Rechtsprechung
BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 342/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - Sachgrunderfordernis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung wegen zeitlich begrenzter Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln; Zeitlich begrenzte Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristungsrecht - befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit; Sachgrunderfordernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.11.2002 - 86 Ca 19757/02
- LAG Berlin, 01.04.2003 - 3 Sa 51/03
- BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 342/03
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10
Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
Ermöglicht der Haushaltsgesetzgeber die Einstellung von Arbeitnehmern nur insoweit, als Haushaltsmittel zB durch Sonderurlaub frei werden, steht das der Entscheidung gleich, durch die eine bestimmte Personalstelle gestrichen oder lediglich für eine gewisse Zeit bewilligt wird und anschließend entfallen soll (vgl. BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 342/03 - zu II 2 c der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 8 = EzA TzBfG § 14 Nr. 5) . - BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11
Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete …
Ermöglicht der Haushaltsgesetzgeber die Einstellung von Arbeitnehmern nur insoweit, als Haushaltsmittel zB durch Sonderurlaub frei werden, steht das der Entscheidung gleich, durch die eine bestimmte Personalstelle gestrichen oder lediglich für eine gewisse Zeit bewilligt wird und anschließend entfallen soll (vgl. BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 342/03 - zu II 2 c der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 8 = EzA TzBfG § 14 Nr. 5) . - BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09
Befristung - Haushalt - Unionsrecht
Ermöglicht der Haushaltsgesetzgeber die Einstellung von Arbeitnehmern nur insoweit, als Haushaltsmittel zB durch Sonderurlaub frei werden, steht das der Entscheidung gleich, durch die eine bestimmte Personalstelle gestrichen oder lediglich für eine gewisse Zeit bewilligt wird und anschließend entfallen soll (vgl. BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 342/03 - zu II 2 c der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 8 = EzA TzBfG § 14 Nr. 5) .
- ArbG Köln, 18.05.2006 - 1 Ca 1298/06
Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen
Stellt der Haushaltsgesetzgeber Haushaltsmittel, die aus der zeitweisen Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung anderer Mitarbeiter frei werden, zur vorübergehenden Einstellung von Arbeitnehmern zur Verfügung, kann dies nach der ständigen Rechtsprechung des BAG einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages darstellen (BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 342/03 - EzA § 14 TzBfG Nr. 5; 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - EzA § 21 BErzGG Nr. 4; 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA § 620 BGB Nr. 177; 12.Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - EzA § 620 BGB Nr. 145) .Der Entscheidung des BAG vom 14. Januar 2004 ( - 7 AZR 342/03 - EzA § 14 TzBfG Nr. 5 - ) ist zu entnehmen, dass das BAG dem Arbeitgeber eine Prognose abverlangt, die dem Sachgrund der Vertretung zuzuordnen ist.
Aus dem Tatbestand der Entscheidung des BAG vom 14. Januar 2004 ( - 7 AZR 342/03- EzA § 14 TzBfG Nr. 5 - ) ergibt sich, dass die Arbeitszeit einer unbefristet eingestellten Erzieherin, die in einer Kindestageseinrichtung teilzeitbeschäftigt war, befristet erhöht worden war.
- LAG Berlin, 10.10.2006 - 12 Sa 806/06
Befristung, Arzt in Weiterbildung
Von einem Wunsch des Arbeitnehmers als Sachgrund ist nur dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer ein Angebot auf dauerhafte Beschäftigung abgelehnt hätte (vgl. BAG vom 14. Januar 2004, 7 AZR 342/03, AP Nr. 8 zu § 14 TzBfG; vom 5. Juni 2002, 7 AZR 241/01, AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1996). - LAG Hamm, 24.11.2005 - 11 Sa 882/05
Befristung im Hochschulbereich und befristete Erhöhung der Arbeitszeit
Nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform ab dem 01.01.2002 unterfällt die Vereinbarung über eine befristete Arbeitszeiterhöhung im fortwährenden Arbeitsverhältnis als allgemeine Geschäftsbedingung der gerichtlichen Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB n. F. (noch offen gelassen in: BAG 14.01.2004 - 7 AZR 342/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 8).