konsultationspflicht nachteilige Rechtsfolgen für den Arbeitgeber haben kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn. 36; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 52).

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2015 - 8 Sa 1599/14

    Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung bei

    Das Konsultationsverfahren ist auch nicht entbehrlich, weil der gesamte Betrieb stillgelegt und alle Arbeitnehmer entlassen wurden (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Juris Rn. 39; 41).

    Das wäre nur der Fall, wenn kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, der als Ansprechpartner für Verhandlungen dienen könnte (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 39; 41).

    Die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung soll es dieser ermöglichen, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung oder Einschränkung der Massenentlassungen zu unterbreiten (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 42; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 mwN, ZIP 2012, 2412).

    § 17 Abs. 2 KSchG enthält eine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, die gleichwertig neben den in § 17 Abs. 3 KSchG geregelten Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit steht (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 51).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit die fehlende Unterrichtung des Betriebsrates über die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer im Rahmen der Konsultationspflicht nachteilige Rechtsfolgen für den Arbeitgeber haben kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn. 36; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 52).

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2015 - 8 Sa 1557/14

    Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung bei

    Das Konsultationsverfahren ist auch nicht entbehrlich, weil der gesamte Betrieb stillgelegt und alle Arbeitnehmer entlassen wurden (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Juris Rn. 39; 41).

    Das wäre nur der Fall, wenn kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, der als Ansprechpartner für Verhandlungen dienen könnte (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 39; 41).

    Die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung soll es dieser ermöglichen, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung oder Einschränkung der Massenentlassungen zu unterbreiten (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 42; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 mwN, ZIP 2012, 2412).

    § 17 Abs. 2 KSchG enthält eine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, die gleichwertig neben den in § 17 Abs. 3 KSchG geregelten Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit steht (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 51).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit die fehlende Unterrichtung des Betriebsrates über die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer im Rahmen der Konsultationspflicht nachteilige Rechtsfolgen für den Arbeitgeber haben kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn. 36; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 52).

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2015 - 8 Sa 1529/14

    Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung bei

    Das Konsultationsverfahren ist auch nicht entbehrlich, weil der gesamte Betrieb stillgelegt und alle Arbeitnehmer entlassen wurden (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Juris Rn. 39; 41).

    Das wäre nur der Fall, wenn kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, der als Ansprechpartner für Verhandlungen dienen könnte (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 39; 41).

    Die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung soll es dieser ermöglichen, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung oder Einschränkung der Massenentlassungen zu unterbreiten (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 42; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 mwN, ZIP 2012, 2412).

    § 17 Abs. 2 KSchG enthält eine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, die gleichwertig neben den in § 17 Abs. 3 KSchG geregelten Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit steht (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 51).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit die fehlende Unterrichtung des Betriebsrates über die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer im Rahmen der Konsultationspflicht nachteilige Rechtsfolgen für den Arbeitgeber haben kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn. 36; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 52).

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2015 - 8 Sa 1554/14

    Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung bei

    Das Konsultationsverfahren ist auch nicht entbehrlich, weil der gesamte Betrieb stillgelegt und alle Arbeitnehmer entlassen wurden (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Juris Rn. 39; 41).

    Das wäre nur der Fall, wenn kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, der als Ansprechpartner für Verhandlungen dienen könnte (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 39; 41).

    Die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung soll es dieser ermöglichen, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung oder Einschränkung der Massenentlassungen zu unterbreiten (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 42; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 mwN, ZIP 2012, 2412).

    § 17 Abs. 2 KSchG enthält eine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, die gleichwertig neben den in § 17 Abs. 3 KSchG geregelten Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit steht (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 51).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit die fehlende Unterrichtung des Betriebsrates über die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer im Rahmen der Konsultationspflicht nachteilige Rechtsfolgen für den Arbeitgeber haben kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn. 36; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 52).

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    Das Konsultationsverfahren ist auch nicht entbehrlich, wenn der gesamte Betrieb stillgelegt und alle Arbeitnehmer entlassen werden (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 39; 41).

    Das wäre nur der Fall, wenn kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, der als Ansprechpartner für Verhandlungen dienen könnte (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 39; 41).

    Die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung soll es dieser ermöglichen, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung oder Einschränkung der Massenentlassung zu unterbreiten (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 42; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 mwN, ZIP 2012, 2412).

    § 17 Abs. 2 KSchG enthält eine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, die gleichwertig neben den in § 17 Abs. 3 KSchG geregelten Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit steht (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 51).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit die fehlende Unterrichtung des Betriebsrates über die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer im Rahmen der Konsultationspflicht nachteilige Rechtsfolgen für den Arbeitgeber haben kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn. 36; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 52).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 14 Sa 1507/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 18 Sa 1428/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - 18 Sa 32/16

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 18 Sa 1849/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung, Konsultationsverfahren,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung Betrieb

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 Sa 1347/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 23 Sa 144/16

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1268/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - 23 Sa 1767/15

    Betriebsstilllegung - Rechtsmissbrauch - Anforderungen an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1270/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 Sa 1553/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - 23 Sa 1653/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 2 Sa 119/13

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren als Voraussetzungen für eine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.07.2016 - 4 Sa 72/16

    Massenentlassung; ordnungsgemäße Konsultation des Betriebsrates

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 29/16

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen Schließung des Betriebes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch

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