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   BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15   

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https://dejure.org/2017,47981
BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15 (https://dejure.org/2017,47981)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2017 - 4 AZR 202/15 (https://dejure.org/2017,47981)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 4 AZR 202/15 (https://dejure.org/2017,47981)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bag-urteil.com

    Personalüberleitungsvertrag - statische oder dynamische Geltung des TVöD/VKA

  • Betriebs-Berater

    Rechte von Arbeitnehmern bei einem Personalüberleitungsvertrag ohne Beteiligung des Erwerbers

  • rewis.io

    Personalüberleitungsvertrag - statische oder dynamische Geltung des TVöD/VKA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalüberleitungsvertrag; statische oder dynamische Geltung des TVöD/VKA

  • rechtsportal.de

    Dynamische Anwendbarkeit von Tarifverträgen mittels Personalüberleitungstarifvertrages im Fall des Betriebsübergangs

  • datenbank.nwb.de

    Personalüberleitungsvertrag - statische oder dynamische Geltung des TVöD/VKA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalüberleitung beim Kreiskrankenhaus - und die Frage der statischen oder dynamischen Geltung des TVöD/VKA

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten Dritter - Begründung eines An-spruchs auf dynamische Anwendung von Tarifverträgen nach dem Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 793
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15
    Auch der Senat ist in seinem Beschluss vom 22. April 2009 (- 4 ABR 14/08 - Rn. 34, BAGE 130, 286 unter Hinweis auf BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 26 und 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 93, 328 ) von dem allgemeinen Grundsatz ausgegangen, dass für nicht am Vertrag beteiligte Dritte vertraglich keine Lasten begründet werden können.

    Dies war im Übrigen in den im Berufungsurteil zitierten Fällen bedeutungslos, da in ihnen der jeweilige Betriebserwerber auch Partei des Personalüberleitungsvertrags war (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 4; 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 2, BAGE 130, 286; 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 5; sh. auch 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -) .

    Ausgehend vom Wortlaut der Klauseln ist deren objektiver Bedeutungsgehalt zu erforschen (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 32, BAGE 130, 286) .

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15
    Für solche Bezugnahmeklauseln gelte die - widerlegbare - Vermutung, es gehe einem an arbeitsvertraglich in Bezug genommene Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber nur darum, durch die Bezugnahme die nicht organisierten Arbeitnehmer mit den organisierten Beschäftigten hinsichtlich der Geltung des in Bezug genommenen Tarifwerks gleichzustellen (vgl. zuletzt BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 30 mwN) .

    b) Da die Beklagte im Hinblick auf diese vor dem 1. Januar 2002 vereinbarte Klausel insofern Vertrauensschutz genießt (sog. Altvertrag, vgl. BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 31 mwN) , hat das Landesarbeitsgericht ohne revisiblen Rechtsfehler die Überleitungsmitteilung der Beklagten im Jahre 2005 dahin ausgelegt, durch sie sei die Bezugnahmeklausel nicht erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien gemacht worden.

  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15
    Auch der Senat ist in seinem Beschluss vom 22. April 2009 (- 4 ABR 14/08 - Rn. 34, BAGE 130, 286 unter Hinweis auf BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 26 und 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 93, 328 ) von dem allgemeinen Grundsatz ausgegangen, dass für nicht am Vertrag beteiligte Dritte vertraglich keine Lasten begründet werden können.

    Dies war im Übrigen in den im Berufungsurteil zitierten Fällen bedeutungslos, da in ihnen der jeweilige Betriebserwerber auch Partei des Personalüberleitungsvertrags war (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 4; 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 2, BAGE 130, 286; 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 5; sh. auch 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 -) .

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15
    Mit der Regelung des § 84 Abs. 1 Satz 1 SächsPersVG wird der Abschluss von Dienstvereinbarungen durch den Bezug zu den einschlägigen Mitbestimmungstatbeständen, die den Abschluss von Dienstvereinbarungen erlauben, ausdrücklich begrenzt (Schneider in Vogelgesang/Bieler/Kleffner/Rehak LPVG Sachsen Stand Oktober 2017 G § 84 Rn. 16; Behrens-Kubitza/Darré/Wagner SächsPersVG 3. Aufl. § 84 Erl. 2; für vergleichbare andere Personalvertretungsgesetze: BVerwG 12. Juli 1984 - 6 P 14.83 - Rn. 17; 30. März 2009 - 6 PB 29.08 - Rn. 14; BAG 10. Oktober 2006 - 1 AZR 811/05 - Rn. 30 ff., BAGE 119, 366) .

    Dienstvereinbarungen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind, sind rechtsunwirksam (BVerwG 30. März 2009 - 6 PB 29.08 - Rn. 15, aaO; Fischer/Goeres/Gronimus in Fürst GKÖD V Stand Dezember 2017 K § 73 Rn. 3, § 97 Rn. 6 "nichtig"; Baden in Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen BPersVG 9. Aufl. § 75 Rn. 5; Richardi in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 3 Rn. 5; Schneider in Vogelgesang/Bieler/Kleffner/Rehak aaO § 84 Rn. 16, 87) .

  • BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 375/09

    Betriebsvereinbarung - Vereinbarung zu Lasten Dritter

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15
    (cc) Im Übrigen würde, selbst wenn die Beklagte eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landkreises M wäre - was aber vom Landesarbeitsgericht nicht festgestellt wurde -, noch nicht allein daraus folgen, dass dieser für die Beklagte handeln und für sie Verbindlichkeiten begründen wollte (so auch für eine vergleichbare Konstellation BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 375/09 - Rn. 16) .

    Für den Abschluss solcher Dienstvereinbarungen, insbesondere wenn sie auch noch Bindungen für die Zeit nach dem Betriebs- bzw. Dienststellenübergang entfalten sollen, fehlt dem Personalrat die erforderliche Regelungskompetenz (vgl. BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 375/09 - Rn. 14; 25. April 2017 - 1 AZR 714/15 - Rn. 22; Müller-Bonanni/Mehrens NZA 2012, 195; sh. auch Pawlak/Leydecker ZTR 2008, 74) .

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 485/14

    Entgeltansprüche - Auslegung einer Bezugnahmeklausel - anderweitige

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15
    Nicht von der Bezugnahmeklausel erfasst sind hingegen Haustarifverträge privater Arbeitgeber (vgl. BAG 15. Juni 2016 - 4 AZR 485/14 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Sachsen, 24.03.2015 - 1 Sa 541/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - aufgehoben.
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15
    Anderes würde seine rechtsgeschäftliche Willens- und Handlungsfreiheit in einer nicht zu rechtfertigenden Weise beeinträchtigen und stünde in unüberbrückbarem Gegensatz zum Grundsatz der Privatautonomie und zur allgemeinen Handlungsfreiheit (BAG 30. Oktober 2003 - 8 AZR 491/02 - zu II 2 b bb (1) der Gründe mwN, BAGE 108, 199; sh.
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99

    Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15
    Auch der Senat ist in seinem Beschluss vom 22. April 2009 (- 4 ABR 14/08 - Rn. 34, BAGE 130, 286 unter Hinweis auf BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 26 und 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 93, 328 ) von dem allgemeinen Grundsatz ausgegangen, dass für nicht am Vertrag beteiligte Dritte vertraglich keine Lasten begründet werden können.
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15
    Dies gilt schon deshalb, weil insbesondere eine dynamische Bezugnahme auf Entgelttarifverträge regelmäßig eine fortwährende Belastung für den neuen Arbeitgeber mit sich bringt, da die nachfolgenden Tarifverträge in aller Regel Entgelterhöhungen vorsehen (vgl. BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - Rn. 22, BAGE 116, 185) .
  • BAG, 10.10.2006 - 1 AZR 811/05

    Mitbestimmung des Personalrats bei Kurzarbeit

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

  • LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 3/08

    Abfindungsanspruch

  • BVerwG, 12.07.1984 - 6 P 14.83

    Selbsthilfeeinrichtung als soziale Einrichtung im Sinne des

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 279/11

    Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers zur

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 846/15

    Ablösung einer Gesamtzusage durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16

    Abfindungsregelung; Abschluss einer Dienstvereinbarung; Aufstellung eines

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

    Eine wirksame Vertretung setzt nach § 164 Abs. 1 BGB voraus, dass der Vertreter - neben der Bevollmächtigung zur Abgabe der Willenserklärung - erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat (BAG v. 13.12.2017 - 4 AZR 202/15, Rz. 27, NZA 2018, 793; BAG v. 19.11.2014 - 4 AZR 761/12, Rz. 31, BAGE 150, 97; BAG v. 22.02.2012 - 4 AZR 24/10, Rn. 27).

    Für wen der Vertreter handelt, ist vom Empfängerhorizont unter Berücksichtigung aller Umstände auszulegen (vgl. BAG v. 13.12.2017 - 4 AZR 202/15, Rz. 27, NZA 2018, 793; BAG v. 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, Rz. 22).

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.10.2021 - 11 Ca 162/21
    (1) Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form gerichtete allgemeine Willenserklärung des Arbeitgebers, bestimmte Leistungen erbringen zu wollen (BAG 13. Dezember 2017 - 4 AZR 202/15- Rn. 38 mwN.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 5 Sa 355/20

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Etwas anderes kann gelten, wenn ein Personalüberleitungsvertrag ausdrücklich bestimmte Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung für (weiterhin) anwendbar erklärt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 4 AZR 202/15 - juris = ZTR 2018, 418; BAG, Urteil vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - juris = NZA 2018, 255; BAG, Urteil vom 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - juris = NZA-RR 2012, 253; BAG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - juris = NZA-RR 2009, 537).
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