Rechtsprechung
   BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3227
BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72 (https://dejure.org/1973,3227)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1973 - 4 AZR 139/72 (https://dejure.org/1973,3227)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1973 - 4 AZR 139/72 (https://dejure.org/1973,3227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,3227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der niedrigeren Vergütungsgruppen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.11.1972 - 4 AZR 50/72

    Berufungsurteil - Berufungsgericht - Eingruppierungsstreitigkeiten - Überwiegend

    Auszug aus BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72
    Nur danach kann aber festgestellt werden, welche Tätigkeiten für die tarifliche Bewertung heranzuziehen sind und welche gegebenenfalls aus dieser Betrachtung ausscheiden (BAG Urteile vom 20. Oktober 1971 - 4 AZR 10/71 - demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT; vom 12. April 19/2 - 4 AZR 227/71 - demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte; vom 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT; vom 15. November 1972 - 4 AZR 50/72 - demnächst AP Nr, 61 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71

    Dispositive Geltung des AT - Einzelvertragliche Vereinbarungen -

    Auszug aus BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72
    Nur danach kann aber festgestellt werden, welche Tätigkeiten für die tarifliche Bewertung heranzuziehen sind und welche gegebenenfalls aus dieser Betrachtung ausscheiden (BAG Urteile vom 20. Oktober 1971 - 4 AZR 10/71 - demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT; vom 12. April 19/2 - 4 AZR 227/71 - demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte; vom 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT; vom 15. November 1972 - 4 AZR 50/72 - demnächst AP Nr, 61 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72
    Nur danach kann aber festgestellt werden, welche Tätigkeiten für die tarifliche Bewertung heranzuziehen sind und welche gegebenenfalls aus dieser Betrachtung ausscheiden (BAG Urteile vom 20. Oktober 1971 - 4 AZR 10/71 - demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT; vom 12. April 19/2 - 4 AZR 227/71 - demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte; vom 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT; vom 15. November 1972 - 4 AZR 50/72 - demnächst AP Nr, 61 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse -

    Auszug aus BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72
    Nur danach kann aber festgestellt werden, welche Tätigkeiten für die tarifliche Bewertung heranzuziehen sind und welche gegebenenfalls aus dieser Betrachtung ausscheiden (BAG Urteile vom 20. Oktober 1971 - 4 AZR 10/71 - demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT; vom 12. April 19/2 - 4 AZR 227/71 - demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte; vom 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT; vom 15. November 1972 - 4 AZR 50/72 - demnächst AP Nr, 61 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

    Auszug aus BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72
    Nur danach kann aber festgestellt werden, welche Tätigkeiten für die tarifliche Bewertung heranzuziehen sind und welche gegebenenfalls aus dieser Betrachtung ausscheiden (BAG Urteile vom 20. Oktober 1971 - 4 AZR 10/71 - demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT; vom 12. April 19/2 - 4 AZR 227/71 - demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte; vom 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT; vom 15. November 1972 - 4 AZR 50/72 - demnächst AP Nr, 61 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72
    Das Landesarbeitsgericht hat damit einen wesentlichen Umstand außer acht gelassen und bei seiner Beurteilung nicht berücksichtigt, was sich zugleich als materiellrechtlicher Fehler des angefochtenen Urteils darstellt (BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Gleichermaßen wird in den "tarifähnlichen" und tarifersetzenden Richtlinien für das im Angestelltenverhältnis beschäftigte Ausbildungspersonal etwa der Katastrophenschutzschulen verfahren (vgl. BAGE 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Danach aber werden, wie der Senat inzwischen schon mehrfach entschieden hat, aufgrund der Neufassung von Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen aus dem Geltungsbereich der Vergütungsordnung zum BAT - über die Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hinaus - alle Angestellten ausgenommen, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, der Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Feuerwehrschulen, Rechtspflegerschulen und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Rechtsstellung dieser Angestellten mit Lehraufgaben hat der Senat in seinem Urteil BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT dargestellt und seine diesbezüglichen Ausführungen in seinem (unveröffentlichten) weiteren Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, das einen Ausbilder (Lehrkraft) an der Katastrophenschutzschule des Landes Niedersachsen betrifft, nochmals klargestellt und erläutert, nachdem insoweit bei den Instanzgerichten und im Fachschrifttum Zweifel aufgetreten waren (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, VergO, Anm. 4).

    Arbeitsvertragliche Ansprüche des Klägers, die ihm zur Zeit der Tarifänderung am 1. Januar 1979 zustanden, werden mit Rücksicht auf ihren rechtlichen Charakter von einer Tarifänderung ohnehin nicht betroffen und sind demgemäß dem Kläger ohne jede Rücksicht auf den Tarifrechtsstand auch über den 1. Januar 1979 erhalten geblieben, wie der Senat bereits im einzelnen in dem Urteil BAGE 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit Zustimmung des Fachschrifttums (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Anm. 4) und unter Hinweis auf seine entsprechende frühere Rechtsprechung (vgl. das Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT) ausgeführt hat.

