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   BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06 (B)   

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BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06 (B) (https://dejure.org/2007,4046)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 5 AZA 15/06 (B) (https://dejure.org/2007,4046)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) (https://dejure.org/2007,4046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Angriff einer unanfechtbaren Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Anhörungsrüge; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung; Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher ...

  • Judicialis

    ArbGG § 78a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 78a
    Prozessrecht - Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörungsrüge gegen Zwischenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1379
  • NZA 2007, 528
  • DB 2007, 1092
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfG, Plenum 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) bedeutet nicht, dass jeder nicht anfechtbare Beschluss auf Anhörungsrüge zu überprüfen ist, sondern nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben (vgl. hierzu auch BVerfG 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907 Rn. 4, zu § 321a Abs. 2 ZPO; LSG Niedersachsen-Bremen 13. Juli 2006 - L 8 B 171/06 AS RG - Nds. Rpfl. 2006, 380, zu § 178a SGG).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfG, Plenum 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) bedeutet nicht, dass jeder nicht anfechtbare Beschluss auf Anhörungsrüge zu überprüfen ist, sondern nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben (vgl. hierzu auch BVerfG 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907 Rn. 4, zu § 321a Abs. 2 ZPO; LSG Niedersachsen-Bremen 13. Juli 2006 - L 8 B 171/06 AS RG - Nds. Rpfl. 2006, 380, zu § 178a SGG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2006 - L 8 B 171/06

    Anhörungsfehler; Anhörungsrüge; Beendigung; Darlegungslast; Endentscheidung;

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfG, Plenum 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) bedeutet nicht, dass jeder nicht anfechtbare Beschluss auf Anhörungsrüge zu überprüfen ist, sondern nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben (vgl. hierzu auch BVerfG 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907 Rn. 4, zu § 321a Abs. 2 ZPO; LSG Niedersachsen-Bremen 13. Juli 2006 - L 8 B 171/06 AS RG - Nds. Rpfl. 2006, 380, zu § 178a SGG).
  • FG Düsseldorf, 04.05.2005 - 13 K 5501/03

    Anhörungsrüge; Statthaftigkeit; Richterablehnung; Zwischenentscheidung -

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
    Damit sind auch unanfechtbare Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit einer Anhörungsrüge nicht zugänglich (BayVGH 19. Juni 2006 - 26 B 02.2372 - OVG Berlin 3. Februar 2005 - 2 B 14/04, 2 RB 1/05 - NVwZ 2005, 470, 471; FG Düsseldorf 4. Mai 2005 - 13 K 5501/03 E - EFG 2005, 1789; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 321a Rn. 5).
  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 26 B 02.2372
    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
    Damit sind auch unanfechtbare Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit einer Anhörungsrüge nicht zugänglich (BayVGH 19. Juni 2006 - 26 B 02.2372 - OVG Berlin 3. Februar 2005 - 2 B 14/04, 2 RB 1/05 - NVwZ 2005, 470, 471; FG Düsseldorf 4. Mai 2005 - 13 K 5501/03 E - EFG 2005, 1789; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 321a Rn. 5).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Die Ausnahmen, die die Rechtsprechung in Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs hinsichtlich der Bindungswirkung an sich unanfechtbarer Zwischenentscheidungen gemacht hat, gelten auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (v. 9.12.2004, BGBl. I S. 3220 - AnhRügG) am 1. Januar 2005 weiter fort; denn die mit diesem Gesetz vorgenommene Ausweitung des § 321a ZPO sollte ungeachtet des dort in Absatz 1 Satz 2 bestimmten Ausschlusses der Rüge bei Zwischenentscheidungen zu keiner Verkürzung des Rechtsschutzes der Parteien führen (vgl. Begründung des Entwurfs des AnhRügG, BT-Drucks. 15/3706, S. 16; BVerfGE 119, 292, 298-301 gegen BAG NJW 2007, 1379, 1380; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., vor § 128 Rdn. 102 und § 321a Rdn. 17; Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. Aufl., § 321a Rdn. 29; MünchKomm.ZPO/Musielak, 3. Aufl., § 321a Rdn. 2; Musielak/ Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 321 Rdn. 3; Zöller/Vollkommer aaO § 321a Rdn. 5).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Die insoweit abweichende frühere fachgerichtliche Rechtsprechung ist überholt (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - AnwZ (B) 102/05 -, NJW 2007, S. 3786 f.; BAG, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) -, NJW 2007, S. 1379 f.; so auch: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 46 Rn. 14a).
  • BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche;

    Damit sind auch unanfechtbare Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit einer Anhörungsrüge nicht zugänglich (BAG, Beschl. v. 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) nicht veröffentlicht m. w. N.).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 1 BvR 1710/07

    Kein Annahmegrund bei mangelnden Erfolgsaussichten der von Fachgerichten als

    Allerdings ist die im Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2007 im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) -, NZA 2007, S. 528) vertretene Auffassung, eine Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im arbeitsgerichtlichen Verfahren sei nach § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG unstatthaft, vor dem Hintergrund des Plenumsbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) verfassungsrechtlich nicht unproblematisch.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2007 - L 11 R 5526/07

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge

    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen bedeutet nicht, dass jeder nicht anfechtbare Beschluss auf Anhörungsrüge zu überprüfen ist, sondern nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben (BAG, Beschluss vom 14. Februar 2007, 5 AZA 15/06 B, NJW 2007, 1379, 1340 - Unzulässigkeit der Anhörungsrüge gegen einen, ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit zurückweisenden Beschluss).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.02.2008 - 3 O 364/08

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen bedeutet jedoch nicht, dass jeder nicht anfechtbare Beschluss auf eine Anhörungsrüge hin zu überprüfen ist, sondern nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben (vgl. BAG, Beschl. v. 14.02.2007, 5 AZA 15/06 B, NJW 2007, 1379).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 8 SO 360/11
    Denn die Anhörungsrüge stellt kein Rechtsmittel zur inhaltlichen Überprüfung der vorausgegangenen eigentlichen instanzabschließenden Endentscheidung dar, sondern einen außerordentlichen Rechtsbehelf, aufgrund dessen nur überprüft wird, ob das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. November 2010 - 8 ME 299/10 mwN, juris; BAG, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B), juris).
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