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   BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 342/03   

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https://dejure.org/2004,6617
BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 342/03 (https://dejure.org/2004,6617)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2004 - 7 AZR 342/03 (https://dejure.org/2004,6617)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 7 AZR 342/03 (https://dejure.org/2004,6617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - Sachgrunderfordernis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung wegen zeitlich begrenzter Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln; Zeitlich begrenzte Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit; Sachgrunderfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 342/03
    Das ergibt eine Auslegung der Vorschrift, wie der Senat bereits durch Urteil vom 3. September 2003 (- 7 AZR 106/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]) entschieden hat.

    Die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 über befristete Arbeitsverträge (ABl. EG 1999 L 175/43) steht dem nicht entgegen (dazu ausführlich BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - aaO).

  • LAG Berlin, 01.04.2003 - 3 Sa 51/03

    Befristete Aufstockung der Arbeitszeit um 1/4 der vertraglich vereinbarten

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 342/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. April 2003 - 3 Sa 51/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 213/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Sachgrund

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 342/03
    Dazu hat sich der Senat in einem Urteil vom selben Tag (BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 213/03 - zVv.) ausführlich geäußert, was hier nicht geboten ist.
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 342/03
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, von einem Wunsch des Arbeitnehmers als Sachgrund nur dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer ein Angebot auf dauerhafte Beschäftigung oder dauernde Gewährung der neuen Arbeitsbedingungen abgelehnt hätte (5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193, zu I 3 c der Gründe mwN).
  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 342/03
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats ua. in dem vom Landesarbeitsgericht angezogenen Urteil vom 15. August 2001 (- 7 AZR 263/00 - BAGE 98, 337 = AP BErzGG § 21 Nr. 5 = EzA BErzGG § 21 Nr. 4, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Ermöglicht der Haushaltsgesetzgeber die Einstellung von Arbeitnehmern nur insoweit, als Haushaltsmittel zB durch Sonderurlaub frei werden, steht das der Entscheidung gleich, durch die eine bestimmte Personalstelle gestrichen oder lediglich für eine gewisse Zeit bewilligt wird und anschließend entfallen soll (vgl. BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 342/03 - zu II 2 c der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 8 = EzA TzBfG § 14 Nr. 5) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Ermöglicht der Haushaltsgesetzgeber die Einstellung von Arbeitnehmern nur insoweit, als Haushaltsmittel zB durch Sonderurlaub frei werden, steht das der Entscheidung gleich, durch die eine bestimmte Personalstelle gestrichen oder lediglich für eine gewisse Zeit bewilligt wird und anschließend entfallen soll (vgl. BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 342/03 - zu II 2 c der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 8 = EzA TzBfG § 14 Nr. 5) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

    Ermöglicht der Haushaltsgesetzgeber die Einstellung von Arbeitnehmern nur insoweit, als Haushaltsmittel zB durch Sonderurlaub frei werden, steht das der Entscheidung gleich, durch die eine bestimmte Personalstelle gestrichen oder lediglich für eine gewisse Zeit bewilligt wird und anschließend entfallen soll (vgl. BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 342/03 - zu II 2 c der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 8 = EzA TzBfG § 14 Nr. 5) .
  • ArbG Köln, 18.05.2006 - 1 Ca 1298/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Stellt der Haushaltsgesetzgeber Haushaltsmittel, die aus der zeitweisen Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung anderer Mitarbeiter frei werden, zur vorübergehenden Einstellung von Arbeitnehmern zur Verfügung, kann dies nach der ständigen Rechtsprechung des BAG einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages darstellen (BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 342/03 - EzA § 14 TzBfG Nr. 5; 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - EzA § 21 BErzGG Nr. 4; 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA § 620 BGB Nr. 177; 12.Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - EzA § 620 BGB Nr. 145) .

    Der Entscheidung des BAG vom 14. Januar 2004 ( - 7 AZR 342/03 - EzA § 14 TzBfG Nr. 5 - ) ist zu entnehmen, dass das BAG dem Arbeitgeber eine Prognose abverlangt, die dem Sachgrund der Vertretung zuzuordnen ist.

    Aus dem Tatbestand der Entscheidung des BAG vom 14. Januar 2004 ( - 7 AZR 342/03- EzA § 14 TzBfG Nr. 5 - ) ergibt sich, dass die Arbeitszeit einer unbefristet eingestellten Erzieherin, die in einer Kindestageseinrichtung teilzeitbeschäftigt war, befristet erhöht worden war.

  • LAG Hamm, 24.11.2005 - 11 Sa 882/05

    Befristung im Hochschulbereich und befristete Erhöhung der Arbeitszeit

    Nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform ab dem 01.01.2002 unterfällt die Vereinbarung über eine befristete Arbeitszeiterhöhung im fortwährenden Arbeitsverhältnis als allgemeine Geschäftsbedingung der gerichtlichen Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB n. F. (noch offen gelassen in: BAG 14.01.2004 - 7 AZR 342/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 8).
  • LAG Berlin, 10.10.2006 - 12 Sa 806/06

    Befristung, Arzt in Weiterbildung

    Von einem Wunsch des Arbeitnehmers als Sachgrund ist nur dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer ein Angebot auf dauerhafte Beschäftigung abgelehnt hätte (vgl. BAG vom 14. Januar 2004, 7 AZR 342/03, AP Nr. 8 zu § 14 TzBfG; vom 5. Juni 2002, 7 AZR 241/01, AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1996).
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