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   BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88   

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BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88 (https://dejure.org/1989,1727)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1989 - 1 AZR 97/88 (https://dejure.org/1989,1727)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 1 AZR 97/88 (https://dejure.org/1989,1727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Tarifnormen - Anspruch auf Bezahlung so genannter Wartestunden in Höhe des persönlichen Durchschnittsverdienstes im Rahmen der Akkordentlohnung - Bezahlung von Wartestunden mit dem Akkorddurchschnittsverdienst auf Grund einer Betriebsvereinbarung - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77; BetrVG § 87; MTV § 11; MTV § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 11
    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht § 87 nach Abs. 1 Nr. 11 bei der Festsetzung der Vergütung für Wartezeiten im Rahmen der Akkordentlohnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1, § 77 Abs. 3; MTV für die Arbeiter der Textilindustrie in Detmold, Arnsberg und im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück vom 9.5.1985 §§ 11, 18
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergütung von Wartestunden im Akkord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 648
  • VersR 1989, 936
  • BB 1989, 1346
  • DB 1989, 1929
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1987, 1 ABR 18/85 (BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG nicht dadurch ausgeschlossen sind, daß die entsprechende mitbestimmungspflichtige Angelegenheit üblicherweise durch Tarifvertrag im Sinne von § 77 Abs. 3 BetrVG geregelt ist, und das im einzelnen begründet.

    Eine lediglich nachwirkende tarifliche Regelung vermag jedoch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG nicht auszuschließen (BAG Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; Beschluß vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1987 (BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG nicht dadurch ausgeschlossen sind, daß die entsprechende mitbestimmungspflichtige Angelegenheit üblicherweise durch Tarifvertrag im Sinne von § 77 Abs. 3 BetrVG geregelt ist, und das im einzelnen begründet.

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88
    Daran hält der Senat - wie auch in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1989 (1 ABR 69/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) - fest.

    Daran hält der Senat - wie auch in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 69/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) - fest.

  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88
    Wenn das Betriebsverfassungsgesetz zum Schutz der Tarifautonomie tarifvertraglichen Regelungen grundsätzlich den Vorrang einräumt vor betrieblichen Regelungen, so hindert das doch die Tarifvertragsparteien nicht, diesen Vorrang für eine tarifvertragliche Regelung nicht in Anspruch zu nehmen und damit einer mitbestimmten Regelung durch die Betriebspartner den Vorrang einzuräumen (vgl. Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 12/86

    Betriebsrat - Akkordlohn

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88
    Von welcher der beiden Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats schon nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wonach die Betriebspartner bei einer Regelung der Akkordentlohnung nicht darauf beschränkt sind, ein bestimmtes arbeitswissenschaftliches Akkordsystem zu vereinbaren, sondern auch dessen Anwendung in modifizierter Form vorsehen können (Beschluß des Senats vom 24. November 1987 - 1 ABR 12/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 26/85

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung einer

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88
    § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG schließt darüber hinaus durch die Einbeziehung auch des Geldfaktors in das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eine Mitbestimmung über die Höhe des Lohnes bei leistungsbezogenen Entgelten im Sinne dieser Vorschrift nicht aus (vgl. Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1986, BAGE 54, 46 [BAG 16.12.1986 - 1 ABR 26/85] = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82

    Leistungszulage - Betriebsvereinbarung - EInigungsstelle - Zulage -

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88
    Sie können dabei auch bestimmen, ob von der tariflichen Regelung nur durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung soll abgewichen werden dürfen, oder ob eine betriebliche Regelung auch über einen Spruch der Einigungsstelle soll erzwungen werden können (vgl. Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 07.12.1962 - 1 ABR 4/61

    Einigungsstelle - Zweckmäßigkeitsfragen - ArbG - Beschlußverfahren - Entscheidung

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88
    Anderenfalls müßte unterstellt werden, daß die alte Streitfrage zum BetrVG 1952, ob das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 56 BetrVG 1952 nur für sogenannte formelle Arbeitsbedingungen gilt (vgl. für § 56 Abs. 1 Buchst. g und h, Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1962 - 1 ABR 4/61 - AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Akkord), in abgewandelter Form, hier hinsichtlich der Reichweite der subsidiären Geltung der tariflichen Regelung der Akkordarbeit, weiterhin eine Rolle spielen sollte.
  • BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75

    Mitbestimmungspflicht beim Schichtausfall - Notfall - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88
    Eine lediglich nachwirkende tarifliche Regelung vermag jedoch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG nicht auszuschließen (BAG Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; Beschluß vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 63, 140, 147 f. = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; BAGE 40, 107, 122 ff. = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B IV 2 der Gründe) hat die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruchs die Frage zum Gegenstand, ob die Regelung im Ergebnis die Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt.
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

    Die danach erforderliche Überprüfung steht den Gerichten für Arbeitssachen in vollem Umfang zu, und zwar als Rechtsfrage auch die uneingeschränkte Überprüfung durch das Revisionsgericht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa BAGE 40, 107, 121 ff. = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B IV 1 und 2 der Gründe; BAGE 51, 217, 234 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV 1 der Gründe).

    Wann dies der Fall ist, läßt sich abstrakt kaum umschreiben (BAGE 40, 107, 124 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B IV 2 der Gründe).

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Sie können die Arbeitszeiten andererseits so bestimmen, daß einzelne Arbeitnehmergruppen auch außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten arbeiten (vgl. BAG Beschluß vom 31. August 1982, 1 ABR 27/80 ff. = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
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