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   BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14   

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https://dejure.org/2016,55993
BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14 (https://dejure.org/2016,55993)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2016 - 1 ABR 59/14 (https://dejure.org/2016,55993)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 (https://dejure.org/2016,55993)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung - arbeitsvertragliche Weisung

  • IWW

    § 99 BetrVG, § ... 63 StGB, § 19 Abs. 3 MVollzG LSA, § 20 MVollzG LSA, § 72 Abs. 3 ArbGG, § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 645 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung; Eingliederung in den Betrieb als wesentliches Einstellungsmerkmal; Eingliederung in den Betrieb nur bei arbeitsvertraglichen Anweisungen durch den Arbeitgeber und/oder Auftraggeber

  • Betriebs-Berater

    Fremdpersonaleinsatz als Einstellung

  • bag-urteil.com

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung - arbeitsvertragliche Weisung

  • rewis.io

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung - arbeitsvertragliche Weisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Fremdpersonaleinsatz; Einstellung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung

  • datenbank.nwb.de

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung - arbeitsvertragliche Weisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdpersonaleinsatz - und die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zustimmungspflichtige Einstellung bei betriebsübergreifenden Weisungsstrukturen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 525
  • BB 2017, 756
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    aa) Eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 17 f. mwN) .

    bb) Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation hängt dabei von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 18) und ist nicht schon dann anzunehmen, wenn Personen im Betrieb des Auftraggebers tätig werden und ihre Dienstleistung oder das von ihnen zu erstellende Werk nach Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant oder detailliert beschrieben ist (vgl. BAG 25. Juni 1996 - 1 ABR 57/95 - zu II 1 der Gründe) .

    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat ( BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 19) .

  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Es genügen auch weder die enge räumliche Zusammenarbeit von Arbeitnehmern im Betrieb noch die Einweisung und Koordination des Fremdfirmeneinsatzes durch Beschäftigte des Betriebsinhabers oder der Umstand, dass die betreffende Tätigkeit bislang von Arbeitnehmern des Beschäftigungsbetriebs ausgeführt wurde und zu bestimmten Zeiten weiterhin durchgeführt wird (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 51/04 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Der Betriebsinhaber muss diese Arbeitgeberfunktion wenigstens im Sinn einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung teilweise ausüben (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Es kommt darauf an, ob ihm Weisungsbefugnisse zustehen und er in diesem Sinn eine betriebsverfassungsrechtlich relevante (und sei es partielle) Arbeitgeberstellung einnimmt (BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 23) .
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO ist im dritten Rechtszug auch ohne Rüge von Amts wegen zu beachten (vgl. BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, BAGE 135, 26) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 82/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Beschlusses (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 82/13 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    a) Nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist das Gericht nicht befugt, über einen nicht geltend gemachten Anspruch zu entscheiden (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 20, BAGE 152, 240) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 4 TaBV 7/14

    Einsatz von Drittpersonal als Einstellung i. S. v. § 99 Abs 1 S 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. August 2014 - 4 TaBV 7/14 - aufgehoben.
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Bei diesen tätigkeits- und ablaufbezogenen Weisungen handelt es sich nicht - wie von der Arbeitgeberin angenommen - um dienstvertragsbezogene Anweisungen, die auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses entsprechend § 645 BGB dem Dienstnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilt werden können (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27) , sondern um arbeitsvertragliche Weisungen.
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

  • BAG, 25.06.1996 - 1 ABR 57/95

    Übertragung von bisher durch Arbeitnehmer ausgeführten Arbeiten auf freie

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 24 mwN) .

    Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsorganisation erfordert nicht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeiten auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 29) .

    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26 mwN) .

    Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist außerdem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wieviel Zeit sie in Anspruch nehmen (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 29) .

    Die in einem solchen Fall für eine Eingliederung erforderlichen Weisungsbefugnisse des Betriebsinhabers, durch die ihm eine betriebsverfassungsrechtlich relevante - und sei es nur partielle - Arbeitgeberstellung gegenüber dem Fremdpersonal zukommt (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 24 mwN) , können nicht durch die bloße Bestellung des Fremdpersonals zum Vorgesetzten von schon betriebsangehörigen Arbeitnehmern ersetzt werden.

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Dessen Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (zum Rechtsbeschwerdeverfahren zuletzt BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26) .
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 25.01.2005 - 1 ABR 59/03, juris Rn. 21; BAG 08.11.2016 - 1 ABR 57/14, juris Rn. 14; BAG 13.12.2016 - 1 ABR 59/14, juris Rn. 24).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Dessen Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26; 8. November 2016 - 1 ABR 57/14 - Rn. 16; 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn. 32) .
  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 323/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag

    Dessen Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. zur Eingliederung BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 54/18 - Rn. 17; 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26; zur Abgrenzung von Werk-/Arbeitsvertrag BAG 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 72 f., BAGE 158, 266; zum Arbeitnehmerstatus vgl. BAG 30. November 2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 41; 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 40, BAGE 173, 111) , oder ob die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (§ 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO; BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 535/14 - Rn. 26) .
  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

    Dafür ist entscheidend, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs verfolgt (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16, BAGE 167, 43; 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 29; 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - zu B 1 der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 144) .
  • LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19

    Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung -

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor, wenn eine Person in einen Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 -, Rn. 16, juris; BAG, Beschluss vom13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 -, Rn. 24, juris).

    Der Betriebsinhaber muss diese Funktion wenigstens im Sinn einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung teilweise ausüben (BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 -, Rn. 24, juris; BAG, Beschluss vom05. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 -, Rn. 23, juris).

  • LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung

    Eine Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 -, juris, Rn. 24, m.w.N.).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 3/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Diese Vorschrift gilt auch im Beschlussverfahren (BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 17) .
  • LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Eine Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2016-1 ABR 59/14 -, juris, Rn. 24, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 14 TaBV 4/20

    Gesamtbetriebsrat - Entsendung - unternehmensfremdes Betriebsratsmitglied

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 324/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2018 - 3 Sa 137/18

    Vorliegen Arbeitsverhältnis - Modelvertrag - Befristung - Sittenwidrigkeit

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 55/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 56/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

  • LAG Düsseldorf, 07.02.2017 - 3 TaBV 126/15

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung beim Wechsel vom Boden- in den Flugbetrieb

  • ArbG Bonn, 17.03.2021 - 4 BV 36/20
  • ArbG Bonn, 24.10.2019 - 3 BV 33/19

    Versetzung in der Matrixstruktur, Versetzung eines freigestellten BR-Mitglieds

  • LAG Baden-Württemberg, 14.03.2023 - 15 TaBV 1/22

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem Betrieb -

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2018 - 24 BV 378/18
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