    Nur im Verhältnis zu solchen Angestellten kann nämlich nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung geprüft werden, ob im Einzelfalle eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt, wie mit Recht schon das Arbeitsgericht ausgeführt hat (vgl. dazu die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Einzelvertragliche Ansprüche könnten daraus nur resultieren, wenn ihr Inhalt mit dem Kläger vertraglich als gültig vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Nach der zum 1. Januar 1979 wirksam gewordenen Tarifänderung fallen unter die Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und werden daher aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß nunmehr auch die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Grenzschutzschulen, Rechtspfleger - und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das gilt uneingeschränkt auch für diejenigen Erlasse, mit denen die Kultusministerien der Bundesländer die für das Schulwesen zuständigen nachgeordneten Behörden (Regierungspräsidien, Schulämter) im einzelnen anweisen, in welcher Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis abzuschließen sind, was im übrigen ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu vollziehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Diese kann vielmehr - wie bei Erlassen - den Richtlinien nur beigemessen werden, wenn ihr Inhalt einzelvertraglich in Bezug genommen und damit als Vertragsrecht wirksam vereinbart worden ist (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Nach der früheren Rechtsprechung des Senats waren als solche nur Angestellte anzusehen, bei denen für ihre Tätigkeit die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes maßgeblich war, womit nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gemeint war (vgl. BAG 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 34, 173, 176 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 25, 268, 272 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie die weiteren Urteile des Senats vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT und 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nachdem jedoch die Tarifvertragsparteien, denen diese Begriffsbestimmung des Senats zu eng erschien, durch den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT vom 6. Februar 1979 mit Wirkung vom 1. Januar 1979 an den Geltungsbereich der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen auf alle Lehrkräfte erweitert haben, auch soweit sie nicht unter die Sonderregelung 2 1 fallen, sollen nunmehr von dieser Tarifnorm auch Lehrkräfte erfaßt werden, die wie die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, der Musikschulen und Katastrophenschutzschulen der Länder eine Lehrtätigkeit in einem Schulbetrieb ausüben, der nicht den Schulgesetzen der Bundesländer unterfällt und auch nicht vom allgemeinen verwaltungsrechtlichen Begriff der Schule erfaßt wird (vgl. BAG 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ohne daß es darauf ankommt, würde ihm, da er seine Tätigkeit als Küchenlehrmeister schon seit dem Jahre 1975 ausübt, ohnehin sein früherer rechtlicher Status, wonach er aus anderen Gründen nicht als "Lehrkraft" anzusehen war, jedenfalls trotz der Tarifänderung erhalten bleiben (vgl. BAG 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975), worauf auch die Revision zutreffend hinweist.

    Schließlich bedarf im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine Tarifnorm, die tarifliche Rechte entzieht und Arbeitnehmer aus einer tariflichen Vergütungsordnung ausschließt, besonderer Klarheit und Deutlichkeit (vgl. BAG 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Außerdem bedarf aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit eine Tarifnorm, die tarifliche Rechte entzieht und Arbeitnehmer aus einer tariflichen Vergütungsordnung entfernt, besonderer Klarheit und Deutlichkeit (vgl. das Urteil des Senats BAG 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Daher könnten sie im Verhältnis der Prozeßparteien allenfalls dann rechtliche Bedeutung haben, wenn ihre Geltung einzelvertraglich vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Demgemäß hat der Senat die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst angewendet auf Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (BAG Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (BAG Urteile vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Materialkontrollmeister der Bundeswehrverwaltung (BAG Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 -, BAG 40, 183 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Grafiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (BAG Urteile vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 -, AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 4. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 -, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Dokumentare mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (BAG Urteile vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 153/71 -, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, und vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT), Angestellte, die bei einem Naturschutzzentrum Ausstellungsmaterial herstellen und bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Ausstellungen mitwirken (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 -, AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) sowie auf Angestellte mit Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwaltungen und bei Katastrophenschutzschulen (BAG 25, 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteile vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT, und vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 -, AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975), ferner auf Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität (BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

    Letztere käme ihnen allenfalls zu, wenn ihre Geltung arbeitsvertraglich vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

    Darunter fallen nach der im Gefolge einer Tarifänderung geänderten Senatsrechtsprechung alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wobei es weder auf den Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- oder Lehrbetriebes oder die Art des Lehrstoffes ankommt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - und 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Mit ihnen wendet sich im Weisungswege ein Staatsorgan - in der Regel das zuständige Ministerium - im Rahmen der allgemeinen Behördenhierarchie an nachgeordnete, weisungsabhängige Organe, Ämter und Dienststellen (vgl. BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Zwar kann je nach den Umständen im Einzelfalle auch eine derartige Zusage nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts zu einem entsprechenden einzelvertraglichen Anspruch eines Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes führen (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 221, 231 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT).

    Im übrigen kommt ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz auch nur dann in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

    Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung mit Recht Bedacht darauf, daß die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion haben und daher auch für solche Aufgaben herangezogen werden können, die nicht zu den eigentlichen behördlichen bzw. herkömmlichen Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne zählen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAG 38, 221, 228 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 36, 392, 397 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei bringt das Landesarbeitsgericht dem Kläger in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung auch diejenigen Fachkenntnisse gut, die er außerhalb des herkömmlichen Verwaltungsbereichs beim Arbeitsvorgang Nr. 1 auf zeichnerisch-künstlerisch-gestalterischem Gebiet, im Bereiche des Naturschutzes sowie auf den Gebieten der Biologie und Zoologie sowie beim Arbeitsvorgang Nr. 2 insbesondere auf pädagogisch-didaktischem Gebiet besitzen und anwenden muß (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 230 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

    Danach werden, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, aufgrund der Neufassung der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen aus dem Geltungsbereich der Vergütungsordnung zum BAT - über die Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hinaus - alle Angestellten ausgenommen, die im Rahmen eines Schulbetriebes, zu dem auch der Lehrbetrieb der Hochschulen gehört, im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Rechtliche Bedeutung im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien könnte ihm dagegen, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, nur dann zukommen, wenn sein Inhalt arbeitsvertraglich als gültig vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - und 28. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86

    Eingruppierung: Arzthelferinnen - medizinischtechnische Assistentinnen -

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

  • BAG, 12.11.1991 - 4 AZN 464/91

    Grundsatzbeschwerde bei Lehrerrichtlinien

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 128/97

    Bewährungsaufstieg für Angestellte in der Datenverarbeitungsorganisation

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 259/83
  • LAG Hamm, 29.08.2001 - 18 Sa 1989/00

    Eingruppierung, Lehrer, Nichterfüllerlass, Gleichwertigkeit eines Studiums an

  • LAG München, 18.02.2009 - 10 Sa 874/08

    Eingruppierung Oberarzt - Stufenlaufzeit

  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 690/87
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 12 Sa 2135/04

    Eingruppierung von Turn-, Sport- und Gymnastiklehrern nach dem

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

  • LAG Hamm, 20.06.2006 - 12 Sa 251/06

    Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin - Altfall - Erfüllererlass -

  • BAG, 13.01.1987 - 4 AZN 370/86

    Rechtsnatur von Eingruppierungsrichtlinien - Fehlerhafte Auslegung der

  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 431/87

    Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 601/87

    Eingruppierung einer Revisorin im Bankgewerbe - Geltung des Tarivertrages auf

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 543/98

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

  • BAG, 22.02.1989 - 4 AZR 577/88

    Anrechnung der Zeit im Polizeivollzugsdienst des Bundes bis zur Dauer des

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 14/88

    Eingruppierung eines Lehrers im Sonderschuldienst - Arbeitsrechtliche

  • BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 532/87

    Zusage der Höhergruppierung durch arbeitsvertragliche Einzelabrede - Änderung

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 15/84

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • LAG Hamm, 26.07.2000 - 18 Sa 59/00

    Eingruppierungsfeststellungsklage; Vergütungsgruppe IV a

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung - Ausschluss von

  • LAG Sachsen, 22.06.1999 - 5 Sa 1154/98

    Zur Ermäßigung des Regelstundensatzes für schwerbehinderte Lehrkräfte

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 656/87

    Anrechnung der Berufsjahre als ungelernte Arbeitskraft für die tarifliche

  • BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 14/85

    Anspruch auf Lohnerhöhung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • LAG Hamm, 20.10.2000 - 18 Sa 691/00

    Anspruch auf höhere Eingruppierung; Rechtsgrundlage für Höhergruppierung;

  • LAG Hamm, 09.06.1999 - 18 Sa 2636/98

    Eingruppierungsfeststellungsklage; Anspruch aufgrund ministeriellen

  • BAG, 12.02.1986 - 4 AZR 523/84
  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
  • LAG Hamm, 29.10.1997 - 18 Sa 272/97

    Wirksamkeit der Vergütungszusage eines Stadtdirektors; Bestimmtheit eines

  • LAG Hessen, 24.11.1988 - 9 Sa 761/88

    Zusage einer übertariflichen oder außertariflichen Teilnahme am

  • LAG Hessen, 03.06.1988 - 13 Sa 1433/87

    Einzelfall der rechtsgeschäftlichen Zusage einer Funktionszulage für eine

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 128/84
  • BAG, 17.04.1984 - 4 AZN 186/84
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht